Zitat von nancyNochmal zum BVG. Du denkst da bestimmt an eine Verfassungsbeschwerde, Harry. Für Leute wie dich und Sandra steht ja kein Rechtsweg offen. Ihr könnt eine schreiben. Der Haken wird sein, dass die richterliche Entscheidung mit dem EU-Recht konform gehen muss und das sieht gar keine Adoptionsaufhebungen vor. Jedenfalls, wenn es um Normenkontrolle gehen soll, meintest du das? Dafür müsste man auch vorarbeiten. Um eine Kündigung dieses Haager Abkommens würde unsere Seite nicht herum kommen. Würde das wie durch ein Wunder durchgehen, müsste man dennoch mit der Verfassungsbeschwerde warten, bis das Abkommen für Deutschland nicht mehr verbindlich ist, usw.
Hallo Nancy,
an eine Verfassungsbeschwerde denke ich tatsächlich. Mir als Einzelperson ist der Weg leider abgeschnitten, da meine Rechtsmittel nach drei Instanzen und einer Verfristung (Verfassungsbeschwerde nach dritter Instanz nur innerhalb von vier Wochen zulässig) erschöpft sind. Aus diesem Grunde denke ich an eine Sammelklage oder Vergleichbares.
Das EU-Recht mischt sich meines Wissens bisher nicht in die inneren Adoptionsangelegenheiten der Mitgliedstaaten ein. Vor einigen (vielleicht fünf, müsste ich erst nachsehen) Jahren hatte ich bereits eine dahingehende Eingabe gemacht, und mit dieser Begründung wurde eine Befassung abgelehnt. Die EU hat allenfalls Richtlinien für die Anbahnung grenzüberschreitender Adoptionen, speziell in Hinblick auf das von Dir angesprochene Haager Abkommen, welches ich zumindest in der allgemeinen Form nicht ablehne, da es indirekten Menschenhandel unter dem Deckmantel der Adoption erschwert, was aber mit Sandras oder meinem Fall nichts zu tun hat.
Hinzu kommt, dass es in den meisten EU-Ländern sehr wohl eine Aufhebungsmöglichkeit auch im Erwachsenenalter gibt, wenngleich oft nur in Gestalt von Schlupflöchern. Als Schwede kann man beispielsweise seine Adoption in Schweden selbst nicht aufheben, sehr wohl aber in Dänemark. In den Staaten mit dem Code Civile (Frankreich, Benelux) gibt es nach wie vor ein duales System, in dem man sich - unabhängig vom Alter des Anzunehmenden - zwischen Erlass- und Vertragsadoption entscheiden kann. Aber selbst die Erlassadoptionen sind auf dem Wege einer "Revision" (die sich von der Aufhebung grundlegend unterscheidet, wobei mir die Feinheiten aber unbekannt sind) auch in späteren Jahren noch kündbar.
Es ist mir bewusst, dass Du nicht willentlich eine falsche Rechtsberatung machst, sondern uns vielleicht nur vor Illusionen bewahren möchtest. In den vergangenen Jahren aber habe ich - leider stets vergeblich - versucht, der Allgemeinheit in den verschiedenen Adoptionsforen zu erklären, weshalb an der Aufhebung für mich mein Lebensglück hängt. Wer nicht am eigenen Leibe erfahren hat, was mir alles angetan wurde, kann es eigentlich kaum verstehen. Da heißt es dann immer, es stehe mir doch frei, Kontakte mit meinem Stief- bzw. Adoptivvater zu meiden. Und dann fängt das Ganze wieder von vorne an. Das führte am Ende dann jedesmal zu einem erbitterten Streit und begründete wohl meinen heute fest etablierten Ruf als Forenaufmischer.
Hallo Harald, Ich denke, dass es für Sandra durchaus relevant, bzw. interessant sein könnte, was du an persönlichen Erfahrungen mitbringst. Ich erlaube mir deshalb, ein bisschen aus deinen Beiträgen zu zitieren.
Zitat von Harry4244Adoption in der bestehenden Form - egal ob Inland oder Ausland - gehört abgeschafft. Das Problem ist, dass der Staat und (aufgrund ihrer Untätigkeit) auch die Gesellschaft einer Aussöhnung im Wege stehen. Sie verlangen vom mittlerweile erwachsenen Adoptierten, dass er sich mit allem abfindet, was in allzu krassen Fällen aber nun einmal nicht jedem möglich ist. Deshalb z.B. immer wieder meine Frage: Weshalb gestattet der Staat köperlich und/oder seelisch misshandelten Adoptivkindern keine Aufhebung?
