Zitatnancy schrieb in einem anderen Faden: Ich bin sprachlos. Allein schon, dass du dir seinerzeit trotz bewusster Erkenntnis den Bären hast aufbinden lassen, dass ein Kind, das bereits lesen kann, keinen Inhalt einer so schlichten Urkunde erklären könnte, ist bemerkenswert genug. Ich selbst war schon in der Grundschule vor die Aufgabe gestellt, weltpolitische Ereignisse zu erklären um verständlich zu machen, warum ich einen Akzent habe und dennoch deutscher Herkunft bin - und habe die Herausforderung gemeistert, aber "deine" Kinder brauchen dringend eine Lebenslüge, damit sie sich ja nicht eventuell als Teenager erklären müssen... Die Sturheit, mit der du, mats, meinem bereits von mehreren Adoptivmüttern verstandenen und bestätigten und wirklich eingängigen Kritikpunkt begegnest, zeugt weder von Liebe, noch von Wertschätzung deinerseits für die Kinder ihrer Eltern, deren Adoptivmutter du bist.
Auch ich bin sprachlos über nancy's total wirre und haltlose Anschuldigungen gegen uns Ado-Eltern. Die Geburtsurkunde sagt aus, dass, wann, wo ein Kind geboren ist und wer dessen Eltern sind (es ist nichts von 'leiblich' oder Geburtseltern vermerkt). Auch bin ich sicher, dass so manche(r) Adoptierte dankbar für diese Trennung ist, wenn er/sie nicht bei jeder Gelegenheit, die die Vorlage einer Geburtsbescheinigung erfordert, die gesamte Familiensituation ausbreiten muss. Wem die Geburtsurkunde als 'Lüge' erscheint, dem wird ja die Vorlage der Abstammungsurkunde nicht verwehrt, die als Dokument ebenso gültig ist. In dem Zusammenhang müsste dann aber auch zur eindeutigen Ausweisung der Adoptionsbeschluß mit vorgelegt werden. Jeder kann mit diesen Standesunterlagen nach eigener Fasson selig werden. Es sind für Adoptierte also alle Möglichkeiten offen, seinem Status auch ohne 'Lüge' (im Sinne von Herkunftsmüttern) gerecht zu werden.
Wir Ado-Eltern wollen uns mit der Geburtsurkunde absolut nicht mit fremden Kindern schmücken; uns ist unser Status als soziale Eltern voll bewußt. Auch sehe ich nicht ein, als Ado-Eltern in diesem Fall gegen die gängige Praxis der Geburtsurkunde zu Felde zu ziehen, zumal sie mir wohlüberlegt und durchaus praxistauglich erscheint.
Ich gebe Dir Recht, Martina. Ich finde es gut so, wie es ist. Ich will nicht bei jeder Vorlage der Geburtsurkunde meine Familiengeschichte mitliefern.
Aus meiner Sicht wäre eine zweiteilige Geburtsurkunde eine gute Lösung, wobei z. B. Im ersten Teil nicht die leiblichen, sondern die Adoptiveltern als Eltern vermerkt sind, im zweiten Teil z. B. Als leibliche oder biologische Eltern diese eingetragen werden. Ebenso müsste klar definiert werden, dass z. B. Arbeitgeber, Krankenkassen, etc. Nur Teil 1 zur Vorlage verlangen dürften. Den tatsächlichen Begebenheiten der Adoption würde so aber trotzdem in einem Dokument Rechnung getragen, aber ich selbst könnte immer noch entscheiden, wem ich wieviel offenlege. Außerdem würde dem entgegengewirkt, dass manchen ihr adoptivstatus verheimlicht würde. Aber das ist Wunschdenken
ich denke es ist beides. Zum einen natürlich faktisch eine Lüge, aber - und hier kommt der wichtigste Teil - für das Kind im Alltag durchaus tauglich. (Es stehen NICHT die Eltern im Fokus, werder die Adoeltern aber auch nicht die Herkunftseltern!)
Alles andere habe ich ja schon gesagt auch wenn nancy sich natürlich nur das rauspickt wo sie meint provozieren zu können und dann stimmen die Aussagen noch nicht einmal. Mein Kind konnte überhaupt nicht lesen... wo hab ich das denn geschrieben? Und warum sollte ich verlangen, dass das Kind sich überall erklärt? Das soll sie dann schon mal alleine entscheiden.
