Zitat von MarleenZum Thema Mutter darf anonym bleiben: Wie Martinas geschilderte Situation aus Frankreich zeigt, halte ich diesen Entwurf für mehr als gefährlich. Es raubt einem Adoptierten die letzte Chance auf Wissen um seine Herkunft. Im Grunde ein no go! Und meiner Meinung nach ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1)
Offen gestanden bin ich hin und hergerissen. Die Mutter ist ja - anders als bei Findelkindern - immerhin offiziell bekannt. Zudem kann sie die bisherige Verfügung jederzeit widerrufen und damit ein Kennenlernen ermöglichen. Auch könnte ich mir vorstellen, dass die Datensperre nur zu ihren Lebzeiten gilt. Besser als die Babyklappe ist diese Regelung allemal, wenn man sich als Gesetzgeber schon zwischen diesen beiden Übeln entscheiden muss.
In einem Punkt haben Du und andere mich aber total falsch verstanden: sowohl Babyklappe als auch "anonyme Geburt" sind sehr wohl Adoptionsbeschleuniger, aber natürlich nur verfahrenstechnisch. Bleibt die Mutter (oder der Vater!) nämlich anonym, wird in diesem Fall (wie bei Findelkindern allgemein üblich) sofort nach Ablauf der Mindestwartefrist von acht Wochen die Adoption eingeleitet. Dann wird die Freigabeunterschrift durch das Gericht ersetzt und das Verfahren nimmt seinen Lauf. Sicher wird dabei keiner versuchen, die Mutter/Eltern doch noch zu finden, um sie umzustimmen.
Cornelia
Auf Grundlage meiner Erfahrung muss ich da widersprechen. Die Ersetzung einer Freigabeunterschrift ist ein langwieriges Verfahren, an dessen Ende- Monate später- die ersetzte Unterschrift steht. Eine Adoption mit Ersetzung der elterlichen Unterschrift geht nicht schneller als eine, bei der die Freigabeerklärung vorliegt. Das Ersetzungsverfahren erfordert, dass das Gericht mehrfach und auf verschiedenen Wegen versucht, mit der Mutter (den Eltern?) Kontakt aufzunehmen. Dazwischen gilt es immer wieder vorgegebene Fristen abzuwarten. So wie ich es verstanden habe, ist der Ablauf des Verfahrens gesetzlich festgelegt und kann nicht der Einfachheit halber verkürzt werden. Dann kommt noch dazu, dass vor dem Ersetzungsverfahren möglicherweise noch andere Verfahren laufen müssen, um den rechtlichen Status des Kindes zu klären (z.B. Vormundschaftseinsetzungsverfahren). Es gibt von Gesetzesseite die Möglichkeit, nach §weissnichtwas auf "Gleichgültigkeit" zu entscheiden, was möglicherweise ein schnelles Adoptionsverfahren nach sich ziehen könnte (keine Ahnung), aber ob dieser Paragraph auf den Fall einer anonymen Kindsabgabe angewendet werden dürfte, weiss ich nicht. Das sind ja zwei völlig verschiedene Sachverhalte. LG Morgenmuffel
Zitat von MorgenmuffelAuf Grundlage meiner Erfahrung muss ich da widersprechen.
Wieso? Hast Du ein Klappenkind?