Aus dem Faden "Man könnte meinen..."
Zitat von Harry4244Und es besteht in Vormundschaftssachen auch kein Anwaltszwang. In allen Dingen, die nur etwas außerhalb der Routine sind, findet man zudem nur schwer welche, die etwas taugen.
Zitat von Harry4244
Zitat von HelenaAdoption ist heute nicht mehr wie früher, hoffentlich hören bald mal diese aggressiven Anprangerungen auf!! Das ist so übertrieben! Seit der zeit sind jahrzehnte vergangen.....
Ich glaube nicht, dass sich seitdem viel zum Positiven verändert hat. Noch heute bestehen Politik und Justiz darauf, dass die Gesetzesreform von 1977 richtig gewesen sei. Erbittere Klagen von Betroffenen werden weiterhin zynisch damit abgetan, dass Kinder nun mal nichts gefragt würden und dergleichen. Leute in maßgeblichen Positionen, die heute noch öffentlich räsonieren, weshalb so viele Beamte und Juristen (unter völlig anderen Bedingungen) damals den Nazis die Stange gehalten haben, sollten einmal ihr eigenes Verhalten überprüfen.
Aus dem Faden "Menschen Versklavung!"
Man erkennt deutlich, dass ich dir eigentlich nicht groß und breit erklären muss, warum das Haager Abkommen eben doch relevant ist, wenn man ernsthaft politisch vorpreschen will. Wir haben hier in Deutschland nunmal bestehende Gesetze. Ich persönlich würde es nicht als Erfolg betrachten, wenn irgendeiner es durchgesetzt hätte, dass Adoptierte, die eine qualvolle Kindheit hatten, das Rechtsverhältnis auflösen dürfen. Im Ernst: was bitte haben sie davon? Es wäre eine gewisse Schadensbegrenzung, ok. Und ich verstehe und schätze deinen Wunsch. Aber mein Wunsch wäre Vorbeugung. Es gibt auf der anderen Seite so viele rechtliche Vorschriften, die ledigen Müttern ein gutes Leben mit ihren Kindern ermöglichen - theoretisch. Das wird alles in der Wirklichkeit gar nicht angewendet, weil man ja bereits 10 "bessere" Eltern für das Kind parat hat... Das Zauberwort ist also Prävention. Wie kann man Missbrauch des Adoptionsrechts vermeiden? Indem man es einschränkt oder beseitigt. Schau dir nochmal die Paragraphen im BGB an. Dort wird zwischen Auslands- und Inlandsadoption kein Unterschied gemacht. Man kann nicht vor das Bundesverfassungsgericht treten und sagen: "Freunde, Auslandsadoption ist eine super Chance für Drittweltbabys und soll weiterhin im Mainstream etabliert werden, aber bitte schafft doch das Recht zur Inlandsadoption ab.". Geht nicht, verstehst du?
Was meinst du konkret mit der Klage? Wogegen willst du klagen? Es gibt ja keinen Rechtsverstoß in dem Sinn. Was dir da vorschwebt, habe ich noch nicht verstanden.
Wie gesagt, euch volljährigen Angenommenen steht kein Rechtsweg offen, den ihr erstmal ausschöpfen müsstet (zumal das kein absolutes Dogma wäre und laut Wikipedia eh über 97% der Verfassungsbeschwerden ohne Sanktionierung nicht bearbeitet werden). Also, wie, wenn ich fragen darf, hast du es bis zum BGH geschafft? Worauf hat dein Anwalt sich berufen?
Zitat von nancy Also was meinst du konkret mit der Klage? Wogegen willst du klagen? Es gibt ja keinen Rechtsverstoß in dem Sinn. Was dir da vorschwebt, habe ich noch nicht verstanden.