Eine Lüge fängt da an wo man Tatsachen verschweigt - wo einfach nicht gesprochen wird. Ich verschweige meinen Kindern nichts. Sie wissen wer sie geboren hat. Ich gehe auch nirgendwo mit der Geburtsurkunde hausieren und gebe vor ein Kind geboren zu haben.
ich bin da auch ganz bei Vantera
Zitat von VanteraIch gebe Dir Recht, Martina. Ich finde es gut so, wie es ist. Ich will nicht bei jeder Vorlage der Geburtsurkunde meine Familiengeschichte mitliefern.
Aus meiner Sicht wäre eine zweiteilige Geburtsurkunde eine gute Lösung, wobei z. B. Im ersten Teil nicht die leiblichen, sondern die Adoptiveltern als Eltern vermerkt sind, im zweiten Teil z. B. Als leibliche oder biologische Eltern diese eingetragen werden. Ebenso müsste klar definiert werden, dass z. B. Arbeitgeber, Krankenkassen, etc. Nur Teil 1 zur Vorlage verlangen dürften. Den tatsächlichen Begebenheiten der Adoption würde so aber trotzdem in einem Dokument Rechnung getragen, aber ich selbst könnte immer noch entscheiden, wem ich wieviel offenlege. Außerdem würde dem entgegengewirkt, dass manchen ihr adoptivstatus verheimlicht würde. Aber das ist Wunschdenken
und im Prinzip ist es ja so: wir haben eine neue Geburtsurkunde die uns als Vater und Mutter aufzeigt (wie Martina sagt: von "geboren" oder "leibliche Eltern" steht da nix) und es gibt die Abstammungsurkunde wo alle Beteiligten mit dem entsprechenden Bezug: leibliche Eltern und Adoptiveltern verzeichnet sind. Wir haben auch die echte Geburtsurkunde mit den leiblichen Eltern nicht entsorgt. Das einzige wo Lüge und Wahrheit wieder ins Spiel kommen, wenn die Adoeltern das ihrem Kind nicht zugängig machen.
Aber ich wage zu behaupten, dass das hier niemand tut.
Zitat von mats4ich denke es ist beides. Zum einen natürlich faktisch eine Lüge, aber - und hier kommt der wichtigste Teil - für das Kind im Alltag durchaus tauglich. [...] Das einzige wo Lüge und Wahrheit wieder ins Spiel kommen, wenn die Adoeltern das ihrem Kind nicht zugängig machen.
Zitat von mats4ich denke es ist beides. Zum einen natürlich faktisch eine Lüge, aber - und hier kommt der wichtigste Teil - für das Kind im Alltag durchaus tauglich. Mein Kind konnte überhaupt nicht lesen... Und warum sollte ich verlangen, dass das Kind sich überall erklärt? Eine Lüge fängt da an wo man Tatsachen verschweigt - wo einfach nicht gesprochen wird. Ich verschweige meinen Kindern nichts. Sie wissen wer sie geboren hat. Ich gehe auch nirgendwo mit der Geburtsurkunde hausieren und gebe vor ein Kind geboren zu haben. ...aber ich selbst könnte immer noch entscheiden, wem ich wieviel offenlege.
Wir haben auch die echte Geburtsurkunde mit den leiblichen Eltern nicht entsorgt.
Ich muss mich wohl oder übel hier äußern, da über mich getratscht wird (- öffne ich neue Fäden über euch oder was?).
Der Titel ist ja schonmal nicht besonders schlau gewählt. "Lüge oder praxistauglich". Weil alles, was praxistauglich ist, ja nicht gleichzeitig eine Lüge sein kann. Das geflügelte Wort "Notlüge" - "ein Zufall, der hier überhaupt nichts verloren hat", sehe ich schon die Ein oder Andere denken. "Eine Lüge fängt da an, wo man Tatsachen verschweigt", lese ich hier. Der Paragraph 1591 BGB ist eine Tatsache, die nicht totgeschwiegen werden kann. In ihm steht ein einziger Satz. Klar formuliert, für jedes Kind verständlich:
ZitatMutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Tatsache ist, dass "Geburt", das Substantiv zum Verb "gebären", ein Bestandteil des Kompositums "Geburtsurkunde" ist. Tatsache ist, dass auf der Geburtsurkunde das Wort "Mutter" steht. Tatsache ist, dass ein Kind, das alt genug ist, Bewerbungen zu schreiben, seinen Personalausweis zu beantragen oder sonstiges, nicht die Wahl hat, wenn eine die Wahrheit beinhaltende Geburtsurkunde unnütz ist und stattdessen nur eine wahrheitswidrige Urkunde verwendet werden darf.
