Ich meine es wird doch auch keine Vaterschaftsanerkennung bei einer Sukzessivadoption nachträglich gefaked oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, die einen unverheirateten Vater bis vor kuzem berechtigt hätte, sich als Vater in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Warum sieht man es dann ausgerechnet mit der Geburtsurkunde so eng? Es gibt keine rechtliche, vernünftige Notwendigkeit, die Geburtsurkunde eines Menschen wegen einer legalen Adoption zu fälschen.
Ich persönlich finde es immer noch sehr diskriminierend, dass nur anhand meiner Abstammungsurkunde schon ersichtlich ist, dass ich adoptiert bin. Ich gehöre ja noch zu den Jahrgängen, die so eine Abstammungsurkunde haben, in der die leibliche Mutter steht und die Adoptiveltern in einem Randvermerk erwähnt werden und der Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts.
Zitat von HashimotoIch persönlich finde es immer noch sehr diskriminierend, dass nur anhand meiner Abstammungsurkunde schon ersichtlich ist, dass ich adoptiert bin.
Brigitte, den Satz verstehe ich ehrlich gesagt wegen des Wörtchens "nur" nicht. Was genau findest Du diskriminierend?
du hast Recht, das Wort "nur" passt hier nicht wirklich. Ich wollte damit ausdrücken, dass ich es besser finden würde, wenn ich auch zwei Geburtsurkunden hätte. Es muss ja nicht gleich jeder (ist auch blöd ausgedrück, ich meine jede Stelle, wo man die Geburtsurkunde vorlegen muss) gleich den Adoptionsstatus sehen. Ich besitze nämlich nur besagte Abstammungsurkunde mit dem Randvermerk. Und das Wort "diskriminierend" passt auch nicht so richtig, denn ich habe ja eigentlich kein Problem damit adoptiert zu sein, bloß möchte ich selber entscheiden, wer das wissen soll und wer nicht.
Falls das alles ein bisschen wirr ist, bitte ich das zu entschuldigen, aber mir geht im Moment sehr viel durch den Kopf.
Brigitte, Ich verstehe dich auch nicht. Auf einer Geburtsurkunde steht ja nicht, dass man adoptiert ist. Ich könnte mir eine Geburtsurkunde für adoptierte Menschen vorstellen, die so aussieht, wie die für normale Menschen auch, nämlich mit den gleichen Menschen eingetragen, die im Geburtenregister stehen. Wenn man zusätzlich die Adoption beurkundet haben will, also als Nachweis für die Adoptiveltern, dass sie Vormund sind und nicht die Menschen, die auf der Geburtsurkunde angegeben sind, wäre das doch meiner Meinung nach möglich. Kein Mensch fragt beim Vorzeigen der Geburtsurkunde, ob die Eltern auch sorgeberechtigt sind. Und wenn da ein anderer Nachnahme stehen würde, würde das auch nichts ausmachen. Mein Sohn hat auch nicht den Nachname seines Vaters auf der Geburtsurkunde, und das war kein Problem. Ich finde, die Geburtsurkunde wegen einer Adoption zu überschreiben, ist eine Dreistigkeit, die nicht sein muss. Diskriminierend, würde ich sagen, ja. Eine Diskriminierung der Kinder. Denn auch wenn ein Kind adoptiert wurde, haben seine Adoptiveltern nicht das Recht, sich als seine leiblichen Eltern auszugeben. Und das ist, was eine Geburtsurkunde beurkundet. Sie beurkundet nichts anderes. Ein Gerichtsbeschluss genügt den Adoptiveltern wohl nicht als Beweis ihrer Überlegenheit, sie müssen auch noch eine vorhandene, vollständige, korrekte Urkunde ins Nirvana verbannen und mit ihren eigenen Namen überpinseln. Eine grausame Frechheit. Erst recht, wenn sie es nur auf Anraten tun, keine Wahl haben, unsicher, skeptisch oder sogar dagegen sind.
