Ich kann dir sagen warum es in diesem Faden so still um die Advokaten geworden ist: weil sie sich nicht nur in diesem Faden bereits ihre Hörner an mir abgestoßen haben und wir uns auf einem Niveau unterhalten, das ihnen fremd ist. Ich sage es nochmal: du bist ein sehr besonderer Fall. Und ich habe gefunden, wonach ich gesucht habe: Kindergeld. Schau dir die folgenden Paragraphen aus dem EstG an. Im ersten sind die Kinder benannt, für die Kindergeld ausgezahlt wird, mit Verweis auf einen anderen Paragraph, genauer, den ersten Absatz davon. Interessant ist, dass dort erst im 2. Absatz Adoptivkinder erwähnt werden. Adoptivkinder können also den Tarif für die Einkommensteuer beeinflussen, aber laut Gesetzestext nicht Kindergeld bekommen, es sei denn, sie werden als in gerader Linie verwandt gemäß den die Verwandtschaftsverhältnisse regelnden Paragraphen im BGB verstanden. Adoptivkinder und (scheineheliche) Kinder - das ist also nicht nur eine Analogie, sondern eine Identifikation. Und jedes Kind hat das Recht die Vaterschaft seines juristischen Vaters anzufechten, also auch seines Adoptivvaters. In der Praxis wird nämlich auch an anderen Stellen nicht zwischen "Vater" und "Adoptivvater" unterschieden, sonst dürfte kein Cent Kindergeld auf die Konten von Adoptiveltern fließen, verstehst du?
Zitat§ 63 Kinder
(1) Als Kinder werden berücksichtigt 1.Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1, 2.vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten, 3.vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Enkel.
Zitat§ 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
(1) Kinder sind 1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder, 2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht). (2) Besteht bei einem angenommenen Kind das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern weiter, ist es vorrangig als angenommenes Kind zu berücksichtigen. Ist ein im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandtes Kind zugleich ein Pflegekind, ist es vorrangig als Pflegekind zu berücksichtigen.
Das Annahmeverhältnis als Fiktion zu verstehen, steht einer Vaterschaftsanfechtung meiner Ansicht nach alles andere als im Weg. Man hat ja nur einen Vater, mit dem man in gerader Linie verwandt ist. Bei Adoptivkindern ist das nicht anders, weil die echte Verwandtschaft mit dem Beschluss als ungültig erklärt wird. Und die Vaterschaft dieses einen, juristischen Vaters kann man anfechten, ob der Vater ein Stiefvater ist, von dem man immer wusste, dass er nicht der genetische Vater ist, oder ein Adoptivvater, der die Adoption verschwiegen hat, oder ein scheinehelicher Vater, der selbst nicht weiß, dass er das Kind nicht gezeugt hat, ist egal. Es gibt dieses Recht. Und wenn du es noch nicht probiert hast, dann verstehe ich nicht, warum du es als unmöglich bezeichnest. Es wäre etwas anderes, wenn ich diesen Ausschluss des Antragsrechts auf Vaterschaftsanfechtung für Adoptivkinder übersehen hätte. Habe ich den überlesen, Harald, oder existiert er nur in deinem Kopf?
Eigentlich gefällt mir das Vaterschaftsanfechtungsrecht nicht. Ich empfinde es als Schlag ins Gesicht, dass Väter im biologischen Sinn aus Spass an der Verantwortungslosigkeit ihre Vaterschaft anfechten dürfen und das Kind mit dem rechtlichen Stand der Vaterlosigkeit strafen können, obwohl es nichts getan hat, als zu leben. Aber ich stelle mir das Potential der beendeten Annahmeverhältnisse vor, wenn es einer wagt vorzupreschen. Die Stiefkindadoptionen stellen die Hälfte der in Deutschland beschlossenen Annahmeverhältnisse. Insofern ist das im Vergleich zur von mir vorgeschlagenen, privaten Petition, die für mich offensichtlich attraktivere Variante, da sie mir die Möglichkeit offen hält an einem generellen Adoptionsverbot weiterzuarbeiten.
Ich ziehe mich jetzt aus dieser Diskussion zurück. Gerne hätte ich geholfen. Wie so meistens ist auch diesmal wieder ein Horneberger Schießen aus dem Thema geworden.
Es würde mich aber sehr freuen, wenn sich im Laufe der Zeit doch ein paar Betroffene zusammenfänden, damit endlich mal Nägel mit Köpfen gemacht werden. Die Einzelheiten können dann privat besprochen werden. So long!