Wenn man auf den Anbieterseiten von Babyklappen nachliest, findet man sehr unterschiedliche Vorgehensweisen, was nicht verwundert, da sich der ganze Bereich am Rande der Illegalität abspielt. Von acht Wochen bis zu einem Jahr ist alles vertreten:
"Sie legen Ihr Kind in die Babyklappe und haben Zeit sich in aller Ruhe zu verabschieden. In der Klappe liegt ein Schreiben für Sie und wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, dem Kind einen Namen zu geben. Wenn Sie die Klappe schließen, lässt sie sich nach 2 Minuten von außen nicht mehr öffnen. Auf der Kinderstation wird ein Signal ausgelöst, damit in wenigen Minuten die Kinderkrankenschwestern das Kind versorgen können. Der Kinderarzt, der das Baby untersucht, veranlasst dann die weitere Versorgung des Babys. Sobald es entlassen werden kann, wird die Adoptionsvermittlungsstelle der Landeshauptstadt Kiel das Kind in eine geeignete Adoptivfamilie bringen, die sich liebevoll um Ihr Kind kümmern wird. Es wird eine Adoptionsvermittlung eingeleitet. Das Amt für Familie und Soziales wird Vormund für das Kind. Wenn Sie sich in den folgenden acht Wochen nicht melden, wird das Amtsgericht Kiel Ihre Einwilligung zur Adoption des Kindes ersetzen. Die Adoptivfamilie wird ein Jahr begleitet, um zu sehen, ob es dem Kind dort gut geht. Erst dann wird die Adoption rechtlich vollzogen und das Kind hat dann neue Eltern." (Quelle: Die Babyklappe) ------------------ Das Baby wird in jedem Fall zumindest die erste Nacht im Krankenhaus bleiben. Eine unserer Pflegefamilien holt das Baby aus dem Krankenhaus ab und betreut das Kleine für acht Wochen. Die Familien tun dies ebenfalls ehrenamtlich und anonym. Sie sind uns persönlich bekannt. Innerhalb dieser acht Wochen ist es der Mutter möglich Kontakt mit uns aufzunehmen und wir können gemeinsam entscheiden, ob und in welcher Form eine Zusammenführung wieder möglich ist. Nach Ablauf dieser Acht-Wochen-Frist nehmen wir Kontakt mit dem Vormundschaftsgericht und der Adoptionsstelle auf und bereiten den Weg in die Adoptionsfamilie vor. Das Baby bleibt so lange in unserer Pflegefamilie, bis es in die Adoptionsfamilie kommt. (Quelle "SterniPark") ------------------- Der SkF Fulda beschreitet einen anderen Weg: "Wird ein neugeborener Säugling in die Babyklappe niedergelegt, so wird er duch den Sozialdienst katholischer Frauen in Obhut genommen. Wir vermitteln das Baby in eine geeignete Adoptivpflegefamilie und geben ihm eine Lebensperspektive. Wenn wir nichts mehr von ihnen hören, bereiten wir nach 6 Monaten die rechtlichen Wege einer Adoption vor. Eine Mutter, die ihr Kind in die Babyklappe niedergelegt hat, kann sich jederzeit an den Adoptionsdienst des SkF Fulda wenden." ------------------ Die katholische Kassel schreibt dagegen auf ihrer Homepage: "Wird ein neugeborener Säugling in die Babyklappe niedergelegt, so wird er duch den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Obhut genommen. Wir vermitteln das Baby in eine geeignete Familie und geben ihm eine Lebensperspektive. Nach 8 Wochen leiten wir das Adoptionsverfahren ein. " ------------------ Städtisches Klinikum Dessau: "Bei stabilem Gesundheitszustand kommt der kleine Findling in eine Pflegefamilie. Die leibliche Mutter hat innerhalb von 8 Wochen Gelegenheit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich in dieser Zeit für ihr Kind zu entscheiden. Es hat keine strafrechtlichen Konsequenzen, wenn sich die Mutter ihr Kind zurückholt. Vielmehr erhält sie dabei Unterstützung und Hilfe. Kommt es zu keiner Lösung, veranlasst das Jugendamt nach einem Jahr die Freigabe