Ist nicht häusliche Gewalt eine der Ursachen für Freigabeerklärungen und ein Aufhebungsgrund einer Minderjährigenadoption bis zur Volljährigkeit des angenommenen Kindes? Adoptionsrechtler, die sich auf sonst keinem Gebiet gut auskennen, können ja auch nur den Bewerbern helfen. Wer beispielsweise bei der Anfechtung einer Freigabeerklärung eine echte Hilfe sein will, muss erfahren im Vertragsrecht sein.
Vielleicht wäre es aus Respekt der beitragseröffnerin gegenüber angebracht, zu deren Thema zurückzukehren. Ihre Bedürfnisse und fragen gehen jetzt komplett verloren. Sie meldet sich auch nicht mehr zu Wort.
Nancy, wenn du deine Angelegenheit diskutieren willst, vielleicht in einem eigenen Beitrag?
@sandra; ich hoffe sehr, dass du aus deinem Beitrag hier ein paar Anregungen mitnehmen kannst oder Möglichkeiten siehst, die dir weiterhelfen!
Zitat von VanteraVielleicht wäre es aus Respekt der beitragseröffnerin gegenüber angebracht, zu deren Thema zurückzukehren. Ihre Bedürfnisse und fragen gehen jetzt komplett verloren. Sie meldet sich auch nicht mehr zu Wort.
Aus Respekt vor Sandra ist es angebracht diese ausufernden Juristenschwärmereien, die allesamt von Forenmitgliedern kommen, die als oder für Juristen arbeiten oder gearbeitet haben, auf den Teppich zu holen. Ich sage es noch einmal. Sandra braucht auf keinen Fall einen Anwalt für ihre Sache. Ich würde ihr lediglich empfehlen, beide Akten über sie zu lesen.
Bezogen auf meine zahlreichen Beiträge in der Vergangenheit kann ich nur wiederholen, dass sich alle an dem Thema Interessierten endlich mal zusammentun und eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages und/oder an das Bundesverfassungsgericht machen sollten. Hier ist Solidarität gefragt. Leider aber kocht sich bisher jeder sein eigenes Süppchen oder bekommt plötzlich kalte Füße, sobald es um die Frage geht, wer denn einen engagierten Rechtsanwalt beschafft und/oder ihn bezahlt. Oder es gibt Streitereien darum, inwiefern Sammelklagen in Deutschland überhaupt möglich sind, was meines Wissens schon der Fall ist, obgleich unter anderem Namen (Klagenhäufung oder Streitgenossenschaft) und natürlich nicht in dem Maße wie in Amerika, wo die pro bono-Anwälte regelrecht auf Mandantenjagd sind und es ganz überwiegend um Geld, weniger jedoch um Ursachenforschung, Schadensbegrenzung oder Rückabwicklung sittenwidriger Rechtsgeschäfte geht.
@ Nancy: Eine sachliche Erklärung hat nichts mit Schwärmerei zu tun. Mit meinen Beiträgen wollte ich lediglich das Thema "Beratungshilfeschein" richtig stellen.
Zitat von Harry4244Bezogen auf meine zahlreichen Beiträge in der Vergangenheit kann ich nur wiederholen, dass sich alle an dem Thema Interessierten endlich mal zusammentun und eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages und/oder an das Bundesverfassungsgericht machen sollten. Hier ist Solidarität gefragt. Leider aber kocht sich bisher jeder sein eigenes Süppchen oder bekommt plötzlich kalte Füße, sobald es um die Frage geht, wer denn einen engagierten Rechtsanwalt beschafft und/oder ihn bezahlt. Oder es gibt Streitereien darum, inwiefern Sammelklagen in Deutschland überhaupt möglich sind, was meines Wissens schon der Fall ist, obgleich unter anderem Namen (Klagenhäufung oder Streitgenossenschaft) und natürlich nicht in dem Maße wie in Amerika, wo die pro bono-Anwälte regelrecht auf Mandantenjagd sind und es ganz überwiegend um Geld, weniger jedoch um Ursachenforschung, Schadensbegrenzung oder Rückabwicklung sittenwidriger Rechtsgeschäfte geht.