Wenn mich nicht alles täuscht, kommt eine Geburtsurkunde aber schon viel früher zum Einsatz. Wenn das Kind noch nicht lesen kann, benutzt es seine Geburtsurkunde auch nicht, sondern seine gesetzlichen Vertreter. Eine leicht zu handhabende und deshalb vorteilhafte Urkunde ist in diesem Fall nicht etwa praktisch für das Kind, sondern für seinen Vertreter. Den Vorteil hat nicht das Kind. Im Alltag tauglich für ein Kind, das noch nicht lesen kann? Eine Urkunde? Was macht es damit? Basteln?
Und mats, deine Adoptivkinder wissen, wer sie geboren hat. Das heißt, sie kennen ihre Mutter (wahrscheinlich eher Mütter) persönlich?
Tatsache ist, nein, nicht meine subjektive Meinung, dass jeder Mensch nur eine Mutter hat. Das ist die Frau, die ihn geboren hat. Gruß
Zitatnancy schrieb: Tatsache ist, dass "Geburt", das Substantiv zum Verb "gebären", ein Bestandteil des Kompositums "Geburtsurkunde" ist. Tatsache ist, dass auf der Geburtsurkunde das Wort "Mutter" steht. Tatsache ist, dass ein Kind, das alt genug ist, Bewerbungen zu schreiben, seinen Personalausweis zu beantragen oder sonstiges, nicht die Wahl hat, wenn eine die Wahrheit beinhaltende Geburtsurkunde unnütz ist und stattdessen nur eine wahrheitswidrige Urkunde verwendet werden darf.
Wir wissen es, dank Deiner ausdauernden Wiederholung und des damit verbundenen Einhämmerns:
Alle Ado-Kinder machen sich eines nicht entschuldbaren Vergehens schuldig, wenn sie ihre Ado-Eltern mit Mama/Mutti und Papa/Vati anreden. Alle Ado-Eltern machen sich des gleichen Vergehens schuldig, wenn sie sich so anreden lassen.
Mein Vorschlag: Du reichst umgehend eine Petition ein, mit dem dringenden Anliegen: diese gravierenden Vergehen unter Strafe zu stellen. Dabei kannst Du ja auch gleich noch die Geburtsurkunde Adoptierter erwähnen, die unbedingt und ausschließlich die Herkunftseltern enthalten muss und nicht die Ado-Eltern. Das würde doch Deinem Gemüt eine große Entlastung bringen.
Eine Adoptivmutter grüßt (ach ja, so darf ich mich ja gar nicht nennen, dann grüßt eine Adoptivanmaßung)
Zitat von MartinaAlle Ado-Kinder machen sich eines nicht entschuldbaren Vergehens schuldig, wenn sie ihre Ado-Eltern mit Mama/Mutti und Papa/Vati anreden. Mein Vorschlag: Du reichst umgehend eine Petition ein, mit dem dringenden Anliegen: diese gravierenden Vergehen unter Strafe zu stellen.
Sorry, ich finde es unbeschreiblich geschmacklos, wie eine erwachsene Frau so abwertend über unschuldige Kinder sprechen kann. Auf mich wirken diese Sätze wie als würdest du dich in einem Krieg wähnen und Adoptivkinder als Fußvolk missbrauchen. Aber ich lasse sie nicht fallen. Adoptivkinder greife ich in diesem Zusammenhang nicht an. Dafür sind sie mir zu schade. Was können sie dafür? Ich sage es nochmal, sie haben keine Wahl. Ich weiß nicht, ob du es gelesen hast, aber ich hege in der Tat den Gedanke bei einer möglichen Petition Strafbarkeit für diese Form der Falschbeurkundung zu fordern. Wir wissen, dass die Kinder daran nicht beteiligt sind, sondern in erster Linie der Beamte, der die Sache beurkundet, abstempelt und unterschreibt.
Fragt mal Kinder wie sie ihre Mutter oder das was eine Mutter ausmacht definieren..... bestimmt nicht: die Frau, die mich geboren hat sondern:
- sie tröstet mich, sie lacht mit mir - sie ist immer für mich da - sie kocht mir mein Lieblingsgericht - sie fährt mich von A nach B - sie wäscht meine Wäsche - sie kümmert sich - sie kommt an mein Bett wenn ich schlecht geträumt habe - sie macht mir immer Hühnersuppe, wenn ich krank bin ...
das macht uns zu Müttern. Und wir sind es gerne und gewollt mit Leib und Seele!!!!