zur Adoption des Kindes." ------------------- St. Elisabeth Halle: "Sie haben 8 Wochen nach der Geburt Zeit, für sich und Ihr Kind eine Entscheidung zu treffen. Ihr Kind wird in dieser Zeit von liebevollen Menschen betreut. Aber auch nach Ablauf der 8 Wochen-Frist ist Ihre Entscheidung für das Kind noch möglich, wenn für das Kind noch kein Adoptionsverfahren abgeschlossen ist." ------------------- Babyklappe Singen: "Das Kreisjugendamt kümmert sich um die Vormundschaft und die Einleitung eines Adoptionsverfahrens. Sollte die leibliche Mutter binnen acht Wochen das Kind nicht zurückwollen, wird das erforderliche Verfahren beim Familiengericht eingeleitet." ------------------
@Cornelia: Nein, wir haben kein Klappenkind. Reden wir denn plötzlich nur über Babyklappen? Wir kennen uns ein wenig aus eigenem Miterleben mit dem Ersetzungsverfahren aus. Und alles, was du zitierst, ändert nichts an meiner Feststellung, dass ein Ersetzungsverfahren nicht schnell und ohne das Bemühen, die Mutter zu involvieren, abläuft. Das Einleiten/Vorbereiten der Adoption bedeutet in keiner Weise, dass eine Adoption letztendelich schnell über die Bühne läuft. Gerade weil ja bei Babyklappen die rechtliche Situation schwierig zu beurteilen oder bei anonym geborenen Kindern die Herkunft schwer bis unmöglich zu ermitteln ist. Außerdem: die Anbieter der Babyklappen sind nicht diejenigen, die die Kinder vermitteln, und erst recht nicht diejengen, die über das Prozedere einer Adoption zu entscheiden haben. Von daher ist alles, was dort steht, selbstverständlich verkürzt (inhaltlich und zeitlich) dargestellt. LG Morgenmuffel
Das sehe ich auch so. Die Einen würde eh nie eine Klappe aufsuchen und die Anderen sind massiv gestört und werden deswegen auch nicht dort hin gehen.
Cornelia
Klar, das Angebot von Babyklappen und Anonymgeburten ist auch Zeichen der Hilflosigkeit der Gesellschaft. Es gibt objektiv immer bessere Lösungen. Ob diese Angebote tatsächlich Aussetzungen oder Kindstötungen verhindert haben, wird man kaum beantworten können. Letztlich soll wohl einfach "alles versucht" werden.
Zumindest bei Aussetzungen halte ich persönlich es für realistisch, dass die Babyklappe doch das ein oder andere Mal als Alternative gewählt wurde.
Zitat von Morgenmuffel@Cornelia: Nein, wir haben kein Klappenkind. Reden wir denn plötzlich nur über Babyklappen?
Nein, nicht "plötzlich". Es geht die ganze Zeit um die Anonymität um Herkunftseltern. Meine Anmerkung war explizit eine Antwort auf das Thema Babyklappen/Anonyme Geburt sowie die Anonymität der Mutter/Eltern und bezog sich dann ausführlich auf einen Beitrag von Nicole. Der war nämlich nicht klar, dass im Falle von Findelkindern die Freigabe oft sehr schnell (zu schnell) erfolgt.
Müssen wir hier jetzt extra begründen, warum ein Nebenthema aufgegriffen wird, um Unklarheiten zu beseitigen?
Die ganze Kritik an dieser Vermittlungsvorgehensweise bei Findelkindern kommt übrigens nicht von mir bösartiger, verbitterter, alter Hexe, sondern z. B. von Terre des Hommes, welche die Missachtung der rechtlichen Seite davon beklagen. Es ist gesetzlich nämlich nicht zulässig ein Findelkind, und dazu zählen auch Klappenkinder und anonym Geborene, ohne die vorherige polizeiliche Suche nach den Eltern einfach flott zu wegzuvermitteln:
"Nach den Einwilligungsberechtigten ist immer zu suchen. Dass Eltern unbekannt sind und damit ihr Entscheidungsrecht über die Annahme durch andere Eltern verlieren (§ 1747 Abs. 4 BGB), darf erst angenommen werden, wenn »der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte« (§ 1748 Abs.2 BGB)."
