Hallo Juva, ich wollte Dich in keiner Weise bevormunden, es ist richtig, dass Du alleine über das Schicksal entscheiden musst. Ich hatte nur so reagiert, da ich meinen Schritt damals sehr bereut habe. Ich bin heute sehr traurig, dass die Adoptiveltern meiner Tochter (36 Jahre) immer noch einen Kontakt zu mir unterbinden, sie dürfen es nicht wissen, dass sie mich ab und zu kontaktiert. Glaube mir und das tut weh.
nach der Geburt des Kindes gibt man der Mama mindestens 8-Wochen Zeit, um sich die Entscheidung noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen. Im Normalfall sollte man Dir Dein Kind innerhalb dieser Frist jederzeit zurückgeben.
Was das eine Jahr Zeit betrifft, das, denke ich, ist das sog, Adoptionspflegejahr, in dem überprüft wird, ob Ado-Eltern und Kind zu einer richtigen Familie zusammenwachsen. Erst danach wird die Adoption rechtskräftig beschieden. Dieses Jahr gilt aber nicht für die leibliche Mutter. Nach Deiner Unterschrift zur Freigabe verlierst Du alle Rechte.
Es sind zwei Unterschriften zur Adoption erforderlich, bedingt durch zwei Verwaltungsvorgänge. 1. Die Freigabe des Kindes durch die leibliche Mutter 2. Die Adoptionsannahme durch die A-Eltern.
Bei uns hier konnten wir uns entscheiden, ob das Kind gleich in die Adoptivfamilie soll oder für die 8-Wochen-Frist (oder bis zur Einwilligung der leiblichen Mutter oder bis zur Ersetzung der Unterschrift) in eine Pflegefamilie soll. Ein Heim stand niemals zur Diskussion.
Unterschreibst Du die Freigabeerklärung nicht, aber Dein Kind ist schon bei den Adoptiveltern, wird das JA, und höchstwahrscheinlich später dann auch das Gericht, auf das Kindeswohl und die emotionale Bindung zu den A-Eltern abstellen und Dein Kind wird dort bleiben, wo es ist.
Es sei denn, Du hast das Glück auf sehr verständnisvolle, humane,mitdenkende A-Eltern, die auch nach einiger Zeit noch bereit sind, das Kind der leiblichen mutter wieder in die Arme zu legen. Ich hatte dieses Glück nicht.
Uns sind damals mehrere Bewerberpaare anonym vorgestellt worden. Eine Wunschempfehlung durften wir abgeben. Ein Kennenlernen im Vorfeld ist tabu, damit alles anonym bleibt.
Ein Recht, auf Kontakt, Dein Kind zu sehen, zu wissen wo es ist, etc. hast Du später nicht. Alleine suchen, bedeutet sich straffällig machen, da für die Herkunftsfamilie Ausforschungsverbot besteht.
Mich würde interessieren, warum ihr das Kind nicht wollt (oder habe ich das überlesen)?
Für mich persönlich kann ich nur sagen, den Weg der Adoption einschlagen zu wollen, war ein verdammt fataler Fehler in meinem Leben.
Lieben Gruß Tritiom
Ich musste mir mein jetziges Wissen durch Dritte holen, leider waren diese Dritten nicht das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle. Selbstverständlich mag die Aufklärung und die Begleitung/Unterstützung bei anderen Adoptionsvermittlungsstellen positiver ablaufen als es hier geschehen ist.
Zitat Es gibt eine 3-Monats Regelung, in der man seine Entscheidung überdenken kann. Erst dann kommt der endgültige Schritt, dass man auf alle Rechte und Ansprüche an das Kind verzichtet. Dies war keine Ermessenssache vom Jugendamt
Was willst du uns damit sagen ?DAs ist schlicht und ergreifend falsch. Es sieht nach vorne gerichtet so aus,aber die Wahrheit ist mehrfach widerlegt.
Die psychische Belastung, die unserer Adoptionsvorgang für meine Familie mit sich bringt, ist sehr sehr stark. Weil man Partner mich damals mehr oder weniger zur Adoption überredet hat, war das Zerwürfnis zwischen uns so stark, dass eine Trennung unausweichlich war. Das hat mir mein Kind jedoch auch nicht wiedergebracht, sondern die Situation mit dem JA noch verschlimmert.
Auch meine anderen Racker, die Große war zu dem Zeitpunkt 9 Jahre alt, haben sehr unter meiner Ungerechtigkeit leiden müssen, leider auch heute noch manchmal.