Doch, es gibt einen solchen Verstoß, nämlich den gegen die grundgesetzlich verbürgte Selbstbestimmung. Es gilt der Grundsatz, dass ein Recht - zumal ein Grundrecht - nur dann eingeschränkt werden darf, sobald damit gegen ein mindestens gleichwertiges Recht anderer Personen verstoßen wird. In dem Fall müsste es zur Klärung dann zu einer Rechtsgüterabwägung kommen. Ein solches Recht anderer, gegen das ich mit einer Aufhebung verstoßen würde, existiert jedoch nicht und wurde demgemäß auch nie dargetan. Statt dessen das bekannte Rechtfertigungs-Blabla von wegen "Viele leibliche Kinder wollen ihren Eltern auch die Verwandtschaft kündigen und können es trotzdem nicht." bis hin zu laienpsychologischen Ratschlägen in dem Stil, ich solle rein "innerlich" mit der Adoption abschließen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Urteilsbegründungen bisher sklavisch auf dem allerersten Fall von 1978 fußen, wo es aber die Adoptiveltern waren, die die Aufhebung wünschten. Demgemäß las sich die größtenteil dort abgeschriebene Urteilsbegründung alle drei Instanzen hindurch recht befremdlich. So wurde mir (dem Misshandelten und Beschwerdeführer) unterstellt, meinem Adoptivvater während meiner Minderjährigkeit nach dem Leben getrachtet zu haben, wobei es diesem ja aber heute freistehe, Kontakte zu mir zu meiden und es deshalb keiner Aufhebung bedürfe.
ZitatHarald schreibt: In den vergangenen Jahren aber habe ich - leider stets vergeblich - versucht, der Allgemeinheit in den verschiedenen Adoptionsforen zu erklären, weshalb an der Aufhebung für mich mein Lebensglück hängt. Wer nicht am eigenen Leibe erfahren hat, was mir alles angetan wurde, kann es eigentlich kaum verstehen. Da heißt es dann immer, es stehe mir doch frei, Kontakte mit meinem Stief- bzw. Adoptivvater zu meiden. Und dann fängt das Ganze wieder von vorne an. Das führte am Ende dann jedesmal zu einem erbitterten Streit und begründete wohl meinen heute fest etablierten Ruf als Forenaufmischer.
Anfangs wartete ich auch mit dem Vorschlag auf, Deinen Ado-Vater zu meiden. Nachdem ich aber Deine Leidensgeschichte verstanden hatte, konnte ich Dich in dem Wunsch einer Ado-Aufhebung unerstützen, leider aber nicht helfen, auch heute noch nicht, weil die Gesetze das nicht hergeben und andere kenne ich bislang auch nicht.
Den Ruf als Forenaufmischer hattest Du aber kaum dieser Sache wegen. Dem eigentlichen Grund kam ich nie auf die Spur, weil ich die gegen Dich aufgebrachte Meute nicht verstand. Das Forenschema läuft doch so, jedenfalls wie ich es bisher kennenlernte: Irgendjemandem gefällt eine Meinung nicht oder die läuft zu seiner eigenen konträr, reagiert in unfreundlichem Ton und viele, die mit der Sache absolut nichts zu tun haben, fallen in diesen Tenor ein. Das beobachtete ich damals auch mit großen Unverständnis bei Dir. Plötzlich schrieben Dich die, die zuvor mit Dir ganz freundschaftlich konform gingen, barsch 'von der Seite' an, ganz zu unrecht, wie ich fand.
Zitat von MartinaAnfangs wartete ich auch mit dem Vorschlag auf, Deinen Ado-Vater zu meiden. Nachdem ich aber Deine Leidensgeschichte verstanden hatte, konnte ich Dich in dem Wunsch einer Ado-Aufhebung unterstützen, leider aber nicht helfen, auch heute noch nicht, weil die Gesetze das nicht hergeben und andere kenne ich bislang auch nicht.
Hallo Martina,
die Sache mit den Gesetzen verhält sich - nach meinem Empfinden - eher umgekehrt, da es eigentlich gar kein Gesetz gibt, das die Aufhebung nach Eintritt der Volljährigkeit verbietet. Ich glaube, Du selber - und unabhängig davon auch Johanna - ha(s)t mich mal darauf aufmerksam gemacht.
Das vermeintlich eindeutige Gesetz, auf das sich die meisten Richter berufen, ist in Wahrheit alles andere als eindeutig - und das nach meiner begründeten Annahme kaum zufällig, weil anderenfalls im Vorfeld Fragen gestellt worden wären, die den Gesetzgeber zur Offenlegung seiner Absichten und einer Berichtigung gezwungen hätten.
