ich versuche es so kurz wie möglich zu machen...mein Name ist Sandra und ich bin 43 Jahre alt. Meine leibliche Mutter hat meinen Adoptivvater 2 Jahre (ich war ca. 9 Jahre) vor der Adoption geheiratet. Damals hat meine leibliche Mutter meinen leiblichen Vater angefleht mich zur Adoption freizugeben, mit dem Versprechen er und seine (damals ganz intensiv auch meine) Famile könnten uns weiter sehen. Kaum war die Adoption durch, haben meine Mutter und mein A-Vater mich nicht mehr zu meiner leiblichen Familie gelassen, welches für mich ein extremer Schlag war mit Folgen im Erwachsenenalter (eins der Folgen im E-Alter). Meine Mutter ist Heiligabend 2011 verstorben, im Februar 2012 hat mein A-Vater eine neue Frau kennengelernt....seit dem tritt er mich und meine Kinder nur noch in den Ar.... er verletzt uns wie es geht und erzählt über all schwerwiegende Lügen über uns vor allem mich. Alles hier aufzuschreiben über unsere Situation würde den Rahmen sprengen...allerdings hat er vorgestern u.a. zugegeben das er mich nur Adoptiert hat um meiner Mutter damals eine Freude zu machen bzw sie um den Finger zu wickeln.
Ich habe wieder Kontakt, seit 2007, zu meiner leiblcihen Familie, dazu gehören eine halb Schwester und einen halb Bruder. Mein leiblicher Vater ist leider 2 Monate vor meiner Mutter gestorben.
Meine leibliche Oma (von meinem Vater) hat mich bis zur Adoption mit Groß gezogen, mehr wie meine Mutter. Ich habe sie so sehr geliebt....auch heute noch...ich habe nie verkraftet das meine Mutter und mein A-Vater mich da weg geholt haben...von meinem A-Vater der Vater hat mich sexuell Missbraucht, die A-Oma mich verprügelt und und und
aus dank meiner Kindheit bin ich eine Borderlinerin geworden :-(
Am Samstag war der letzte Knall, der so unverschämt verletztende Knall!!!!j
Mein größter Wunsch ist es wieder meinen wirklichen Geburtsnamen, sowie meine Geschwister zu tragen. Ich möchte am liebsten die Adoption rückgängig machen, mein A-Vater wäre mit Sicherheit einverstanden....
Hab ich da irgendeine Möglichkeit????
Ich freue mich über zahlreiche Antworten mit Hilfestellung!!!
Ich glaube fast, du hast keine Möglichkeit, die Adoption rückgängig zu machen.
Gibt es denn jemand aus der Familie deines Vaters mit dessen Namen, der dich im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptieren würde? Das wäre wohl die einzige zulässige Möglichkeit. Aber damit kennen sich andere hier besser aus.
Muss derjenige, der mich Adoptiert älter sein als ich??? Und muss mein A-Vater zustimmen, ich denke mittlerweile würde er das tun!!! Und meine Geschwister sind beide jünger, würden mich aber...wenns vom Alter möglich ist tun!!!
Puh keine Ahnung. Lies dir mal die Beiträge von "Snow" durch, diese hat es geschafft (die leibl. Mutter lebt da aber noch). Ich glaub harry4244 kennt sich da auch besser aus. Vielleicht melden sich ja diese oder jemand anderes noch zu Wort.
Hallo hummelpuff, es tut mir sehr leid zu hören, wie es dir ergangen ist. Das klingt wirklich gemein und ich kann sehr gut verstehen, dass du die Bande zu diesem "Vater" kappen möchtest. Leider ist es in der Tat so, dass die Aufhebung einer Adoptionsannahme nur in sehr, sehr eng begrenzten Fällen möglich ist; das regeln die §§1760ff BGB. Am ehesten könntest du dich vielleicht auf § 1760 Abs. 2 c) berufen (arglistige Täuschung) insofern du ja vorträgst, dass dein Adoptivvater die Adoption nur benutzt hat, um sich das Vertrauen deiner Mutter zu sichern. Aber ob du damit durchkommst? Eine Adoption kann von Amts wegen(!) aufgehoben werden, wenn das Kindeswohl das erfordert, also bei üblen Verhäältnissen in der Adoptivfamilie, wozu du ja wie es aussieht einiges vortragen könntest - aber das gilt alles nur im Falle des minderjährigen Kindes; als Erwachsener kannst du dich darauf nicht mehr berufen. Soweit der erste Befund. Ich finde aber ganz persönlich trotzdem, dass du es zumindest versuchen solltest. Gerade bei Adoptionen hat sich auch viel gewandelt im Rechtsverständnis. - Wenn du dir eine Rechtsberatung leisten kannst, solltest du gründlich suchen, um einen Anwalt zu finden, der worklich viel Erfahrung hat in diesem Bereich (selten!) und dich noch einmal mit einem solchen Spezialisten besprechen; das dürfte dir im Ergebnis eine bessere und sichere Einschätzung geben, als die Internet-Recherche. Wenn alle Stricke reißen, bleibt dir leider nur, die Trennung von deinem Stiefvater und Zu-/Rückwendung zu deiner Ursprungsfamilie eben für dich selbst und auf deine Weise zu vollziehen, auch wenn's nicht "amtlich" ist. Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg! Beste Grüße, arkanaut
Zitat von Arkanaut... - Wenn du dir eine Rechtsberatung leisten kannst, solltest du gründlich suchen, um einen Anwalt zu finden, der worklich viel Erfahrung hat in diesem Bereich (selten!) und dich noch einmal mit einem solchen Spezialisten besprechen; das dürfte dir im Ergebnis eine bessere und sichere Einschätzung geben, als die Internet-Recherche....
