Zitat von mausi51Ich sehe das wie Harald und Nicole: gut für den anonymen Adoptionsprozess (schnell und komplikationslos abzuschließen),
Ich bezweifle, dass dies eine Art "Adoptionsbeschleunigungsgesetz" wird. Es steht zu vermuten, dass auch hier der Mutter Möglichkeiten eingeräumt werden, sich umzuentscheiden. In den alten Berichten aus dem Sommer wurde behauptet, bis zum Abschluss der Adoption solle die Mutter die Möglichkeit haben, das Kind zurückzunehmen.
Zitat von LalenaIn den alten Berichten aus dem Sommer wurde behauptet, bis zum Abschluss der Adoption ...
Ja, das beantwortet dann wohl die noch offenen Fragen von Zweiflern.
@Cornelia Das "Angebot" der anonymen Geburt wird ausschließlich vom Jugendamt vermittelt, das weiß ich aus Erfahrung. Ebenfalls das "Hilfsangebot" der Nutzung von Babyklappen. Krankenhäuser, Ärzte, Schwangerschaftskonfliktberaterinnen und Hebammen haben damit nichts zu schaffen. Das Erste, wonach du im Krankenhaus gefragt wirst, ist deine Krankenversichertenkarte. Selbst wenn ein Krankenhaus bei anonymen Geburten mitmacht, gibt es 100 pro eine Person oder Institution, die den Krankenhausaufenthalt bezahlt. Das ist, womit mir gegenüber dafür geworben wurde: der nicht auftretende Kostenfaktor. Dadurch, dass ich im M-K-Heim von allem außer dem Jugendamt abgekoppelt wurde, bekam ich die Rechnung vom Krankenhaus zugeschickt. Die Geburt meines Sohnes kostete 2000 Euro. Das zahlt kein Oberarzt und keine Krankenschwester aus der eigenen Tasche!
Mit "so einer Unterschrift" meinte ich natürlich nicht die schon existente Absichts- und Einwilligungserklärung, mit der ich sie verglichen habe, sondern die Willenserklärung der Anonymität, denn das wird kaum per Handschlag funktionieren sollen, oder? Man kann ja auch schlecht nichts Schriftliches widerrufen. Wenn es ein Widerrufsrecht geben soll, dann wird es auch einen Vertrag oder eine Willenserklärung geben. Für Gewöhnlich ist in diesem Bereich alles, was nicht ein Notar, der dir persönlich gegenübersitzt, beglaubigt, ein Vertrag mit dem Jugendamt.
Zitat von nancyJa, das beantwortet dann wohl die noch offenen Fragen von Zweiflern.
Wie meinst Du DAS nun schon wieder
ZitatDas "Angebot" der anonymen Geburt wird ausschließlich vom Jugendamt vermittelt, das weiß ich aus Erfahrung. Ebenfalls das "Hilfsangebot" der Nutzung von Babyklappen.
Was gibt es an Babyklappen denn zu "vermitteln"? Ich dachte immer, da geht man hin...Klappe auf....
Ich sehe dieses Gesetzt einzig und allein als einschränkung der Rechte adoptiertere Menschen. Adoptierte haben ja eh nicht die selben rechte, wie ein Normalbürger. Ich kann mich aufs grundgesetz berufen, kann vom Jugendamt aber trotzdem gesagt bekommen das sie mir die auskunft verweigern....
Lalena, Ich möchte dich bitten dich mir gegenüber in Zukunft sensibler zu verhalten. Ok, wenn man frei und fröhlich gut über Babyklappen und Adoptionsverfahren informiert ist, findet man auch selbstständig eine, das hätte ich dir auch so geglaubt. Der Rest meiner Schilderung ist wahr. Ich habe damals auch viel im Netz gesucht und gelesen. Ich las beispielsweise den Ratgeber für alleinerziehende Mütter und Väter - ein dickes Buch - bin aber nicht über die von dir verlinkte Seite gestolpert und nachdem ich gerade ein starkes Tief erlebt habe, elaube ich mir, dir offen zu antworten, dass der Link nicht notwendig war. Ich habe mich niemals für derlei menschenverachtende Scheiße interessiert.
Zitat von nancyLalena, Ich möchte dich bitten dich mir gegenüber in Zukunft sensibler zu verhalten.
Bitte was? Du hast ziemlich nachdrücklich eine Behauptung aufgestellt, ich habe sie widerlegt. Und zwar mit dem ersten Link einer simplen Google-Abfrage. Was an einer Liste von Babyklappen-Standorten unsensibel sein soll, erschließt sich mir allerdings nicht. Du kannst offenbar schlicht nicht zugeben, dass Du etwas falsches erzählt hast.
