Danke Arkanaut. Dann habe ich golfi richtig verstanden, also, dass sie eine Situation beschrieben hat, in der für ein Ausbleiben von Anwaltskosten der Beratungsschein nicht genügt. Wenn man annimmt, dass Sandra nur wenig Geld hat, dann wäre der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung deutlich ratsamer, weil zuverlässiger. Ihr Fall pressiert nicht, also kann sie locker die drei Monate abwarten, bis er greift und dann jederzeit ohne Theater und komische Blicke einen Anwalt um Rat fragen. Ich selbst, Vantera, habe auch ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt empfohlen - aber nicht mit Adoptionsaufhebung oder neuerlicher Adoption zum Thema.
Also, ganz ehrlich gesagt denke ich nicht, dass die öffentliche Beratungsstelle hier irgendeinen Sinn macht. Das ist eine feine Sache, wenn man Mietschulden hat. Aber hier sprechen wir über einen Fall, wo eigentlich nach der Rechtslage nichts geht. Siehe meine post oben, auch Nancy hat das nochmal sehr detailliert dargestellt. Wenn ich Hummel trotzdem ermuntere, den Kampf aufzunehmen, dann weil ich weiß, was ein guter(!) Anwalt erreichen kann und es deshalb für möglich(!) halte, dass ein ausgefuchster Familienrechtler das Ding vielleicht knacken kann. - Aber nicht die Tante / der Onkel an der Rechtsberatungsstelle gerade bei deinem Amtsgericht, sorry. Da wirst du nur entmutigt. Beratungsshein gibt es beim Amtsgericht wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wird, und damit bekommst du bei jedem Anwalt, der kein Schwein ist, eine Erstberatung für 10,-€ Zuzahlung wie oben schon von den anderen gesagt. Aber wie du jetzt den richtigen Spezialisten findest, dazu müsste uns vielleicht noch etwas einfallen. ^^ Darf ich fragen, in welcher Gegend/Region du wohnst?
Das mit dem Beratungshilfeschein ist überhaupt kein "großes Ding" bzw. kompliziert etc. Du gehst einfach zu dem für Deinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht, nimmst Deine Unterlagen wie Mietvertrag, Gehaltsabrechnung, ALG-Bescheid etc. mit, sprich also Belege für Dein Einkommen und Belege für sämtliche Ausgaben von Dir und lässt dass dann von der zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht prüfen. Erkundige Dich davor, wie die "Sprechzeiten" sind, die Beratungshilfestelle ist nicht immer besetzt. Dort wird dann geprüft, ob Du Anspruch auf Beratungshilfe hast oder eben nicht. Falls Du Anspruch haben solltest, wird Dir ein Beratungshilfeschein ausgestellt und mit diesem kannst Du dann zum Anwalt gehen. Viele Anwälte verlangen nicht mal die 10,- Euro. Also wenn Du es wirklich heraus finden möchtest, geh doch einfach zum Amtsgericht und lass das prüfen. Ich arbeite beim Anwalt und weiß, wie das Ganze abläuft.
Hallo, Vantera meine mit ihrem obigen Rat, eine Beratung beim Familiengericht einzuholen auch wirklich nur eine Beratung, was möglich ist und über die beste Vorgehensweise, keine Vertretung in einer Rechtssache.
Zudem, fragen kostet nichts und beim Gericht wird man ihr schon Auskünfte geben, an denen sie sich so oder so orientieren kann. Es ist keine gute Hilfestellung, schon im Vorfeld die Initiativen abzublocken, zumal als Nicht-Jurist (nancy).
Mir fällt gerade ein, ein Bruder von mir hatte sich auch in einer Sache Allgemein-Informationen von einem Rechtsberater beim Amsgericht eingeholt und nichts bezahlt. Nach seiner Bedürftigkeit hat kein Mensch gefragt.