Nach meiner Auffassung dürfte die Aussage nur sein, dass die Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr auf Initiative des Gerichtes (also von Amts wegen) erfolgen kann, was aber nicht besagt dass keine antragsgebundene Aufhebung mehr möglich sei. Letztere Lesart wäre bzw. ist materiell verfassungswidrig. Demgemäß wurde sie auch nie wirklich begründet, sondern nur mit dem bekannten Spruch "Leibliche Kinder können auch nicht ..." gerechtfertigt, womit sich dann das nur minderheitlich betroffene Volk begnügte.
Selbst wenn ich mich in obiger Hinsicht irren würde, dann hieße das noch immer nicht, dass das Gesetz unverrückbar ist. Mit der vielfach propagierten Gleichbehandlung oder auch oft ins Feld geführten Rechtssicherheit lässt sich die Unaufhebbarkeit jedenfalls nicht begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
Nachtrag:
Unten stehend noch der genaue Wortlaut des fraglichen Gesetzes, damit jeder sieht, dass ich mir nichts aus den Fingern sauge. Je nachdem, wohin man die Betonung liegt, ergibt sich ein völlig anderes Verständnis.
Zitat§ 1763 BGB Aufhebung von Amts wegen
(1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen (...) erforderlich ist.
Du erinnerst Dich, Rod hatte die Aufhebung der Adoption doch durchbekommen (zwar früher) genau wie Snow jetzt. Was hatte Rod unternommen? War sein Ado-Vater nicht Richter o. ä.?
Was mag aus ihm geworden sein, hattest Du mal wieder Kontakt zu ihm?
von Rod habe ich nie wieder gehört, seit er sich bei Fasen zurückgezogen hat. Leider stand ja damals schon der Schatten eines alten Missverständnisses zwischen uns beiden. Es stimmt: Sein Ado-Vater war Richter, aber das war nicht entscheidend für die erfolgreiche Aufhebung. Über die Situation von Snow weiß ich nicht soviel. Ich dachte, bei ihr hätte sich die Sache durch Rückadoption (und nicht Aufhebung) erledigt, aber vielleicht verwechsle ich da etwas.
Rod ist ja etwa zehn Jahre älter als ich, und damit gilt für ihn gemäß der so genannten Überleitungsvorschriften das Erwachsenenadoptionsrecht, weil er bei der Umstellung ja schon einige Jahre volljährig war. Nach meiner Überzeugung aber hat der Gesetzgeber mit der (unter dem Vorwand der "tatbestandlichen Rückanknüpfung") verordneten Überführung der noch Minderjährigen in das neue Adoptionsrecht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen. Die allermeisten in derselben Situation glauben nicht ohne Grund heute noch, für sie gelte weiterhin das Vertragsrecht, weil bei ihnen nichts geändert wurde. Der Unterschied zu mir ist nur, dass es für sie geringe Relevanz besitzt, weil sie gute Adoptiveltern haben/hatten und keine (so massiven) Identitätsprobleme kennen.
Rein theoretisch hatte es zwar ein sehr kurzfristiges Widerspruchsrecht für Betroffene in meiner Altersklasse gegeben, dessen Bekanntgabe tückischerweise jedoch gänzlich den Medien überlassen wurde. Verfassungsrechtlich in Ordnung wäre nur der umgekehrte Weg gewesen, indem Überführungen nur antragsgebunden vorgenommen worden und alle übrigen Adoptionen nach dem Auslaufprinzip Vertrag geblieben wären.
Hallo Harald, Ich habe auch sehr viel Zeit damit verbracht, Gesetzestexte zu lesen und zu versuchen, sie zu einem neuen Bild zusammenzupuzzlen. Ein Recht muss festgeschrieben sein, sonst kann man sich der Justiz gegenüber nicht darauf berufen. Dass da steht, dass ein Amtsgericht etwas bestimmtes kann, heißt nicht, dass es etwas zusätzliches, Fiktives auch darf. Ich finde deinen Ansatz mit dem Selbstbestimmungsrecht gut (auch wenn ich die Folgerungen, speziell das mit dem Ausgleich nicht verstanden habe) und hätte dir eine Idee anzubieten. Ich habe ein Urteil gefunden, das so ähnlich ist, wie das, was du beschrieben hast. Ich zitiere die für mich kurioseste Stelle (dass Adoptivfamilien mit weit größerer Anstrengung geholfen wird, wie echten Familien, scheint indes zu stimmen, wenn man sich hier so umhört.)