Es ist sehr schwer, damit fertig zu werden, vor allem, wenn man nicht zu 100% davon überzeugt ist, dass Richtige zu tun. Es gibt nicht viele Menschen, mit denen man darüber reden kann. Ich selbst muss das mit mir ausfechten. Gefühle, Emotionen werden eingekapselt, versteckt tief im Innern und wollen immer wieder ausbrechen. Selbstvorwürfe, Verachtung für sich selbst, Frustration, unberechtigte Ungerechtigkeiten anderen gegenüber sind nur ein Teil des Emotionschaos,.
wir haben einen Säugling adoptiert. Mit 6 Wochen kam er aus dem Krankenhaus zu uns (Frühgeburt). Damals wurde uns vom JA die gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 8 Wochen Bedenkzeit der leiblichen Mutter offeriert, innerhalb deren sie das Kind wieder zurückfordern könne. Aber nach ihrer Unterschrift beim Notar (wann auch immer) ist die Abgabe perfekt und die A-Eltern haben das Recht auf das Kind auf ihrer Seite.
Natürlich kann sich die abgebende Mutter 3 Monate (Bedenk-)Zeit lassen; zur Unterschrift kann man sie nicht zwingen. Nur wird das Jugendamt drängeln und nach etlichen Monaten, wie in unserem Fall geschehen, sie von zu Hause abholen und sie zum Notar begleiten. Dabei hat bei ihr zu keinem Zeitpunkt der Gedanke auf Rückgabe des Kindes eine Rolle gespielt.
solange die Verzichtserklärung der Mutter nicht notariell beglaubigt ist, hat sie wohl jederzeit das Recht, das Kind wieder zurückzunehmen (es sei denn, JA und Adoptivpflegeeltern stellen sich auf dem Rechtsweg dagegen und Behörden und Gericht spielen mit gezinkten Karten, siehe Tritiom). Daher zittern viele A-Pflegeeltern bis zur offiziellen Unterschrift der Mutter um das Kind. (Letztes Jahr berichtete eine Schreiberin hier im Forum [Name?] davon, dass sie ihr 2. Ado-Pflegekind nach ca. 6 Monaten an die Herkunftsfamilie zurückgeben mußte, weil bis dahin keine Freigabe mittels Notar.)
Hallo Martina, ich habe hierbei ein Problem mit dem Wort Recht und Bedenkzeit. Das doch alles Auslegungsache. Wie Du selbst schriebst wird die Vermittlungsstelle alles dran setzen, dass es zu einer Unterschrift kommt, wenn das Kind erst mal in Adoptionspflege ist. Von einem Recht auf Bedenkzeit habe ich noch nie gehört! Manche denken auch, dass die so genannte 8-Wochenfrist die Bedenkzeit für die Mutter ist. Das ist aber in keinem Gesetz so vorgeschrieben. Also kann man auch nicht von einem Recht sprechen!
Klar zittern die A.Eltern bis zur Unterschrift. Denn dann erst ist es amtlich von Seiten der Mutter. Und sicher wird es einige Menschen bei den Vermittlungstellen geben, die bereit sind das Kind zurück zu führen wenn die notarielle Unterschrift noch nicht geleistet ist. Aber ein Recht auf diese Bedenkzeit hat sie nicht. Würde es ein Recht auf Bedenkzeit geben, dann würde man das Kind wahrscheinlich für diese Zeit gar nicht den A.Eltern geben. Wie schrecklich muß es sein, wenn sie das Kind dann wieder abgeben müssten!
Zitat(Letztes Jahr berichtete eine Schreiberin hier im Forum [Name?] davon, dass sie ihr 2. Ado-Pflegekind nach ca. 6 Monaten an die Herkunftsfamilie zurückgeben mußte, weil bis dahin keine Freigabe mittels Notar.)
Sie mußte nicht! Sie hat es getan! Wäre sie den Rechtsweg gegangen, hätte sie den Rechtsstreit gewonnen. Das tat sie aber nicht! Das muß wirklich schlimm für sie gewesen sein! Und ich freu mich für sie, dass sie nun ein weiteres Kind bekommen hat!
habe bei schneller Suche im Internet folgende Dokumentation über das Thema "Freigabe-Modalitäten" gefunden:
•nach Aufnehmen eines Säuglings ist die erste Zeit oft mit Angst und Unsicherheit verbunden, da leibliche Mutter Acht-Wochen-Frist nach der Geburt hat für die Einwilligungserklärung über Freigabe zur Adoption, vorher können leibliche Eltern Entscheidung widerrufen und Kind wieder zu sich nehmen
•mit der Abgabe dieser notariellen Einwilligungserklärung der leiblichen Eltern ruhen deren elterliche Rechte und Pflichten
Ersetzung der Einwilligung durch Beschluss des Vormundschaftsgerichts Wenn die Eltern nicht in die „Freigabe“ zur Adoption einwilligen, obwohl dies für ihr Kind unter dringlichsten Gesichtspunkten das Beste wäre, kann die Einwilligung vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Das bedeutet dann, dass das Kind ohne die Zustimmung seiner leiblichen Eltern (oder eines Elternteils) adoptiert werden kann. Die Anforderungen hieran sind natürlich besonders streng, schließlich ist das Elternrecht ein durch Art. 6 GG besonders hoch geschütztes Gut! Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1748 BGB geregelt.
(Diese Ersetzung der Einwilligung kann frühestens nach 3 Monaten erfolgen.)