...als Ergänzung; wenn du dir keine Rechtsberatung leisten kannst, steht dir beim zuständigen Amtsgericht immerhin die kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt zur Verfügung. Dazu kannst du dich beim für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht näher erkundigen.
Eine Aufhebung von Amts wegen ist trotz mehrerer entsprechender Petitionen weiterhin nach dem vollendeten 17. Lebensjahr des/der Angenommenen ausgeschlossen.
Zitat§ 1763 Aufhebung von Amts wegen
(1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Eine Zurückadoption halte ich persönlich auch für ausgeschlossen oder wenigstens für nicht ratsam, weil dafür, wie du auch schon geahnt hast, ein Eltern-Kind-Verhältnis/Altersunterschied erforderlich ist. Jedenfalls bin ich mir sicher, dass alle deutschen Familiengerichte den folgenden Paragraph so auslegen werden:
Zitat§ 1767 Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften
(1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
Wir kennen ja den Fall Daniel Küblböck, der sich als Erwachsener hat adoptieren lassen und die Annehmende als Seelenverwandte, nicht als Mutter bezeichnet. Trotzdem habe ich den Eindruck, dass eine Erwachsenenadoption in deinem Fall nicht eine für dich optimale Lösung sein kann, nachdem dein Vater verstorben ist. Es ist so, dass der Petitionsausschuss auf eine ernst zu nehmende Forderung nach Aufhebbarkeit von Adoptionen geantwortet hat, dass man eine Abstammung schließlich auch nicht aufkündigen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass kein deutsches Gericht dir verbieten kann und wird, deine Blutsverwandten als deine Verwandten zu bezeichnen und zu empfinden.
Es gibt keine kostenlose, anwaltliche Beratung in Deutschland, es sei denn, man ist entsprechend versichert. Was es beim Amtsgericht gibt, ist die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, bzw. auf ein (fast) kostenloses Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt zu stellen. Der wird bewilligt, wenn man einerseits glaubhaft gemacht hat, dass man gute Chancen hat, das angestrebte Verfahren zu gewinnen, und andererseits eine bestehende Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hat, mit einem aktuellen Kotoauszug, der zeigt, dass ein aktuelles Guthaben von max. 2000 Euro nicht überschritten wird und beispielsweise einem Bewilligungsbescheid für die Gewährung von Grundsicherung. Einen Mietvertrag muss man dafür auch vorlegen und versichern, dass man nichts besitzt. Da du 2 Kinder und Internetempfang hast, nehme ich an, dass du wegen nicht bestehender Zahlungsunfähigkeit kein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Anwalt in einem Amtsgericht bekommen wirst.
Wenn du den Rat eines Anwalts suchst, dann könntest du ihn fragen, ob und wenn ja, wie du zukünftigen Unterhaltsforderungen wegen deinem Annehmenden entgegentreten kannst.
Ich kann dir noch die Forenmitglieder "Born1981" (Borderline) und "Maus" (SVV) empfehlen. Möglicherweise können sie dir gute Anregungen geben als Adoptierte mit deiner Diagnose nach dem ICD10-Katalog umzugehen. Achso, bei einer Erwachsenenadoption muss niemand zustimmen, sondern es müssen nur entsprechende Anträge gestellt werden. Gruß
Zitat von nancy... Es gibt keine kostenlose, anwaltliche Beratung in Deutschland, es sei denn, man ist entsprechend versichert. Was es beim Amtsgericht gibt, ist die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, bzw. auf ein (fast) kostenloses Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt zu stellen. Der wird bewilligt, wenn man einerseits glaubhaft gemacht hat, dass man gute Chancen hat, das angestrebte Verfahren zu gewinnen, und andererseits eine bestehende Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hat, mit einem aktuellen Kotoauszug, der zeigt, dass ein aktuelles Guthaben von max. 2000 Euro nicht überschritten wird und beispielsweise einem Bewilligungsbescheid für die Gewährung von Grundsicherung. Einen Mietvertrag muss man dafür auch vorlegen und versichern, dass man nichts besitzt. Da du 2 Kinder und Internetempfang hast, nehme ich an, dass du wegen nicht bestehender Zahlungsunfähigkeit kein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Anwalt in einem Amtsgericht bekommen wirst. ... Gruß
Nancy,
Das erste Gespräch beim Amtsgericht kostet maximal 10 Euro, auf diese kann der Anwalt aber auch verzichten, insofern gibt es eine kostenlose Beratung sehr wohl, wenn er nicht verzichtet sind es eben 10 Euro.