ZitatWolle man die "Vollwertigkeit" der durch die Annahme hergestellten Eltern-Kind-Beziehung nicht beseitigen, so könne man den Adoptiveltern das Schicksal schwerer körperlicher oder geistiger Erkrankungen oder auch krimineller, gegen die Eltern gerichteter Verfehlungen des Kindes ebensowenig abnehmen, wie dies bei leiblichen Eltern möglich sei. Dem Einwand, bei solcher Rigorosität einer gesetzlichen Regelung werde sich mancher Annahmewillige nicht zur Adoption entschließen, müsse gegebenenfalls dadurch begegnet werden, daß den Adoptiveltern in Notsituationen erst recht öffentliche Hilfe zuteil werde.
http://openjur.de/u/203736.html Dass Eltern ihre Verwandtschaft zu ihren Kindern einseitig nicht aufkündigen können, ist aber unwahr. Sie können es mittels der Freigabeerklärungen zum Zwecke einer Adoption - und sie tun es regelmäßig in erheblicher Anzahl. Diese notariell beglaubigten Willenserklärungen sind mindestens 3 Jahre lang rechtswirksam, bindend und von der ersten Sekunde an unwiderruflich. Dabei ruht ab der erfolgten Zustellung des Notars zum zuständigen Amtsgericht die elterliche Sorge und der Umgang mit dem eigenen Kind ist ausdrücklich verboten. Das Ganze unabhängig davon ob eine Adoption angebahnt ist oder bereits ausgesprochen wurde oder nicht. Für die rechtswirksamkeit solcher Willenserklärungen muss der Erklärende nicht einmal voll geschäftsfähig sein. Im Gesetz steht ausdrücklich, dass minderjährige Eltern weder einen Vertreter, noch einen Betreuer brauchen um ihre Verwandtschaft mit ihrem Kind über ihre Tode hinaus unwiderruflich und einseitig aufkündigen zu dürfen. Ich hätte dir gerne den ersten Fall eines Anfechtungsverfahrens der Freigabeerklärung einer minderjährigen Mutter an die Hand gereicht, der der erste war, den ich gelesen habe und der mich auch ermutigt hat, obwohl er in dritter Instanz endgültig abgeschmettert wurde. Ich denke, dass er nicht mehr im Netz steht. Du hättest gut darauf verweisen können. Nun, der entsprechende Paragraph ist aber 1750 BGB. Darauf musst du hinweisen, das Gesetz an sich reicht auch aus. Und dann, dich weiterhin auf das Recht zur Selbstbestimmung berufend, berufst du dich zusätzlich auf den Grundsatz der Gleichheit. So nach dem Motto: was Eltern dürfen, müssen Kinder auch dürfen. (Dass gesetzlich kein Unterschied zwischen adoptierten und normalen Kindern, sowie kein Unterschied zwischen echten Eltern und Annehmenden gemacht wird, setzen wir dabei voraus, auch wenn die Richtergilde da etwas anderes zu sugerrieren versuchte.) Nun bietet sich für deinen Fall weder ein erneuter Gang zur ersten Instanz, noch eine Verfassungsbeschwerde an. Wohl aber eine private Petition, in der du deinen konkreten Fall vortragen darfst.
Wie du weißt, ist mein persönlicher Standpunkt der Antipol dazu. Ich bin da altmodisch und will, dass das alles verboten wird. Sollte eine wie oben von mir geschilderte Petition wider Erwarten am Paragraph 6 GG scheitern, wäre das Ergebnis aber widerum für meine Interessen verwertbar. Also nicht "mehr Rechte den Adoptierten", sondern "Verbot von Annahmeverhältnissen". Mit dem Grundsatz der Gleichheit ist ja kürzlich die Homo-Lobby beim BVerfGE durchgekommen und hat damit das Adoptionsrecht zu einem positiven Recht aufgewertet, das man jetzt also einklagen kann. Gruß
Achso, die Aufkündigung der Verwantdschaft durch Eltern ist zudem ohne jegliche Begründung rechtswirksam. Du müsstest dich also nicht auf deine Motive berufen. Zusätzlich könntest du auf die Antwort meiner Petition verweisen, in der mir (mit der Selbstbestimmung oder sonstigem ominösen Persönlichkeitsrecht) erklärt wurde, dass diese Freigabeerklärungen auf keinen Fall abgeschafft werden. Wenn du magst, tippe ich sie nochmal ab und schicke sie dir per PN.