Eine kleine Zwischenbemerkung: die acht-Wichen-Frist bezieht sich auf die ersten acht Lebenswochen des Kindes. Ich hatte elf Wochen nach der Geburt meines Sohnes die acht-Wochen-Frist in einem Mutter-Kind-Heim bereits ausgereizt und durfte meine Absichtserklärung als die Vermittlerin erstmals 16 Kalendertage danach wieder für mich zu sprechen war, nicht mehr widerrufen. Die Hilfsangebote, meine Kooperation mit dem Jugendamt galt dann als gescheitert, als ich in meinem letzten Hilfeplan unterschrieben habe, dass ich wegen selbst behaupteter Unfähigkeit meinen Sohn bei der Adoptionsvermittlerin abzugeben habe. Ich galt sehr lange als geisteskrank, genauso wie die Fantasien einzelner Forenmitglieder hier auch rüberkommen. Warum? Ich hatte mich wegen extremer Angst vor dem Vater meines Sohnes während meiner Schwangerschaft in psychotherapeutische Behandlung in einer Ambulanz für Schwangere und Mütter begeben und an einer Studie ("psychisch gesund für zwei") teilgenommen. Nach einem halben Jahr Therapie bekam ich erstmals im Rahmen der Therapie einen Termin bei einer Psychiaterin, die mir gegenüber die Therapie als erfolgreich beendet erklärte - da wohnte ich bereits im Mutter-Kind-Heim und obwohl meine Betreuerinnen das wussten, weigerten sie sich, das in einem Hilfeplan als Fortschritt zu verzeichnen. Deswegen erzähle ich immer wieder. WEIL ich hier als einziges Forenmitglied offiziell eine Vertreterin dieses Personenkreises von geisteskranken Müttern bin. Dass mein Sohn einer Gefahr ausgesetzt ist, sollte ich mich ihm nähern, steht schwarz auf weiß auf einem Richterbeschluss. Es gab keinen Beweis und keine Ermittlungen. Alles das basiert auf Verleumdungen, übler Nachrede und Rufmord.
Zitat von Morgenmuffel@Cornelia: Nein, wir haben kein Klappenkind. Reden wir denn plötzlich nur über Babyklappen?
Nein, nicht "plötzlich". Es geht die ganze Zeit um die Anonymität um Herkunftseltern. Meine Anmerkung war explizit eine Antwort auf das Thema Babyklappen/Anonyme Geburt sowie die Anonymität der Mutter/Eltern und bezog sich dann ausführlich auf einen Beitrag von Nicole. Der war nämlich nicht klar, dass im Falle von Findelkindern die Freigabe oft sehr schnell (zu schnell) erfolgt.
Müssen wir hier jetzt extra begründen, warum ein Nebenthema aufgegriffen wird, um Unklarheiten zu beseitigen?
Nö, natürlich nicht. Ich bin ja auch nicht komplett doof. Aber vielleicht darf man ja nachfragen, warum in deinem letzten Beitrag alles außer Babyklappe unter den Tisch fallen gelassen wird:
Zitat
ZitatMorgenmuffel hat geschrieben: Auf Grundlage meiner Erfahrung muss ich da widersprechen.
Wieso? Hast Du ein Klappenkind?
Wenn man auf den Anbieterseiten von Babyklappen nachliest,...
Zitat Die ganze Kritik an dieser Vermittlungsvorgehensweise bei Findelkindern kommt übrigens nicht von mir bösartiger, verbitterter, alter Hexe,
Wenn du dich als solche beschreiben möchtest, steht dir das frei. Ich habe so etwas nicht unterstellt, nur um das mal klarzustellen.
Zitatsondern z. B. von Terre des Hommes, welche die Missachtung der rechtlichen Seite davon beklagen. Es ist gesetzlich nämlich nicht zulässig ein Findelkind, und dazu zählen auch Klappenkinder und anonym Geborene, ohne die vorherige polizeiliche Suche nach den Eltern einfach flott zu wegzuvermitteln:
"Nach den Einwilligungsberechtigten ist immer zu suchen. Dass Eltern unbekannt sind und damit ihr Entscheidungsrecht über die Annahme durch andere Eltern verlieren (§ 1747 Abs. 4 BGB), darf erst angenommen werden, wenn »der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte« (§ 1748 Abs.2 BGB)."