Des weiteren sagt der Umstand, dass die TE Kinder hat und einen Internetzugang hat nichts darüber aus, ob sie zu dem Personenkreis einkommensschwacher Menschen gehört, die dieses erstgespräch in Anspruch nehmen können und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen kann.
Mein Hinweis stand ja auch unter dem Zusatz "wenn sie sich keinen Anwalt leisten kann", denn viele Menschen wissen nicht um ihre Möglichkeiten.
Zitat von VanteraDas erste Gespräch beim Amtsgericht kostet maximal 10 Euro, auf diese kann der Anwalt aber auch verzichten, insofern gibt es eine kostenlose Beratung sehr wohl, wenn er nicht verzichtet sind es eben 10 Euro.
Des weiteren sagt der Umstand, dass die TE Kinder hat und einen Internetzugang hat nichts darüber aus, ob sie zu dem Personenkreis einkommensschwacher Menschen gehört, die dieses erstgespräch in Anspruch nehmen können und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen kann.
Mein Hinweis stand ja auch unter dem Zusatz "wenn sie sich keinen Anwalt leisten kann", denn viele Menschen wissen nicht um ihre Möglichkeiten.
Wenn man zu einem Anwalt, der im Amtsgericht sitzt, direkt hingeht, ist einem dieses extrem vergünstigte Beratungsgespräch aber noch nicht automatisch bewilligt. Man muss es bei der Antragstelle beantragen ohne dabei einem Anwalt gegenüberzusitzen. Dass Sandra diese Hilfe nicht gewährt wird, habe ich nur spekuliert. Deswegen habe ich den Bewilligungsprozess ja auch beschrieben, damit sie eine Vorstellung davon hat. Auch ohne diese Bewilligung kann man einen Anwalt im Amtsgericht wählen und mit der Bewilligung kann man wiederum auch Anwälte in Anspruch nehmen, die nicht im Amtsgericht sind. Die 10 Euro als Obergrenze dafür, was der Anwalt für ein erstes Gespräch verlangen darf, beziehen sich auf den Beratungsschein/den bewilligten Antrag auf Kostenübernahme des Bundeslandes für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch. Was heißt übrigens "TE"? Für Arbeitslose gibt es darüberhinaus eigene Stellen für anwaltliche Beratung. Ich habe gehört, dass dort die 10 Euro nicht anfallen, und man weniger persönliche Dokumente einreichen muss. Ich habe außerdem in anderem Zusammenhang von einem sogenannten Verein für soziale Rechtspflege gehört. Darunter stelle ich mir etwas Ähnliches vor. Aber im selben Zusammenhang wurde mir von anderer Stelle die Arbeiterwohlfahrt empfohlen. Da soll man auch ernsthaft anwaltliche Hilfe in jeder noch so undenkbaren Situation bekommen. Angemerkt sei außerdem, dass in allen Familiensachen auch in höheren Instanzen kein Anwaltszwang besteht, wenn es nicht um Scheidung oder Unterhalt geht. D.h. jeden Antrag kann man persönlich bei der Geschäftsstelle stellen und nicht selten bekommt man von Sachbearbeitern, Richtern (oder Notariatsangestellen) die besseren Informationen. Es sollte sich für dich, Sandra, anbieten, zunächst zum Jugendamt zu gehen und dir die Akten von Jugendamt und Gericht geben zu lassen. Informiere dich auch über Amtshilfe. Gruß
ich kenne auch von mehreren minderbemittelten Bekannten die kostenlosen Erstberatungsgespräche bei einem Amts-/Familiengericht und hatte hier auch schon des öfteren darauf hingewiesen.
Hummel.... lasse Dich nicht verunsichern, sondern suche die Erstberatung beim Amts-/Familiengericht, Du wirst sie erhalten.