Ich kann dem nur zustimmen. Schon als ich seit Beginn meiner Wurzelsuche angefangen habe, mich in das dt. Adoptionsrecht einzufinden, fand ich es, gelinde gesagt, komisch, dass es nicht einfach eine Option für die/den Adoptierte/n gibt, bei Erreichung der Volljährigkeit oder in irgendeinem Zeitkorridor (z.B. vom Erreichen der Geschäftsfähigkeit bis zum 25. Lebensjahr o.ä.) ihren/seinen Willen abweichend von der ursprünglichen Adoptionsentscheidung zu erklären. Denn die Adoption erfordert ja explizit das Einverständnis des/der Adoptierten, nur dass dieses eben mangels eigener Erklärungsfähigkeit durch die Erklärung der (leiblichen) Eltern ersetzt wird, die wiederum, wenn nicht einholbar, durch den Beschluss des Vormundschaftsgerichts ersetzt wird. Alles soweit in Ordnung, aber wenn der erwachsene Mensch nachher sagt: "Wenn ich es hätte selbst entscheiden können, hätte ich das so nicht gewollt", dann muss es m.E. wirklich eine Option geben, da auch wieder rauszukommen.
Adoptiveltern mögen das im ersten Moment als ein bedrohliches Szenario empfinden, aber im Ernst: Das macht doch keiner zum Spaß. Und wenn dein Kind mit 18, 20 dich wirklich so verabscheut, dass es nicht mehr deinen Namen tragen und mit dir verwandt sein will, was hast du dann davon, dass ihm dieser Schritt rechtlich verwehrt ist?
Was mich aber mal interessieren würde, weil irgendjemand (Snow?) da, glaube ich, Erfahrung hat: Wie läuft denn diese Geschichte mit der erneuten (Rück-)Adoption durch die leiblichen Eltern?
Zitat von ArkanautSchon als ich seit Beginn meiner Wurzelsuche angefangen habe, mich in das dt. Adoptionsrecht einzufinden, fand ich es, gelinde gesagt, komisch, dass es nicht einfach eine Option für die/den Adoptierte/n gibt, bei Erreichung der Volljährigkeit oder in irgendeinem Zeitkorridor (z.B. vom Erreichen der Geschäftsfähigkeit bis zum 25. Lebensjahr o.ä.) ihren/seinen Willen abweichend von der ursprünglichen Adoptionsentscheidung zu erklären. Denn die Adoption erfordert ja explizit das Einverständnis des/der Adoptierten, nur dass dieses eben mangels eigener Erklärungsfähigkeit durch die Erklärung der (leiblichen) Eltern ersetzt wird, die wiederum, wenn nicht einholbar, durch den Beschluss des Vormundschaftsgerichts ersetzt wird. Alles soweit in Ordnung, ... Was mich aber mal interessieren würde, weil irgendjemand (Snow?) da, glaube ich, Erfahrung hat: Wie läuft denn diese Geschichte mit der erneuten (Rück-)Adoption durch die leiblichen Eltern?