Und genau das habe ich in meinem Beitrag geschrieben! Übrigens beklagt TdH in diesem Zitat gar nichts, sondern weist lediglich die gesetzlich vorgegebene Vorgehensweise auf. Beklagt hast nur du, dass angeblich anders verfahren würde, ohne dies allerdings zu belegen:
Zitatmausi51 hat geschrieben:
In einem Punkt haben Du und andere mich aber total falsch verstanden: sowohl Babyklappe als auch "anonyme Geburt" sind sehr wohl Adoptionsbeschleuniger, aber natürlich nur verfahrenstechnisch. Bleibt die Mutter (oder der Vater!) nämlich anonym, wird in diesem Fall (wie bei Findelkindern allgemein üblich) sofort nach Ablauf der Mindestwartefrist von acht Wochen die Adoption eingeleitet. Dann wird die Freigabeunterschrift durch das Gericht ersetzt und das Verfahren nimmt seinen Lauf. Sicher wird dabei keiner versuchen, die Mutter/Eltern doch noch zu finden, um sie umzustimmen.
Und dieser Aussage habe ich widersprochen- mehr nicht. LG Morgenmuffel
Zitat von MorgenmuffelDie ganze Kritik an dieser Vermittlungsvorgehensweise bei Findelkindern kommt übrigens nicht von mir bösartiger, verbitterter, alter Hexe, sondern z. B. von Terre des Hommes, welche die Missachtung der rechtlichen Seite davon beklagen. Es ist gesetzlich nämlich nicht zulässig ein Findelkind, und dazu zählen auch Klappenkinder und anonym Geborene, ohne die vorherige polizeiliche Suche nach den Eltern einfach flott zu wegzuvermitteln:
"Nach den Einwilligungsberechtigten ist immer zu suchen. Dass Eltern unbekannt sind und damit ihr Entscheidungsrecht über die Annahme durch andere Eltern verlieren (§ 1747 Abs. 4 BGB), darf erst angenommen werden, wenn »der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte« (§ 1748 Abs.2 BGB)."
Cornelia
Hast Du denn schon einmal von einer Adoption oder zumindest Ersetzung gehört, die schon "durch" war, als das Kind noch nicht 3 Monate alt war? "Flott" geht hier doch eigentlich gar nichts. Oder wir verstehen unterschiedliche Zeitfenster unter diesem Begriff.
ZitatIn einem Punkt haben Du und andere mich aber total falsch verstanden: sowohl Babyklappe als auch "anonyme Geburt" sind sehr wohl Adoptionsbeschleuniger, aber natürlich nur verfahrenstechnisch. Bleibt die Mutter (oder der Vater!) nämlich anonym, wird in diesem Fall (wie bei Findelkindern allgemein üblich) sofort nach Ablauf der Mindestwartefrist von acht Wochen die Adoption eingeleitet. Dann wird die Freigabeunterschrift durch das Gericht ersetzt und das Verfahren nimmt seinen Lauf. Sicher wird dabei keiner versuchen, die Mutter/Eltern doch noch zu finden, um sie umzustimmen. Ich finde, in diesem Fall mässte die Frist wieder auf drei Monate erhöht werden oder eben die Option eingebaut werden, dass die erstezte Freigabeunterschrift doch annuliert werden kann, wenn sich dadurch die Lage des Kindes nicht verschlechtert. Das ist man schon dem Kind gegenüber schuldig.
Nach meinem Wissen ist es nicht ganz so, wie du es schilderst. Zwar wird das Kind, wenn es die ersten 8 Wochen in Bereitschaftspflege war, dann in Adoptionspflege vermittelt, wenn sich in dieser Zeit keine Angehörigen gemeldet haben. Das Adoptionsverfahren bis zum Abschluss der Adoption dauert aber länger: Während in der Regel nach einem Jahr Adoptionspflege bei Vorliegen der notariellen Einwilligungen der leiblichen Eltern der Adoptionsbeschluss ausgesprochen wird, sind es bei anonym geborenen Kindern drei Jahre. So wurde es uns während unseres Bewerbungsverfahrens erklärt und ich kenne eine Adoptivmutter, bei deren Kind es auch so war. Allerdings gibt es wohl einen Ermessensspielraum, das Verfahren abzukürzen.