Wir haben hier in Deutschland aktuell bei Rückläufigkeit über 4000 Annahmebeschlüsse im Jahr, dh vor wenigen Jahren waren es durchschnittlich Tausende mehr. Damit haben wir aktuell eine Quote von gut 13 neuen Annahmeverhältnissen pro Arbeitstag in Deutschland. Ich dachte mir einfach, dass ein Stoppen dessen die Voraussetzung ist um an der Aufhebung der alten, bereits bestehenden Annahmeverhältnisse effektiv arbeiten zu können. Andererseits ist meine Idee, ähnlich wie deine, mit Massenklagen die jüngsten Verbrechen aufzudecken und die jüngsten Annahmeverhältnisse im Rahmen der aktuellen, rechtlichen Möglichkeiten massenhaft aufzulösen. Das sollte der erste Schritt sein. Ich denke auch daran auf eine Partei zuzugehen und sie davon zu überzeugen, die Ächtung von Adoptionen in ihr Wahlprogramm aufzunehmen.
Zitat von nancyIch dachte mir einfach, dass ein Stoppen dessen die Voraussetzung ist um an der Aufhebung der alten, bereits bestehenden Annahmeverhältnisse effektiv arbeiten zu können. Andererseits ist meine Idee, ähnlich wie deine, mit Massenklagen die jüngsten Verbrechen aufzudecken und die jüngsten Annahmeverhältnisse im Rahmen der aktuellen, rechtlichen Möglichkeiten massenhaft aufzulösen. Das sollte der erste Schritt sein.
Hallo Nancy,
ich verstehe jetzt, was Du meinst Aber von solchen Kreuzzügen halte ich gar nichts. Ein Kunstfehlerprozess kann ja auch nicht darauf abzielen, ärztliche Behandlungen an sich zu verbieten. Mir geht es nicht um die Geißelung unserer selbstzufriedenen Gesellschaft, sondern um Regelungen, die den Betroffenen aus missbräuchlich zustandegekommenen Annahmeverhältnissen vollumfängliche Abhilfe, Genugtuung und Schadensbegrenzung verschaffen, damit sie mit diesem Lebenskapitel endlich und für alle Zeiten abschließen können.
Ich weiß, aber damit ist dein Kreuzzug schon mit meinem vergleichbar. Wenn du nochmal in das von mir verlinkte Urteil reinschaust, siehst du, dass da von einem gewissen "Grundprinzip der Volladoption" die Rede ist. Daran halten durchweg alle juristischen Instanzen und Medien fest. Angeblich ist es bewährt. Man liest von offensichtlich höhnischen Ablehnungen von Gesuchen erwachsener Bürger, die von ihren Annehmenden misshandelt wurden (und es beweisen können) oder nachweislich DDR-Zwangsadoptierte sind, mit dem Totschlagargument, dass Adoptionen immer dem Kindeswohl dienen. Das ist ein Tier, das an den Hörnern gepackt und nicht gestreichelt werden muss. Eine Zielsetzung, das Adoptionsrecht in seiner jetzigen Form zu erhalten und gleichzeitig unglücklich Adoptierte rein wegen ihrer Adoption vom Staat entschädigen zu lassen, ist in meinen Augen unerreichbar.
Ich weiß, aber damit ist dein Kreuzzug schon mit meinem vergleichbar. Wenn du nochmal in das von mir verlinkte Urteil reinschaust, siehst du, dass da von einem gewissen "Grundprinzip der Volladoption" die Rede ist. Daran halten durchweg alle juristischen Instanzen und Medien fest. Angeblich ist es bewährt. Man liest von offensichtlich höhnischen Ablehnunngen von Gesuchen erwachsener Bürger, die von ihren Annehmenden misshandelt wurden oder nachweislich DDR-Zwangsadoptierte sind, mit dem Totschlagargument, dass Adoptionen immer dem Kindeswohl dienen. Das ist ein Tier, das an den Hörnern gepackt und nicht gestreichelt werden muss. Eine Zielsetzung, das Adoptionsrecht in seiner jetzigen Form zu erhalten und gleichzeitig unglücklich Adoptierte rein wegen ihrer Adoption vom Staat entschädigen zu lassen, ist in meinen Augen unerreichbar.
Hallo Nancy,
das Prinzip der Volladoption beinhaltet von sich aus keine Unaufhebbarkeit. Das ist nur ein von den maßgeblichen politischen Kreisen (denen die Gerichte leider nahestehen) - wider besseres Wissen - hineingelegter und entstellender Sinn.