Zitat von ArkanautAlso, ganz ehrlich gesagt denke ich nicht, dass die öffentliche Beratungsstelle hier irgendeinen Sinn macht. Das ist eine feine Sache, wenn man Mietschulden hat. Aber hier sprechen wir über einen Fall, wo eigentlich nach der Rechtslage nichts geht. Siehe meine post oben, auch Nancy hat das nochmal sehr detailliert dargestellt. Wenn ich Hummel trotzdem ermuntere, den Kampf aufzunehmen, dann weil ich weiß, was ein guter(!) Anwalt erreichen kann und es deshalb für möglich(!) halte, dass ein ausgefuchster Familienrechtler das Ding vielleicht knacken kann. - Aber nicht die Tante / der Onkel an der Rechtsberatungsstelle gerade bei deinem Amtsgericht, sorry. Da wirst du nur entmutigt. Beratungsshein gibt es beim Amtsgericht wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wird, und damit bekommst du bei jedem Anwalt, der kein Schwein ist, eine Erstberatung für 10,-€ Zuzahlung wie oben schon von den anderen gesagt. Aber wie du jetzt den richtigen Spezialisten findest, dazu müsste uns vielleicht noch etwas einfallen. ^^ Darf ich fragen, in welcher Gegend/Region du wohnst?
Wie sagt man so schön: was nichts kostet kann nicht gut sein!
Was für eine super Diskussion über die Rechte von Bedürftigen. Soweit ich mich erinnere, hat Sandra mit keinem Wort erwähnt, dass das überhaupt auf sie zutrifft
Zitat von MartinaHallo, Vantera meine mit ihrem obigen Rat, eine Beratung beim Familiengericht einzuholen auch wirklich nur eine Beratung, was möglich ist und über die beste Vorgehensweise, keine Vertretung in einer Rechtssache.
Zudem, fragen kostet nichts und beim Gericht wird man ihr schon Auskünfte geben, an denen sie sich so oder so orientieren kann. Es ist keine gute Hilfestellung, schon im Vorfeld die Initiativen abzublocken, zumal als Nicht-Jurist (nancy). Martina
So ist es. Nur das wollte ich, mehr nicht. Langsam ist es mir aber auch zu dumm, das noch weiter zu erklären und zu rechtfertigen. Damit werde ich nicht weiter meine Zeit verschwenden.
Sandra wollte eine Zugehörigkeit zur ursprungsfamilie erreichen, darauf bin ich eingegangen und habe die Möglichkeiten geschrieben, die ich sehe, um dieses Ziel erreichen zu können.
@cornelia; was mich betrifft war es auch nur ein Hinweis am Rande, FALLS Sandra sich keine anwaltliche Beratung leisten könnte.
das stimmt so nicht, die Rechtspfleger am Amtsgericht sind häufig Justizbeamte im gehobenen Dienst und haben an der Verwaltungshochschule studiert, haben also Ahnung von allgemeinen Rechtsfragen, wie z.B. typische Mietstreitfälle, einfache Nachbarstreitigkeiten, Kündigungen, Gewährleistungsprobleme, etc. Schwierige Familienrechtsfälle können die Beamten nicht überblicken.
Nancy, deinen letzten Post in dem du auf mich Bezug nimmst, habe ich nicht verstanden.
Zitat von golfiNancy, deinen letzten Post in dem du auf mich Bezug nimmst, habe ich nicht verstanden.
Kein Problem. Ich versuche, das nochmal kurz zu erklären.
Zitat von golfider Anwalt bekommt von dir insgesamt nur 10,- Euro maximal, egal wieviel Termine angefallen sind oder ob außgergerichtliche Briefe geschrieben werden. Aber in einigen Bundesländern gibt es besondere Stellen für die Rechtsberatung oder du kommst am Rechtspfleger des Amtsgerichts nicht vorbei.
Diese Aussagen fand ich irritierend und habe sie deshalb kommentiert. Ich meine, dass, wie Arkanaut auch bestätigt hat, der Beratungsschein die Kosten für ein einziges, erstes Beratungsgespräch mit einem Anwalt deckt. Dass ein Anwalt generell maximal 10 Euro für seine Dienste bekommt, stimmt nicht, denke ich. Deshalb habe ich hier nachgehakt.