Zitat von nancyIch kann dir sagen warum es in diesem Faden so still um die Advokaten geworden ist: weil sie sich nicht nur in diesem Faden bereits ihre Hörner an mir abgestoßen haben
@Harry: verständlich, dein Rückzug. Es genügt halt nicht, Paragraphen wahllos in den Raum zu stellen und sie nicht sinnvoll zu interpretieren.
@Harry: verständlich, dein Rückzug. Es genügt halt nicht, Paragraphen wahllos in den Raum zu stellen und sie nicht sinnvoll zu interpretieren.
Da sind sie auch schon wieder, die angeblichen Rechtsspezialisten. Ich komme nicht umhin, nochmal vorzuführen, was Gräuther mir mal an den Kopf geworfen hat. Das war übrigens ein genauso sinnlos vom Zaun gebrochener Streit, wie hier mit dem Beratungsschein.
Zitat von GräutherBevor es zu einer einstweiligen Verfügung kommt, muss bereits sehr viel im Argen liegen. Wenn eine einstweilige Verfügung bereits im Verfahren als endlos beschlossen wird, dann liegen eindeutige Beweise vor, die die Gefährdung belegen.
Zitat von GräutherNatürlich ergeht eine EV nicht aufgrund eines einzigen Briefes. Wenn darüber hinaus tatsächlich ein Kontakverbot ausgesprochen wird, wird darüber vor Gericht verhandelt, siehe Gewaltschutzgesetz.
Zitat von GräutherNa, und wer sich ein wenig im Gewaltschutzgesetz auskennt, weiss, dass da schon seeehr viel passieren muß bevor einem Antrag auf dauerhafte (!!) Kontaktsperre gegen ein leibliches Elternteil stattgegeben wird.
Zitat von GräutherBei einer EV ist keine Anhörung oder Verhandlung nötig, der wird stattgegeben (oder nicht). Deswegen einstweilig, deswegen Verfügung.
Zitat von GräutherFür eine EV braucht's übrigens keinen Richter.
Zitat von GräutherDer einzige Gerichtstermin ist nach erstinstanzlich, OLG der in Summe dritte in der Strafsache. Wenn die Klage eingestellt worden wäre, bestünde kein Beschluss auf Kontaktverbot.
Kontaktverbote sind keine Strafsachen. Mir wurde von einem echten Anwalt erklärt, dass sie normalerweise unter Partnern, beispielsweise im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens ausgespielt werden. Sie bedürfen keiner Anzeige oder Klage und umgekehrt kann eine Anzeige niemals eine einstweilige Verfügung bewirken, sondern die wird privat beantragt. Auch was mir hier von wegen dem Beratungsschein an den Kopf geworfen wurde, ist nur auf Hörensagen basierendes Halbwissen gewesen, das jeder Harz-Empfänger auch vorweisen kann.
Im Übrigen zeugt es von schlechten Manieren User im Netz zum Weiterschreiben zu drängen. Vielleicht schreibt hummelpuff aus persönlichen Gründen nicht mehr oder hat keine Zeit. Jeder Erwachsene Mensch muss das respektieren können, sonst ist er im Netz falsch. Dass aber ich ihr Schweigen verschuldet haben soll, lasse ich natürlich nicht auf mir sitzen. Niemand ist in diesem Faden so intensiv auf ihre Fragestellung eingegangen, wie ich. Ich habe einen ausgeklügelten, speziell auf Stiefkindadoptionen zugeschnittenen Vorschlag vorgelegt. Gruß
nancy, falls du mit "user" mich gemeint haben solltest, hast du mich dahingehend missverstanden, dass ich hummelpuff keineswegs zum weiterschreiben drängen will. ebensowenig fragte ich sie aus reiner neugier.
