glaubst du, dass Richter bessere Entscheidungen treffen würden, wenn sie aus dem Bauch heraus und nicht nach dem Gesetz entscheiden würden, was zweifellos deren Aufgabe ist?
Ich bezweifle, dass solche Entscheidungen gerechter wären.
glaubst du, dass Richter bessere Entscheidungen treffen würden, wenn sie aus dem Bauch heraus und nicht nach dem Gesetz entscheiden würden, was zweifellos deren Aufgabe ist?
Da legst Du mir etwas in den Mund.
Im Gegenteil. Die Gesetze werden in zunehmendem teleologisch und zweckentfremdend ausgelegt, was der grundgesetzlichen Regelung widerspricht, dass der Richter nur dem Gesetz und seinem Gewissen verantwortlich ist. Weisungen, wie ein Gesetz ausgelegt zu werden hat, darf er dementsprechend gar nicht befolgen. Allenfalls dürfte er sich beraten lassen.
So behauptet jeder Richter, aufgrund der "eindeutigen" gesetzlichen Regelung könne er Adoptionen bei mittlerweile erwachsenen Adoptierten gar nicht mehr aufheben. Tatsächlich steht in dem Gesetz nichts weiter, als dass die Adoption nicht mehr "von Amts wegen aufgehoben" werden kann, d.h. das Gericht wird nicht mehr von sich aus tätig.
Die Fassung für das Volk lautet bekanntermaßen (und das klang ja auch wieder bei Lalena an), auch leibliche Kinder hätten Probleme und könnten diese dennoch nicht über den Personenstand ändern. Dieser Vergleich ist natürlich Blödsinn, weil man Meisen das Fliegen nicht mit der Begründung verbieten kann, dass Hühner, Pinguine, Strauße usw. das auch nicht können. Oder Frauen müssten sich der Gleichheit halber Brüste amputieren lassen, weil Männer die auch nicht haben. Dinge sind nicht gleich, nur weil sie (einem anderen Gedanken folgend) für gleich erklärt werden. Das ist auch wesentlicher Bestandteil des Gleichheitsgrundsatzes. Der Gesetzgeber wäre demnach eigentlich verpflichtet, den diesem Gesetz zugrundeliegende Absicht zu präzisieren und diese dann zu rechtfertigen, was er aber offensichtlich nicht kann.
Als ich meine Petition an den Bundestag verfasste, war die Antwort bezeichnenderweise, der Gesetzgeber habe die Auslegung der Gesetze in die Hand des Gerichtes gelegt und könne diesem nicht reinreden. Das Gericht wiederum beruft sich auf den Gesetzgeber. Hier ist also klar eine zweckfremde Kungelei am Werk. Das Wohl des Adoptierten spielte folglich nie eine Rolle.
Ich sehe die Sache so, dass nicht (nur) ich verpflichtet bin, meine Gründe und deren Richtigkeit darzulegen. Der Staat muss begründen, welche Funktion die Unaufhebbarkeit hat und wie sich diese empfindliche Grundrechtseinschränkung mit dem Kindeswohlgedanken und dem Grundgesetz verträgt. Zumindest müsste eine neue Diskussion aufkommen und dem Staat seine beinahe kommunistisch anmutende Allmacht genommen werden.
Zitat von Harry4244Es wäre wünschenswert, dass einem geistlosen Individuum wie Dir kein Kind überantwortet wird, weil Du es entweder kaputtmachen oder zu Deinem Ebenbild heranziehen würdest.
Zitat von Harry4244Es wäre wünschenswert, dass einem geistlosen Individuum wie Dir kein Kind überantwortet wird, weil Du es entweder kaputtmachen oder zu Deinem Ebenbild heranziehen würdest.
Ich hätte da mal ne Frage. In meinen Unterlagen stehen meine A-Eltern nicht als leibliche Eltern, sondern es ist der Vermerk "an Kindes statt". Klingt ja auch nicht nett. Haben das auch andere oder hatte da einer in unserem Kleinstadtamt keine Ahnung?
Zitat von minniemausIch hätte da mal ne Frage. In meinen Unterlagen stehen meine A-Eltern nicht als leibliche Eltern, sondern es ist der Vermerk "an Kindes statt". Klingt ja auch nicht nett. Haben das auch andere oder hatte da einer in unserem Kleinstadtamt keine Ahnung?
Das ist dann vermutlich ein Auszug aus dem Geburtenregister, aber keine Geburtsurkunde. In der heutigen Amtssprache heißt es auch "als Kind annehmen", aber allein durch diese Wortkosmetik verbessert oder verschlechtert sich natürlich nichts. Das ist so ähnlich wie beim Zigeunerschnitzel, das aus politischer Korrektheit jetzt nicht mehr so heißen darf.