Nancy, was mischt Du Dich hier wieder in laufende Themen ein; es war doch so schön ruhig im Forum. Mit Deiner überaus negativen Einstellung bist Du keine Hilfe sondern katapultierst problembelastete Leute noch tiefer in ihre ohnehin schwierige Situation.
der Anwalt bekommt von dir insgesamt nur 10,- Euro maximal, egal wieviel Termine angefallen sind oder ob außgergerichtliche Briefe geschrieben werden. Aber in einigen Bundesländern gibt es besondere Stellen für die Rechtsberatung oder du kommst am Rechtspfleger des Amtsgerichts nicht vorbei. Den Antrag auf Beratungshilfe kann auch ein Anwalt für dich ausfüllen, du musst aber dein Einkommen nachweisen. Das Risiko bei dieser Verfahrensweise liegt darin, dass du den Anwalt selbst bezahlen musst, wenn das Amtsgericht den Antrag auf Beratungshilfe abschmettert.
Nochmal, ich persönlich vermute, dass Sandra eine solche Bewilligung nicht braucht - finanziell gesehen. Zumal sie ja nichtmal einen Anwalt braucht. Auch ein Notar kann und wird ihre Fragen beantworten - kostenlos. Habe ich schon in Anspruch genommen. Warum sie von drei verschiedenen Leuten hier dazu gedrängt wird, diesen nicht so unkomplizierten, wie hier dargestellten Antrag zu stellen, und das zu einem Zeitpunkt, an dem sie nicht einen persönlichen Entschluss gefasst hat, kaltblütig voraussetzend, dass sie entsprechend bedürftig ist, ist für mich unbegreiflich. Ich betone noch einmal, dass ich persönlich davon abraten würde, dass sie sich von ihrem jüngeren Halbbruder adoptieren lässt. Eine einst verlorene Würde zurückzugewinnen, geht anders.
Zitat von golfider Anwalt bekommt von dir insgesamt nur 10,- Euro maximal, egal wieviel Termine angefallen sind oder ob außgergerichtliche Briefe geschrieben werden. Aber in einigen Bundesländern gibt es besondere Stellen für die Rechtsberatung oder du kommst am Rechtspfleger des Amtsgerichts nicht vorbei. Den Antrag auf Beratungshilfe kann auch ein Anwalt für dich ausfüllen, du musst aber dein Einkommen nachweisen. Das Risiko bei dieser Verfahrensweise liegt darin, dass du den Anwalt selbst bezahlen musst, wenn das Amtsgericht den Antrag auf Beratungshilfe abschmettert.
Was ist das denn, außergerichtliche Briefe? Also, dass der Anwalt zwar Kontakt pflegt, aber kein Mandat übernimmt oder was? Für unendlich viele Termine gilt der Beratungsschein jedenfalls nicht. Wenn der Anwalt tätig wird und trotzdem keine Kosten anfallen, dann deshalb, weil sowohl der Beratungsschein, als auch die Prozesskostenhilfe bewilligt wurden. Aber eine Prozesskostenhilfe ist nur nützlich, wenn sich das Verfahren im ersten Anlauf und in erster Instanz erledigt. Muss man Beschwerde einlegen, wird für das zweite Verfahren vor dem Oberlandesgericht trotz Bedürftigkeit keine Kostenübernahme mehr gewährt. Dafür gilt eine einmal bewilligte Prozesskostenhilfe für die gesamte Dauer des Verfahrens (bis zum ersten Richterspruch) auch nach einem Wegfall der Bedürftigkeit. Deshalb nochmal mein Hinweis, dass es bei diesem Thema überhaupt keinen Anwaltszwang gibt. Anwälte können auch viel schwerwiegendere Nachteile haben als den, dass sie unter Umständen etwas kosten. Vor allem, wenn man das Problem schon hat. Zum Vorbeugen scheinen sie besser geeignet zu sein.
@Nancy: außergerichtliche Korrespondenz ist die Korrespondenz des Anwalts mit der Gegenseite oder Dritten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, also sehr wohl im Rahmen eines Mandats. Gerichtliche Korrespondenz sind die Schriftsätze, die im gerichtlichen Verfahren ausgetauscht werden, also Klageschrift, Klageerwiderung, Anträge aller Art, etc.
Zitat von nancyNochmal, ich persönlich vermute, dass Sandra eine solche Bewilligung nicht braucht - finanziell gesehen. Zumal sie ja nichtmal einen Anwalt braucht. Auch ein Notar kann und wird ihre Fragen beantworten - kostenlos...
Es geht hier nicht darum, ob sie einen Anwalt braucht.
Arkanaut machte den Vorschlag sich durch einen Anwalt beraten zu lassen, ich ergänzte dies um einen Hinweis über die Rechtsberatung der Amtsgerichte für einkommensschwache (damit unterstelle ich dies keinesfalls).
Es ging hier die ganze zeit nur darum, dass eine anwaltliche Beratung eine Möglichkeit darstellt, um sich evtl. Genauer über die eigenen Möglichkeiten zu informieren. Mehr nicht - und mehr braucht man daraus jetzt auch nicht machen.