Vielleicht bringt das ein wenig Klarheit in diese Diskussion.
Einen schönen, sonnigen Feiertag und liebe Grüße Martina
ich möchte dich zu gar nichts drängeln oder die ungefragt ratschläge geben. ich möchte dir nur unsere geschichte erzählen und dazu gehört auch die arbeit des jugendamtes von dem wir unsere 3 ado-töchter (oder am anfang a-pflege) vermittelt (was für ein scheiss wort) bekommen haben.
unsere erste tochter ist leider gottes anonym entbunden (und das ist das einzige was ich dir /euch mit aller kraft versuchen würde auszureden). es gab keine 8 wochenfrist, denn wo keine mutter (da anonym) keine unterschrift. nach 1,5 jahren konnten wir sie adoptieren. letztendlich ist es so , dass die eltern nie zugestimmt haben und etwas unterschrieben haben (ausser der tatsache anonym entbunden zu haben und somit die konsequenzen in kauf zu nehmen ). rein rechtlich würde es zumindest zu einem rechtsstreit kommen ,wenn die eltern sich es anders überlegen würden. bei unserer 2. tochter hat die mutter sich nach der entbindung nie wieder gemeldet. nicht reagiert auf anrufe etc. nach 7 monaten hat sie sich gemeldet und wollte ihr kind zurück haben. bzw in ihre familie (sie und ihre eltern). von dem emotionalen supergau für alle beteiligten möchte ich gar nicht anfangen. möchte dir nur sagen, dass falls du zu keiner anderen lösung kommst als nach eurer entbindung noch zeit zu brauchen...kannst du dir diese in einem gewissen rahmen nehmen. und wenn es normal läuft, und du noch nicht nach 8 wochen unterschreiben willst, hast du noch zeit. unser jugendamt hat gesagt, solange keine schweren sozialen umstände in der leiblichen familie vorliegen (zb obdachlosigkeit, schwere drogenabhängigkeit, gewalt oder ähnliches )wird es fast immer möglich sein, das es eine rückfürung gibt. und sicher in einem gewissen zeitrahmen und bei uns war dieser "rahmen" eigentlcih überschritten mit 7 monaten. wir haben sie zu ihrer mutter zurück in die arme gelegt und ich habe gesehen das es richtig war und ist. und ich glaube nicht dass ich bzw wir das einzige ado elternpaar sind , die so denken. für mich gehören kinder zu ihren eltern und wenn diese aus gründen die ich niemals bewerten würde nicht grossziehen können, dann kommen erst ersatz -eltern ins spiel. es ist immer eine ersatzlösung und die zweite möglichkeit für ein kind (das sich sicher dafür nicht entschieden hat)
liebe juva.... lass dich gut beraten und schaut genau hin, was euch wirklich bewegt mit dem gedanke zu gehen euer baby abzugeben. manchmal liegt da noch viel im verborgenen.´ und nicht alle jugendämter sind böse und wollen ihre kunden bedienen, wie hier oft geschrieben wird. ich hoffe für euch, dass ihr euch gut entscheidet und lasst euch bitte bitte nicht drängeln in irgenteine richtung. tu was dein herz dir sagt und hole dir dann die unterstützung die du dafür brauchst (doch ein blöder ratschlag :-) ) ich wünsche euch viel zeit und ruhe und die richtige entscheidung.
liebe grüsse und einen sanften bauchstreichler an euer kind
Solange wir nicht genau wissen, welches die Gründe für eine Weggabe eures Kindes sind, können wir dir sicherlich nicht entsprechend raten, was für dich, deinen Mann, deine Tochter und v.a. für euer noch nicht geborenes Kind wiklich "das Beste" ist. Denn es gibt ja auch andere Hilfen, die dich und deinen Mann unterstützen können. Generell bin ich als Adoptierte der Ansicht, dass es Adoption außer im Falle einer Gefährdung des Kindes nicht geben sollte. Du legst dich mit einer Adoption für alle Zeiten fest. Du solltest dir absolut darüber im Klaren sein, dass du ALLE Rechte gegenüber deinem Kind verlieren wirst. Du solltest dir aber deutlich machen, dass die Weggabe deines Kindes Folgen für es haben wird - ganz gleich unter welchen glücklichen Umständen es auch immer in seiner A-Familie aufwachsen kann. Enis
was heisst "anonym entbunden"? Sorry, ich bin noch nicht so tief drin in der Materie. Heisst das, die H-Mutter hat ihren Namen gar nicht angegeben - folglich steht ihr Name auch nicht in der Abstammungsurkunde Eurer Tochter? Oder heisst das nur, dass die Adoption anonym stattgefunden hat?
Hallo Trace, "anonym entbunden" bedeutet, dass sie das Kind in einem Krankenhaus entbunden hat, dass nicht darauf besteht dass die Mutter ihre Daten angibt, oder dass jemand das Baby in einer Babyklappe gelegt hat. Bei anonymen Entbindungen steht also auch nichts in der Abstammungsurkunde.