Ein Rechtspfleger ist ja kein Anwalt. Er verlangt, soweit ich weiß, keine Gebühren für ein Gespräch. Er ist beispielsweise dabei, wenn eine Akte im Amtsgericht eingesehen wird. Das ist die von mir erwähnte Amtshilfe.
Ein Fall, wo nichts geht, ist in Juristensprech nicht gleich ein Fall, wo nichts mehr geht. Mein Fall ist anders als der von Sandra. Wenn du, Arkanaut, davon überzeugt bist, dass ein ausgefuchster Familienrechtler, den du ausfindig machen kannst, einen Fall knacken kann, bei dem gleich 2 Aufhebungsfristen noch nicht abgelaufen sind, dann würde ich dich darum bitten, ihn mir an die Hand zu reichen. Dafür würde ich sogar wieder meine PM-Funktion aktivieren. Was sagst du?
Nancy hat geschrieben: Ich meine, dass, wie Arkanaut auch bestätigt hat, der Beratungsschein die Kosten für ein einziges, erstes Beratungsgespräch mit einem Anwalt deckt.
Das stimmt so nicht ganz. Durch einen Beratungsschein sind auch die außergerichtlichen Schreiben gedeckt, d. h., es geht hier nicht nur um ein Beratungsgespräch, sondern auch um die außergerichtlichen Schreiben.
der Mandant zahlt 10,- Euro, den Rest die Staatskasse für das gesamte außergerichtliche Verfahren. Rechtspfleger leisten keine Amtshilfe in Zivilsachen, sie haben fest gelegte Zuständigkeiten.
Zitat von micha86Nancy hat geschrieben: Ich meine, dass, wie Arkanaut auch bestätigt hat, der Beratungsschein die Kosten für ein einziges, erstes Beratungsgespräch mit einem Anwalt deckt.
Das stimmt so nicht ganz. Durch einen Beratungsschein sind auch die außergerichtlichen Schreiben gedeckt, d. h., es geht hier nicht nur um ein Beratungsgespräch, sondern auch um die außergerichtlichen Schreiben.
Das ist korrekt. Ich wollte auch nicht sagen, dass die Beratungshilfe nur die erste Beratung bezahlt. Wenn ein Anwalt aufgrund der Beratung in der Sache tätig wird (und dies nicht völlig aussichtslos und nur zum eigenen Gebühreneinstreichen), wird auch die außergerichtliche Tätigkeit bezahlt. Und wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, greift dann die Prozesskostenhilfe. Kurz gesagt: Du kannst in Deutschland arm wie eine Kirchenmaus sein und trotzdem in einem Rechtstreit i. Zw. bis zum Bundesverfassungsgericht klagen und zahlst nur einmal 10,-€. Und das ist schon toll, finde ich. - Aber das geht natürlich nur, wenn dein Anliegen irgendeine realistische Aussicht auf Erfolg hat. In Deutschland klagen auch Leute gegen die BRD auf Herausgabe der Akten zu den ganzen UFO-Aktivitäten. Da wird's halt schwierig mit der Aussicht der Verfassungsbeschwerde ... Deshalb rede ich Moment nur von Beratung, weil ja ganz offen ist, ob es entgegen dem ersten Anschein irgendeinen Weg gibt.
@nancy: Ich schätze, das beantwortet gewissermaßen deine Frage von zuvor: Ich kenne weder selbst ein Adoptionsrechts-Pro noch könnte ich bei meinem Kenntnis- und Erfahrungsstand eine seriöse Einschätzung geben, ob in diesem konkreten Fall "etwas geht", ganz ehrlich. Ich würde Hummel eben, wie schon gesagt, ermutigen, es zu versuchen, weil ich die Rechtslage unbefriedigend und ungerecht finde. Und Gesetze und geltendes Recht ändern und entwickeln sich...