Das stimmt nicht. Im Adoptionsvermittlungsgesetz ist lediglich von einer angemessenen Dauer der Adoptionspflege die Rede. Es gibt dazu keine bundeseinheitliche Regelung. Jeder Familienrichter entscheidet subjektiv über die Angemessenheit der Länge. Es gibt Adoptionen, die beschlossen wurden als das Kind sechs Monate alt war. Das gilt als Mindestpflegedauer. Dieser Zeitraum ist aber nicht festgeschrieben und nicht an andere Bedingungen gekoppelt als bei einer Adoption mit vorliegender Freigabeerklärung. Es macht ja auch keinen Unterschied ob der Vater auch freigibt oder wie nicht existent ist. Dieser Umstand hat noch nie ein Adoptionsverfahren abgebrochen. Väter hatten bislang hier noch schlechtere Karten als Mütter. Allein hier in diesem Forum habe ich schon mehrmals von verschiedenen Adoptivelternteilen, gelesen, dass ein Kind wenige Wochen nach Geburt "adoptiert" wurde.
ich habe ich in meiner vorstellung geschrieben, dass ich wenig tage nach meiner geburt adoptierte wurde, das meinte ich nicht wörtlich, da bin ich zu meinen eltern gekommen. Alles andere, also der rechtliche kram hat ca. ein halbes dreiviertel jahr gedauert. Ich denke die adoptiveltern die hier von "drei wochen etc." schreiben nicht das komplette vefahren meinen sondern einfch den zeitpunkt, wann das kind zu ihnen gekommen ist. oder täusche ich mich??
Zitat von MarleenZum Thema Mutter darf anonym bleiben: Wie Martinas geschilderte Situation aus Frankreich zeigt, halte ich diesen Entwurf für mehr als gefährlich. Es raubt einem Adoptierten die letzte Chance auf Wissen um seine Herkunft. Im Grunde ein no go! Und meiner Meinung nach ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1)
Offen gestanden bin ich hin und hergerissen. Die Mutter ist ja - anders als bei Findelkindern - immerhin offiziell bekannt. Zudem kann sie die bisherige Verfügung jederzeit widerrufen und damit ein Kennenlernen ermöglichen. Auch könnte ich mir vorstellen, dass die Datensperre nur zu ihren Lebzeiten gilt. Besser als die Babyklappe ist diese Regelung allemal, wenn man sich als Gesetzgeber schon zwischen diesen beiden Übeln entscheiden muss.
Jepp, wenn man sich zwischen diesen beiden Übeln entscheiden muss, dann ja. Ansonsten seh ichs aber nach wie vor so, dass es gegen mein Recht auf das Wissen um Herkunft verstösst. Ausserdem ist man wieder von der "Gnade" der H-Mutter abhängig, ob sie ein Kennenlernen ermöglicht oder nicht.
Nein. Ich als Experte verstehe das natürlich auch sofort, aber es wird trotzdem so lax dahergesagt. Wie gesagt, meist geht dem Adoptionsbeschluss mindestens ein halbes Jahr Adoptionspflege voraus. Bei meinem Sohn waren es rund 15 Monate. Zu beachten ist außerdem dass Pflege nicht gleich Adoptionspflege ist. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass von einer Adoptionspflege komplett abgesehen werden kann, sprich keinen einzigen Tag dauert, wenn für den Familienrichter ein bereits bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis ersichtlich ist. Worauf ich hinaus will ist, dass bei den Beschreibungen und Werbungen von und für Babyklappen genauso unbedacht, beschönigend und ungenau die Worte der Öffentlichkeit zugemutet werden. Es gibt keine acht-Wochen-Frist innerhalb der man sich umentscheiden kann. Wer sein Kind zurückbekommt, hat immer bereits Anwälte eingeschaltet und mehr Ressourcen als jeder Adoptionsbewerber im gesamten Gebiet des zuständigen Jugendamts. Davon gehe ich persönlich aus.