Ist es vielleicht so, dass du keine Geburtsurkunde hast und nur deine vollständigere Abstammungsurkunde verwendest? Dann solltest du dir eine vom Standesamt deiner Geburtsstadt geben lassen, wenn du dich damit unwohl fühlst. Da werden nur drei Namen draufstehen: die deiner Adoptiveltern und deiner. Dass du adoptiert bist, steht da nicht drauf. LG
Das glaube ich gerne, dass du mich nicht verstehst Nancy - musst du auch nicht.
Aber trotzdem noch einmal: ich bin Jahrgang 1953 und es gibt keine andere Abstammungsurkunde bzw. Geburtsurkunde und ja: ich bin froh, adoptiert zu sein!!!!!!
Zitat von nancy [..] Ein Gerichtsbeschluss genügt den Adoptiveltern wohl nicht als Beweis ihrer Überlegenheit [..]
Es ist genauso ein Beweis für die Kinder. Ein Beweis dafür, das sie zu jemandem gehören - zu denen die sie aufgezogen haben. Sie sind nicht alleine oder werden hin und her geschoben wie es bei manchen Pflegekindern z.B der Fall ist. Wie viele Kinder, die unter unbekannter Zugehörigkeit leiden würden wohl einen Adoptionsbeschluss ersehnen - oder einfach irgendetwas um zu wissen wohin sie gehören. DAS ist nämlich auch eine Art von Sicherheit. Nicht alle Adoptiveltern sind böse oder niederträchtig.
Ansonsten finde ich Vantera's Vorschlag wirklich gut. So sollte es sein und ist sicherlich auch umsetzbar, aber in Zeiten von Eurokrise und Wahlkampf, wen kümmert das von den "Großen" denn?
Unmöglich Brigitte. Ich habe ein Beispiel einer Geburtsurkunde aus deinem Geburtsjahr für das Jahr 1874 gefunden. Die Geburtsurkunde sieht bis auf das Design (heute gibt es keine Linien) gleich aus wie die heutigen Exemplare. Frage dein Standesamt. http://genealogie.schreiter.info/source....d=Schreiter.ged
Und Guilia,
ZitatEs ist genauso ein Beweis für die Kinder. Ein Beweis dafür, das sie zu jemandem gehören - zu denen die sie aufgezogen haben. einfach irgendetwas um zu wissen wohin sie gehören. DAS ist nämlich auch eine Art von Sicherheit.
Jetzt verstehe ich auch, was das ein oder andere Adoptivkind meinte, als es hier von Besitzdenken seiner Adoptiveltern geschrieben hat. "Beweis", "Sicherheit", "Zugehörigkeit". Eine einzige Anmaßung. Sich als Fremde auf die Geburtsurkunde bewusst als Frau eintragen zu lassen, die das Kind geboren hat, um ihm später einen Beweis für seine Gebundenheit zur Selbstbestätigung vorzeigen zu können, ist ... wie nenne ich es... mal eine klare Ansage. Ja, das ist eine klare Ansage von dir, was dein zukünftiges Adoptivkind zu erwarten hat. Skrupellos ohne Ende bist du. Gruß
Bei mir steht meine leibliche Mutter drin. Und weisst du was? Auf diese Frau hätte ich liebend gern verzichtet,wie ich gerade heute wieder feststellen musste.
Ja wie sehen denn nun die Geburtsurkunden von Adoptierten aus? Nach dem, was ich von Adoptivmüttern hier gelesen habe, muss ich euch sagen, dass ich Recht habe. Es ist unmöglich, dass auf euren Geburtsurkunden eure echten Mütter stehen. Die Adoptivmütter jedenfalls haben, bzw. benutzen Geburtsurkunden, auf denen sie als einzige Mutter (die geboren hat) stehen. Dann wurde sie in euren Fällen, Brigitte und Käfer, nicht an euch weitergegeben. Auf jeden Fall stinkt da was.
Wann wurde denn die Urkunde ausgestellt, auf der deine Mutter statt deiner Adoptivmutter steht - vor oder nach dem Adoptionsbeschluss? Sie wird nämlich erst nach dem Beschluss überschrieben. Vielleicht hast du das Original.