- Aber nur ein ganz kleiner Teil der zugelassenen Rechtsanwälte, hat das Zeug, solche Entscheidungen zu erzwingen und solche Entwicklungen anzustoßen bzw. voranzutreiben. Die meisten machen Prinzip 08/15, da rechnet es sich mehr, Hummel die Rechtslage eben mal etwa so gut darzulegen wie wir das hier auch gerade noch hingekriegt haben und sie dann nach Hause zu schicken und für 30min Arbeit die 90.-€ für die Beratung einzustreichen als viele Stunden Zeit und Arbeit zu investieren zu einem dann viel schlechteren Stundensatz. Anwalt ist eben zuallererst auch ein Broterwerb...
Warum habe ich das schon geahnt? Einer 45jährigen Adoptierten versprichst du das Blaue vom Himmel, aber wenn ich als Mutter eines vor weniger als einem Jahr zwangsadoptierten Kleinkinds nach den achso allmächtigen Anwälten frage, ziehst du dich wortkarg aus der Affäre. Du gibst vor, jahrelang als Anwalt Frauen vertreten zu haben und selbst adoptiert zu sein. Wer sollte besser dazu geeignet sein, Sandra zu vertreten als du selbst? Ich hoffe, dass sie noch mitliest und sich ihren Teil zu deinen Tipps denkt. Kein Anwalt ändert von heute auf morgen das Adoptionsrecht aus Spass an der Freude. Ich habe es schon einmal vorgerechnet. Wir haben täglich über 10 Adoptionsbeschlüsse, denen Verfahren vorausgehen und gleichzeitig keine Aufhebungen in Deutschland. Und es ist, wie du sagst, Anwälte arbeiten profitorientiert. Die Adoptionsrechtler gibt es, und unter ihnen gibt es sicher auch den ein oder anderen mit viel Erfahrung. Aber ihr Kundenstamm besteht nicht etwa aus Müttern, Vätern oder Adoptierten, sondern aus Adoptionsbewerbern. Sie haben also viel zu verlieren, wenn sie an einem Aufhebungsfall arbeiten.
Liebe Nancy, dein Zutrauen ehrt mich und es tut mir leid, wenn du enttäuscht bist. Aber ich bin z.Zt. gar nicht als Rechtsanwalt tätig und alles was ich von Adoptionsrecht weiß habe ich im Wesentlichen gelernt seit ich mich hier auf dem Forum angemeldet habe. Ich habe in meiner Praxis tatsächlich in vielen Fällen von häuslicher Gewalt Frauen vertreten (heute denke ich, dass ich damit das versäumte Unterstützen und Beschützen meiner leiblichen Mutter nachzuholen versucht habe), aber das hat mit Familien- und Personenstandsrecht gar nichts zu tun. Dass ich irgendjemandem "das Blaue vom Himmel" verspreche ist einfach nicht wahr, ganz im Gegenteil. In der Praxis solltest du dankbar sein, wenn ein Anwalt zugibt, dass er eine Thematik nicht optimal selbst bearbeiten kann und zur Konsultation eines Spezialisten rät, anstatt dir Flickschusterei als große Kunst zu verkaufen, nur um Honorar zu kassieren.
ein Jurist, egal, in welchem Bereich er hinterher arbeitet, hat zunächst einmal eine allgemeine Ausbildung im Bereich des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts und zwar sowohl des Verwaltungs- als auch des Strafrechts. In erster Linie lernt er aber, sich in jedes Interessengebiet einarbeiten zu können. Du schreibst häufig von einer Vielzahl von Adoptionsurteilen, Adoptionsrecht ist aber nur ein "Mikrobereich" des Rechts. Stell dir einfach vor, dass jedes noch so kleine Rechtsgebiet so umfangreich ist wie das Adoptionsrecht, dann wirst du verstehen, dass man als Anwalt zwar Ahnung haben kann vom Familienrecht aber nicht von jedem noch so kleinem Teilgebiet.
Alle Rechtsgebiete umfassend "draufzuhaben" schafft beim besten Willen kein Anwalt.