Wenn die glauben, dass es sich bewährt hat, dann nur nach ihrem ganz eigenen Weltbild, wo körperliche und seelische Misshandlungen plötzlich zur Familiennormalität werden.
Auf eine finanzielle Entschädigung sch... ich persönlich, da ich nur aus der Adoption raus will. Die Richter sollen einfach das Unrecht als solches erkennen und meinem Gesuch stattgeben. Mehr will ich nicht.
es spricht für Dich, dass Du trotz Deines Dich Tag und Nacht beschäftigenden Schicksals (D)eine gesunde Denkweise nicht eingebüßt hast. Finde ich beruhigend.
Das sogenannte Grundprinzip der Volladoption ist frei erfunden. Mag sein, dass es in den die Gesetze erklärenden Schriften erwähnt wird, in den Gesetzen selbst kommt es aber nicht vor. Mir hat ein Notar eine Kopie aus dem Palanth gemacht, öffentlich nachzulesen ist das aber nicht. Ich finde dieses Prinzip auch insgesamt grotesk, je mehr ich darüber erfahre, desto grotesker. Wie du schon sagst: sitten- und verfassungswidrig. Dieses Grundprinzip der Volladoption ist eine Vogelscheuche, ein mystisches Gebilde, das nirgends definiert ist. Das Adoptionsrecht existiert völlig losgelöst von allen anderen deutschen Familienrechten neben ihnen her und frisst diese langsam, aber sicher auf. Wie gesagt, inzwischen ist es ein positives Recht. Obwohl in den Basisparagraphen ausdrücklich von Selektion der Antragsberechtigten die Rede ist. Das widerspricht sich. Das Bundesverfassungsgericht hätte der Homo-Adoption auf Basis des geltenden Rechts nicht stattgeben dürfen. Adoptiveltern, und sogar schon Adoptionsbewerber in der Adoptionspflegezeit, werden auf Basis des Gesetzes weit über natürliche Eltern gestellt. Sie erhalten Rat in allen Dingen von den zuständigen Vermittlern, deren Brötchenerwerb darin besteht, den gerichtlichen Erfolg der Bewerber zu gewährleisten. Das Gegenteil bei natürlichen Eltern-Kind-Verhältnissen. Dort besteht Hilfe für Familien stets darin, das Kind von seinen Eltern zu entfremden, indem ihm fremde Bezugspersonen zur Seite gestellt werden, die die elterlichen Rechte einschränken oder meinetwegen bloß ihre Autorität (bei Therapie), oder gleich vollständig zur Trennung von Eltern und Kind führen (Heimunterbringung oder dauerhafte oder temporäre Unterbringung in einer Pflegefamilie, was als glorreiche Alternative zur Freigabeerklärung verkauft wird). Das Gegenteil bei Annahmeverhältnissen. Die werden auf Teufel komm raus gekittet. Insofern sehe ich persönlich da alles andere als eine Gleichstellung von Adoption und natürlichem Eltern-Kind-Verhältnis, bzw. Familiendasein. Annahmeverhältnisse werden glorifiziert. Wer ein Kind adoptiert, gilt als sozial, altrusistisch und einfühlungsvermögend. Wer ein Kind selbst bekommt, wird als Geburtsmaschine oder Samenspender, im Sinne von Gegenstand, asozial, verantwortungslos, planlos, dumm, naiv oder lustgesteuert verschrien, dafür verurteilt, es dem Kind nicht erspart zu haben in diese schlimme, böse Welt kommen zu müssen und als verantwortlich für die globale Überbevölkerung angeprangert.
Ich habe über deinen Fall nachgedacht und einige deiner Beiträge gelesen. So bin ich auf die Idee mit der privaten Petition für dich gekommen. Dabei wird das Adoptionsrecht nicht infrage gestellt, sondern in erhöhtem Maß auf dein Persönlichkeitsrecht gepocht und auch keine Geldforderung gestellt. Natürlich ist es generalisiert, aber nur deshalb, weil du auch keinen speziellen Anspruch (auf Aufhebung) geltend machen kannst, sondern nur die generellen Ansprüche des Auslebens deiner Grundrechte (zu denen deine Adoptionsaufhebung ja nicht explizit gehört). Was hältst du also von meiner Kombination? Kannst du mit der Idee etwas anfangen? Wie gesagt, es ist mir für dich eingefallen. Ich würde es nicht anstreben, hätte aber auch kein Problem damit, wenn es erfolgreich wäre. Gruß