Ein Kind kann in der Tat selbst in eine Adoption einwilligen. Bei Stiefkindadoptionen trifft das am ehesten zu. Dafür muss es mindestens 14 und höchstens 17 Jahre alt sein. Diese Erklärung kommt bei einer Minderjährigenadoption zu den Erklärungen seiner Eltern hinzu. Sie alle können durch das Gericht relativ problemlos ersetzt werden. Am häufigsten wird natürlich die Einwilligung des Vaters ersetzt, der bei frühem Kontakt zum Jugendamt als unbekannt zu gelten hat. Es gibt viele Paragraphen, die Adoption zum Thema haben, nicht nur im BGB. http://www.adoptionsinfo.de/InfothekAdop...lungsgesetz.htm
Wie snow schon sagte, eine spätere Erwachsenenadoption ist möglich. Dafür werden gar keine Einwilligungen erteilt und es gibt keine Verschwägerungen. Nicht möglich wäre aber beispielsweise, wenn mein Sohn mit 14, 15 sagen würde: okay, ich lasse mich jetzt von meiner Mutter (mir) mit der Wirkung einer Minderjährigenadoption zurückadoptieren. Das geht nicht. Dafür muss das bestehende Annahmeverhältnis erst aufgelöst werden. Das ist ja auch genau das Problem der Homo-Paare, die ein Kind nicht gemeinschaftlich adoptieren dürfen. Eine sukzessive Adoption mit der Wirkung einer Minderjährigenadoption ist verboten. Es darf nur ein Annahmeverhältnis mit der Wirkung einer Minderjährigenadoption auf einmal für ein Kind geben und gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht gemeinschaftlich adoptieren, sondern nur einer von beiden, sodass das adoptierte Kind nur ein Adoptivelternteil hat, was der Petitionsausschuss ja kürzlich untragbar fand - im Sinne einer Diskriminierung Homosexueller. Lassen wir uns überraschen, wie weit unsere Regierung über die Köpfe ihrer Schutzbefohlenen hinweg und gegen bestehende Gesetze und Verfassung noch gehen wird.
Wir hatten hier mal ein minderjähriges Forenmitglied, das von sich aus eine Aufhebung ihres Annahmeverhältnisses angestrebt hat. Wie es ausgegangen ist, weiß ich nicht. Aber den von ihr beschriebenen Weg, dass die Annehmenden Freigabeerklärungen abgeben, halte ich für rechtlich nicht ausgeschlossen. Automatisch bekommen ihre Eltern dann aber nicht das Sorgerecht für sie zurück. Sie müsste offiziell adoptiert werden, denke ich. Sonst wäre sie einfach nur 3 Jahre lang offiziell elternlos. Automatisch würde das Sorgerecht nur bei einem Nichtzustandekommen eines Annahmeverhältnisses innerhalb von 3 Jahren nach der Freigabeerklärung der Eltern für die erste Adoption auf die Eltern zurückübertragen werden - oder eben bei einer Aufhebung von Amts wegen, wofür Freigabeerklärungen der Adoptiveltern meiner subjektiven Einschätzung nach per se nicht ausreichen.
Also die Einwilligung des sogenannten Anzunehmenden, wird nicht durch seine Eltern ersetzt, sondern nach Eingang ihrer Freigabeerklärungen beim Gericht und nach Eingang der Anträge der sogenannten Annehmenden beim Gericht, vom Amtsvormund gegenüber dem Gericht erklärt. Laut Gesetz darf beispielsweise ein Kind erst nach Eingang der Freigabeerklärungen seiner Eltern in Adoptionspflege gegeben werden. Praktisch passiert das niemals, sondern immer schon vorher. Sprich illegal. Dafür tragen selbstverständlich ausschließlich die amtlich genehmigten Adoptionsvermittler die volle Verantwortung und machen sich damit jedes Mal des Kindesentzugs und der Kindesentführung schuldig, da sie verheimlichen, wohin sie das Kind bringen. Von Standesamt, Jugendamt und Adoptionsbewerbern wird also über die ganze Adoptionsvorbereitungszeit hinweg so agiert als sei der Annahmebeschluss schon gefallen. Dabei wären die Vermittler gegenüber den Eltern verpflichtet, sie ungefragt und spätestens bei Nachfrage darüber in Kenntnis zu setzen, wo ihr Kind sich aufhält. Ich persönlich schätze, dass fast alle in Deutschland beschlossenen Adoptionen auch nach dem Richterspruch noch einige Zeit lang wegen arglistiger Täuschung der Eltern aufhebbar sind. Ich denke, dass viele Mütter nicht wissen, dass sie ein Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und davon Gebrauch machen können und dürfen, obwohl das Jugendamt ihr Kind bereits von der Entbindungsstation weggebracht hat. Kleinigkeiten kann man an diesen Gesetzen nicht ändern. Es ist der Kern, der abscheulich ist: das Recht an einem anderen Mensch. Ich habe geglaubt, wir würden in anderen Zeiten leben.