Mit "User" meinte ich hummelpuff selbst. Wer die beiden Beiträge geschrieben hat, wissen wir nicht. Etwas anderes wäre es, wenn man die Person dahinter über das Forum hinaus kennen würde, aber so weiß man nur wenig. Man hat ob des ausdrücklichen Hilferufes versucht zu helfen (nicht nur ich), aber wenn kein Feedback mehr kommt, dann hat es sich eben von selbst erledigt. So etwas kommt vor im Netz. Da ist nichts dabei. Kein Grund mehrmals ein angeregtes Gespräch über das Thema zu sabotieren, finde ich. Dich, Annalis hatte ich bei dieser Kritik nicht im Sinn, obwohl: du hast ja Flagge gezeigt und gemeint, dass du auch der Ansicht bist, dass ich hummelpuffs Problem lediglich zerredet hätte. Das habe ich nämlich nicht und ich glaube nicht, dass das so schwer zu erkennen ist. Gruß
meine "flagge" habe ich nicht gezeigt um dir zu unterstellen, du hättest hummerpuffs problem zerredet. ich hatte aber naiverweise den eindruck, dass hummelpuff nicht mehr zu wort kommt bei eurem angeregten gespräch, das ich mit interesse verfolgte.
deshalb habe ich hummelpuff direkt angesprochen, aber sie meldet sich nicht und so könnte sich ihr problem, wie du vermutest, erledigt oder aber noch nie bestanden haben.
ich denke nicht zwangsläufig, dass hummelpuff ein Fakeaccount ist, sondern dass sie wahrscheinlich meine erste Antwort richtig verstanden hat. Die war nämlich bewusst überdeutlich. Ich mag es nicht, wenn wider besseres Wissen mit Gefühlen gespielt wird. Bei Vanteras Antwort und hummelpuffs Reaktion hatte ich genau dieses Gefühl. In meiner Zeit als hiesiges Forenmitglied gab es inzwischen 2 neue Mitglieder, die als Mutter kurze Zeit zuvor eine Freigabeerklärung abgegeben haben, und fragten ob eine Rückabwicklung möglich ist. Interessanterweise kam da kein Forenmitglied dahergeschleimt mit unendlicher Kreativität und Fantasie. Sondern es hieß, wie immer, nur trocken: "Nein, finde deinen Frieden.".
Ich glaube dir gerne, dass du interessiert mitgelesen hast, Annalis. Immerhin hast du schon mehrmals geschrieben, dass du meinen "Kreuzzug", wie Harald es nannte, unterstützt. Die Frage ist ja, wo man sich findet. Ich habe beispielsweise nicht verstanden, wie sich Harald das mit den vielen Klagen vorgestellt hat. Anscheinend denken etliche Leute, dass man hier, wie in den USA, einfach drauflos klagen kann, wenn einem etwas nicht gefällt, so nach dem Motto: "Was, meine Katze ist in der Mikrowelle gestorben? Ich klage gegen den Hersteller!" oder: "Was, ich darf das Adoptivkind meines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners nicht adoptieren? Ich klage gegen das Gesetz!". Für sowas kann man mich nicht haben. Ist ja wohl klar. (Und hummelpuff vermutlich auch nicht.) Gruß
Nur der Richtigkeit halber; ich spielte keineswegs mit nancys Gefühlen sondern schrieb die einzige Möglichkeit, die mir einfiel. Zudem verwies ich auf User, die sich damit besser auskennen könnten, und an welche sie sich wenden könne. Jedes weitere Wort dazu ist überflüssig
Zitat von VanteraNur der Richtigkeit halber; ich spielte keineswegs mit nancys Gefühlen
Sandra - es ging um hummelpuffs Gefühle. Und dass sie nicht von einem Toten zurückadoptiert werden kann, war dir schon beim Schreiben klar, kann man auch nachvollziehen, wenn man sich den Quatsch am Anfang des Fadens nochmal zu Gemüte führt. Gruß
Deine PM vom Freitag habe ich heute erst erhalten, kann sie aber wegen angeblicher Deaktivierung meines PM-Profils nicht privat beantworten. Meine Einstellungen sind richtig, der Fehler muss also bei der Bord-Technik liegen.
Es war so, dass sich die Diskussion am Ende nur noch im Kreise drehte und dem Fragesteller/der Fragestellerin sicher nicht mehr weiterhalf. Mein Rückzug ging nicht gegen Dich persönlich.
Dass Du keinen Notar findest, wundert mich etwas, weil ein Notar - anders als ein Rechtsanwalt - seine Dienste (die ja nur in der Beurkundung von Willenserklärungen bestehen) gar nicht verweigern darf.
Das Problem könnte höchstens sein, dass er aus standesrechtlichen Gründen nicht in einer Person gleichzeitig als Dein Rechtsanwalt tätig werden darf. Das sollte dann praktischerweise sein Sozius übernehmen. Wenn der aber nicht will, dann musst Du wohl oder übel noch weitere Kanzleien abklappern.