@Cornelia An den scheinbar ehrenwerten Kritikern der Anstrengungen das Aussetzen von Babys zu legalisieren, stört mich folgendes. Zwar wird eine gewisse Unsachlichkeit der Politik angeprangert, damit wird aber gleichzeitig das Entscheidendste und Offenkundigste gedeckt: eine systematische Vorverurteilung und damit Diskriminierung von schwangeren, unverheirateten Frauen. Was wir gerade erst in meinem Vorstellungsfaden als Diskussionsthema hatten, nämlich die Unschuldsvermutung bei Strafsachen, müsste Gesetzesentwürfe in diese Richtung hinfällig machen. Ich denke, dass hier ein ewiger im Kreissaal besiegelter Anonymitäswunsch einer Mutter gleichzusetzen ist mit einer angenommenen Tötungsabsicht als Rechtfertigung für Babyklappen, deren Sinn und Zweck identisch ist. Wo sind die Schwangeren, die ihre Schwangerschaft nicht bemerken und dann - "überrascht von der Geburt" - ihr Kind ermorden? Das soll eine Verteidigung von Frauen sein? Wer glaubt das? Welche Eltern bringen Babys um? Wie oft wurde diese kriminalistische Fantasie vor einem deutschen Gericht nachgewiesen? Der Vater meines Sohnes hat mich erstmals in meinem Leben das Urböse im Menschen erkennen lassen und meinen kindlichen Glauben an den Teufel und die Hölle wiedererweckt, doch obwohl er sehr oft damit gedroht hat und während meiner Schwangerschaft wiederholt handgreiflich geworden war, tötete er meinen Sohn nicht als er später mehrmals die Gelegenheit dazu hatte. Dann tut es auch sonst keiner, so glaube ich. Alle Medienberichte von Ermordung von Babys durch die Hände ihrer eigenen Eltern verstehe ich seither als Fantasiegebilde von Redakteuren, die nichts zum Ausdruck bringen, außer ihrer Geldgier.
bis vor ein paar Jahren gab es § 217 StGB, Kindstötung als strafmildernde Form des Totschlags(Priviligierung) Danach konnte eine Mutter deutlich weniger bestraft werden, wenn sie ihr (nichteheliches) Kind ziemlich zeitnah nach der Geburt umbringt.
Ich kenne zwar nicht die Anzahl der Fälle, aber aus meiner Sicht handelt es sich dabei nicht um eine kriminalistische Fantasie, sondern entweder historisch begründet, wo Frauen mit unehelichem Kind in einer sozialen Notlage waren bzw. als heftige Folge einer Wochenbettdepression.
Historisch begründet ist wohl eher, dass schon vor Jahrhunderten in Inquisitionszeiten solche Kinder meist von Fremden mitsamt ihrer Mutter ermordet (meist ertränkt) wurden und nur manchmal das Kind anonym andere Menschen an Eltern statt (sagt man so?) bekommen hat. Adoptionen haben in Deutschland eine nicht zu unterschätzende Tradition. Kennt vielleicht auch jemand die Sage vom kaukasischen Kreidekreis? Strafsachen sind öffentliche Verfahren. Wenn es Verurteilungen gab, mit entsprechenden Beweisen, dann würde ich mich dafür interessieren. Ein Gesetz allein ist noch kein Beweis für die Existenz einer bestimmten Sorte von Mensch. Ich denke, dass etwas anderes der Tradition folgend auch hier mit dem letzten Schrei von Gesetzesentwurf wieder suggeriert werden soll.
gehe doch einfach in die Bibliothek und suche die Urteile zum Gesetz heraus. Das Gesetz wurde m.E. 1998 abgeschafft. Die Bibliotheken sind öffentlich, die Urteile ebenfalls. Dort wirst du mehr finden, als wenn du googelst.
Zivilprozesse sind übrigens auch veröffentlicht, nur dass halt nicht jedes Urteil von jedem Amtsgericht veröffentlicht wird, sondern es wird meist eine Vorauswahl der jeweiligen Redaktion getroffen. Es ist davon auszugehen, dass die Auswahl nicht verschwörerisch ist, sondern entweder nach Relevanz oder nach Interesse erfolgt.
Die Inquisation war m.E. ca. 300 Jahre vor der Entstehung des § 217 StGB.
Zitat von nancyAdoptionen haben in Deutschland eine nicht zu unterschätzende Tradition. Kennt vielleicht auch jemand die Sage vom kaukasischen Kreidekreis?
Dass der Kaukasus in Deutschland liegt, war mir noch gar nicht bekannt. Außerdem ging es dort - analog zum Salomonischen Urteil der Bibel - nicht um Adoption, sondern darum, welche der beiden potentiellen Mütter die bessere war, nachdem sich die tatsächliche Abstammung des Kindes nicht ermitteln ließ.
ZitatDas "Angebot" der anonymen Geburt wird ausschließlich vom Jugendamt vermittelt, das weiß ich aus Erfahrung.
Das stimmt nicht. Die Krankenhäuse, die anonyme Entbindungen anbieten, halten dies nicht geheim. Wie sollte denn ein Jugendamt eine anonyme Geburt vermitteln, wenn eine Frau mit Wehen in die Klinik kommt, die im Vorfeld niemals Kontakt mit dem Jugendamt hatte? Aus welchem Grund wollte Dir das Jugendamt eine anonyme Geburt "schmackhaft machen"?
ZitatMit "so einer Unterschrift" meinte ich natürlich nicht die schon existente Absichts- und Einwilligungserklärung, mit der ich sie verglichen habe, sondern die Willenserklärung der Anonymität, denn das wird kaum per Handschlag funktionieren sollen, oder? Man kann ja auch schlecht nichts Schriftliches widerrufen. Wenn es ein Widerrufsrecht geben soll, dann wird es auch einen Vertrag oder eine Willenserklärung geben. Für Gewöhnlich ist in diesem Bereich alles, was nicht ein Notar, der dir persönlich gegenübersitzt, beglaubigt, ein Vertrag mit dem Jugendamt.
Das verstehe ich nicht. Wieso und vor allem wie sollte eine Willenserklärung der Anonymität nicht oder nur kurz widerrufbar sein, sprich: Wer könnte denn eine Frau daran hindern ihre Identität preis zu geben? Du verkehrst hier eine Absicht, anonym zu entbinden, in eine Verpflichtung, und das dürfte wohl kaum gemeint sein. LG Morgenmuffel