Jedes Kind ist ein Geschenk Gottes und nicht etwa ein Grundrecht zur freien Persönlichkeitentfaltung jedes deutschen Bundesbürgers, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, religiösen. Orientierung, Gesinnung oder sexuellen Neigung. Ich finde jede gegenteilige Haltung widerwärtig, menschenverachtend, entwürdigend und blasphemisch. Ich warne vor einem weiteren von einem Anwalt verfassten Petitionsversuch aus diesem Forum heraus. Es sind nicht die Details der Adoptionsgesetze, die "zum Wohle aller" verschönert werden könnten, wie ein unbequemes Inkognito-Dogma oder eine Unmöglichkeit zur Aufhebung durch volljährige Angenommene. Es ist das Recht selbt: die Förderung und das gesellschaftsfähig Machen von Menschen, die nichts dabei finden einen anderen Mensch gerne erwerben zu wollen.
Sich wegen dem Adoptionsrecht an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, macht keinen Sinn, Harry. Ich habe schon nachgeschaut. Das geht nur bei Gesetzen, die noch nicht ratifiziert sind einerseits und andererseits schafft ein einzelner Adoptionsfall es auf keinen Fall durch alle Instanzen, weil das Problem im Grunde nicht die Gesetze sind, sondern die Straftaten derjenigen, die bemächtigt sind, zu handeln. Auch wenn jemand es schaffen sollte, wäre das Ergebnis nicht umfangreich genug. Es würde auf keinen Fall rauskommen, dass Adoptionen grundsätzlich nicht durchgeführt werden dürfen. Ich sehe die einzige Chance zur Veränderung der Rechtslage in einer Petition oder einer Petitionswelle, die von vornherein inhaltlich aufeinander abgestimmt ist. Dazu eine flächendeckende Aufklärung für schwangere Frauen und Mädchen und Mütter über ihre Rechte und eine Welle von Strafanzeigen gegen Beamten von Jugendamt und Standesamt und jeden sonstigen Dritten, der Adoptionen propagiert oder zur Freigabe eines Kindes drängt. Warum ist das wichtig? Weil der Petitionsausschuss über die Arbeit, die Polizisten von der Bevölkerung bekommen, im Bilde ist. Solange sich niemand lautstark wehrt, wird der Petitionsausschuss kein Problem sehen. Das Volk muss auf die Straße, dann kann sich mit Geschick und guter Planung das Adoptionsrecht ändern.
Nochmal zum BVG. Du denkst da bestimmt an eine Verfassungsbeschwerde, Harry. Für Leute wie dich und Sandra steht ja kein Rechtsweg offen. Ihr könnt eine schreiben. Der Haken wird sein, dass die richterliche Entscheidung mit dem EU-Recht konform gehen muss und das sieht gar keine Adoptionsaufhebungen vor. Jedenfalls, wenn es um Normenkontrolle gehen soll, meintest du das? Dafür müsste man auch vorarbeiten. Um eine Kündigung dieses Haager Abkommens würde unsere Seite nicht herum kommen. Würde das wie durch ein Wunder durchgehen, müsste man dennoch mit der Verfassungsbeschwerde warten, bis das Abkommen für Deutschland nicht mehr verbindlich ist, usw.
kannst du einfach deine völlig falsche Rechtsberatung lassen und die Leute nicht weiter verwirren. Eine Verfassungsbeschwerde setzt die Erschöpfung des Rechtsweges voraus, bei Verfassungsbeschwerden, die vom BVG als Beschäftigungstherapie angesehen werden, wird eine Missbrauchsgebühr erhoben.