Zitat von nancy... Wenn mich nicht alles täuscht, kommt eine Geburtsurkunde aber schon viel früher zum Einsatz. Wenn das Kind noch nicht lesen kann, benutzt es seine Geburtsurkunde auch nicht, sondern seine gesetzlichen Vertreter. Eine leicht zu handhabende und deshalb vorteilhafte Urkunde ist in diesem Fall nicht etwa praktisch für das Kind, sondern für seinen Vertreter. Den Vorteil hat nicht das Kind. Im Alltag tauglich für ein Kind, das noch nicht lesen kann? Eine Urkunde? Was macht es damit? Basteln?
Tatsache ist, nein, nicht meine subjektive Meinung, dass jeder Mensch nur eine Mutter hat. Das ist die Frau, die ihn geboren hat.
Nancy, auch wenn die Geburtsurkunde erstmal durch die Eltern verwendet wird, und nicht von dem betreffenden Kind selber, kann es trotz allem zum Wohle des Kindes sein, dass die Geburtsurkunde nicht schon die Adoptionsgeschichte mitliefert, z. B. Um als Adoptivkind keinen Vorurteilen ausgesetzt zu sein. Und das ist ja u. A. Aufgabe der Eltern.
Dieses beharren darauf, dass es nur eine Mutter gibt, ist sehr anstrengend. Was die Definition aus dem BGB angeht, magst du wohl recht haben. ABER Versuch doch wenigstens mal, den Begriff Mutter nicht nur mit dem BGB im hinterkopf zu durchdenken, sondern wirklich zu lesen, was andere dir hierüber geschrieben haben. In deinen Augen müsste jedes Adoptivkind seine (Adoptiv)Eltern zugunsten der leibl. Eltern leugnen, damit zwingst du adoptierten eine Entscheidung auf.
Zitat von nancy[ Tatsache ist, dass ein Kind, das alt genug ist, Bewerbungen zu schreiben, seinen Personalausweis zu beantragen oder sonstiges, nicht die Wahl hat, wenn eine die Wahrheit beinhaltende Geburtsurkunde unnütz ist und stattdessen nur eine wahrheitswidrige Urkunde verwendet werden darf. Gruß
Tatsache ist: mit vollzogener Adoption erlischt rechtlich jegliches Verwandschaftsverhältnis zur Herkunftsfamilie! Daher sind die Urkunden, die nach vollzogener Adoption ausgestellt werden, in keinster Weise "wahrheitswidrig" sondern korrekt! Was gibt es denn da zu diskutieren? Wird diesem Thema hier nicht ein wenig zu viel Aufmerksamkeit gewidmet?
Da lese ich aber auch: "Sorgeberechtigte". Einwände gegen die Verwendung des Wortes "Mutter" für ausschließlich diesen Sinn, erhebe ich nicht. Das Thema ist jedoch hier die Geburtsurkunde. Und auf der Geburtsurkunde wird das Wort "Mutter" nicht im Sinn der Sorgeberechtigten verwendet, sondern im Sinn der Frau, die ein bestimmtes Kind geboren hat. Und deshalb empfinde ich persönlich es als eine bewusste Lüge, wenn auf einer Geburtsurkunde der Name einer Adoptivmutter steht.
Zitat von VanteraNancy, auch wenn die Geburtsurkunde erstmal durch die Eltern verwendet wird, und nicht von dem betreffenden Kind selber, kann es trotz allem zum Wohle des Kindes sein, dass die Geburtsurkunde nicht schon die Adoptionsgeschichte mitliefert, z. B. Um als Adoptivkind keinen Vorurteilen ausgesetzt zu sein.
Das ist eine außerordentlich brisante Sichtweise. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie ich in einem Gespräch unter vier Augen zu der Anwältin, die als Verfahrensbeistand für meinen Sohn bestellt worden war, sagte, dass ich ernsthaft mit Mobbing rechne, wenn mein Sohn adoptiert wird, und deshalb dagegen bin. Sie lachte laut und fand diese Sichtweise weltfremd und sagte mir ins Gesicht, dass kein adoptiertes Kind jemals in seinem Leben mit Vorurteilen, schon gar nicht mit negativen Folgen für seine Psyche, konfrontiert werde, und schrieb über mich, dass ich wirres, rückständiges Zeug reden würde. So frage ich mich jetzt: wie kann es sein, dass man davon ausgeht, dass eine Adoption dem Wohl eines Kindes dient, welches es bei seiner Mutter sehr gut hatte und geliebt wurde und gewollt war, mit dem Argument, dass ihm kein sozialer Schaden, bzw. Abstieg drohen kann, und gleichzeitig eine wahrheitswidrige Geburtsurkunde erstellt um dieses Kind vor Vorurteilen über Adoptivkinder im Kindergarten und der Grundschule zu schützen?