Zitat von GräutherDer Kontakt zur Mutter besteht doch, wenn auch unregelmässig.
Eine selten in Erscheinung tretende Frau, die nur sagt, dass ein Kind zu dem Fragesteller gehört und offenkundig vom Kind nicht als Mutter wiederkannt wird, ist kein Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe. Und die Bestrebung eine Rückführung zu den Eltern durchzuführen ist im Pflegefall laut deutschem Gesetz die Bringschuld von Jugendamt und Pfleger.
Gschmarri, wie immer. Wo steht, dass die leibliche Mutter nicht als Mutter wiedererkannt wird? Kinder sind nicht blöde! Wenn die leibliche Mutter sich nicht gewachsen fühlt und das Kind bei den Pflegeeltern in "besseren" Händen weiß, kann eine Rückführung unmöglich sein. Da hab ich um Längen mehr Achtung vor als von denjenigen, die ein Kind nur als Spielzeug betrachten, das man beliebig zur Seite legen kann und nach Gusto wieder hervorholen, wenn's in den eigenen Kram passt.
Zitat von MartinaHarry, woher beziehst Du die Kenntnis über die blamable Unkenntnis der Fragesteller?
Warum muss man sich andauernd wiederholen? Die Threaderöffnerin fragt u.a., was denn ist, wenn der Vater sein Einverständnis wieder verweigert. Man rufe sich ins Gedächtnis, dass dies doch bereits der Termin ist, an dem über die gerichiliche Ersetzung entschieden wird oder der zumindest die Grundlage für den Entscheid bildet. Sodann sieht das Jugendamt die Erfolgsaussichten ihrer Schilderung nach äußerst rosig. Begründung fehlt natürlich - ebenso die Erklärung, was sie dann überhaupt hier will und was sie sich jetzt noch davon verspricht, wo der Termin doch bereits anberaumt ist und demzufolge in Kürze stattfindet. Ich bin mir relativ sicher, dass das Jugendamt ihr dringend davon abgeraten hätte, die Sache im Vorfeld irgendwie publik zu machen und sich im Internet Tipps zu holen. Warum also dieser Schritt, wo doch angeblich alles so in Butter ist?
Zitat von MartinaMüssen Fragesteller hier im Forum jedes Komma, jeden Punkt des Kontaktes mit dem Jugendamt, den leiblichen Eltern, den sonstigen Kontaktbehörden angeben?
Zitat
Keinesfalls, zumal sie das bestimmt gar nicht darf. Aber Sinn sollte die Sache schon ergeben. Widersprüchliche Halbinformationen erregen halt Misstrauen.
Zitat von MartinaWenn nicht, ist es blamable Unkenntnis, zumal sie ja mindestens jedes Jahr so ein Verfahren durchziehen? Da müssten sie die Details einer solchen Prozedur eigentlich im Schlaf herunterrasseln können und solche Mitteilungslücken dürften nicht vorkommen, zumal hier im Forum alle das Recht haben, jedes Detail zu kennen.
????????????? Deine Späße waren auch schon mal besser.
Nachtrag an die Forentechnik. Irgendetwas stimmt nicht mit der Zitierfunktion. Diese Verschachtelung lässt sich bei mir nicht ändern.
Zitat von GräutherWenn die leibliche Mutter sich nicht gewachsen fühlt und das Kind bei den Pflegeeltern in "besseren" Händen weiß, kann eine Rückführung unmöglich sein.
Ganz ehrlich? Ich hoffe es wird nicht zu der Ersetzung der Unterschrift kommen. Meiner Meinung nach sollte sowas auch verboten sein. Wenn der leibliche Vater die Adoption nicht unterschreiben möchte, dann wird er seinen Grund haben. Egal ob er sich um das Kind all die Jahre gekümmert hat oder nicht, dass sollte in dem Fall erstmal keine so große Rolle spielen. Ich finde eher, ihr solltet die Entscheidung des leiblichen Vater akzeptieren.
dann stehen die Motive des Vaters aber u.U. nicht im Einklang mit dem Kindeswohl.
Wie wird man dem Kind später erklären, dass es "nur" eine Pflegefamilie hatte, was die Schulzeit nicht unbedingt leichter macht, weil der leibliche Vater die Freigabe verweigert hat, gleichzeitig sich aber nicht um das Kind kümmern und keinen Kontakt wollte, möglicherweise keinen Unterhalt für das Kind gezahlt hat, aber ansonsten ganz viel Liebe für das Kind empfunden hat.
Dann sollte der Vater aber auch herangezogen werden, hinsichtlich des Kontaktes mit dem Kind.
Wer zahlt eigentlich für den Unterhalt des Kindes, wenn der leibliche Vater bzw. Mutter kein Geld hat und nicht für den Unterhalt aufkommt? Die Pflegeeltern kriegen doch Geld (was nicht komplett für den Unterhalt reicht). Der Staat? Ich finde, es würde den leiblichen Eltern zu einfach gemacht, wenn nicht irgendwann (nachdem die Pflege unterstützt wird) nach Ersetzung und Adoption gefragt wird. Irgendwann müssen doch die leiblichen Eltern mal Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Können die sich denn ewig auf willige Pflegeeltern und den Staat verlassen? Für jede tragende Entscheidung (Kindergaren-, Schulwahl, Taufe etc) müssen Eltern bzw. Vormund ins Boot geholt werden; für Auslandsreisen braucht es eine Vollmacht ... Entschuldigung, aber man kann ich doch nicht zurückziehen und eine für das Kind wichtige Entscheidugn auf sanktnimmerleinstag vertagen. Entweder ich stehe zu meinem Kind und pflege eien Beziehung oder ich gebe die Verantwortung in andere Hände.
Ich akzeptiere Notlagen und finde es richtig das es Hilfsmöglichkeiten gibt die Zeit verschaffen sich um sich selbst zu kümmern um dann fürs Kind dazusein. Aber nicht unbegrenzt.
Du vergisst häufig, dass Dein Intellekt hier einmalig und nicht jeder annähernd damit ausgestattet ist. Lass doch uns anderen unsere lückenhafte Erkenntnisfähigkeit. Wir leben gerne mit unseren Schwachstellen und Du hast hin und wieder einen Grund zum Kopfschütteln; ist doch ein angenehmer Sport.
Zitat von MaggieMaeWer zahlt eigentlich für den Unterhalt des Kindes, wenn der leibliche Vater bzw. Mutter kein Geld hat und nicht für den Unterhalt aufkommt? Die Pflegeeltern kriegen doch Geld (was nicht komplett für den Unterhalt reicht). Der Staat? .
Auch. Die Eltern müssen dafür aber Unterhalt an das Jugendamt zahlen. Ob der Vater also zahlt oder nicht, kann die Fragestellerin gar nicht wissen.
Zitat von GräutherWenn die leibliche Mutter sich nicht gewachsen fühlt und das Kind bei den Pflegeeltern in "besseren" Händen weiß, kann eine Rückführung unmöglich sein.
Schön hinzugedichtet.
Steht im Eingangsbeitrag. Nichts hinzugedichtet.
Dass du irgendeine Verständnisschwäche bezüglich geschriebener oder gesprochener Worte hast, ist hinlänglich bekannt.
Du vergisst häufig, dass Dein Intellekt hier einmalig und nicht jeder annähernd damit ausgestattet ist. Lass doch uns anderen unsere lückenhafte Erkenntnisfähigkeit. Wir leben gerne mit unseren Schwachstellen und Du hast hin und wieder einen Grund zum Kopfschütteln; ist doch ein angenehmer Sport.
LG Martina
Kannst du dein herablassendes "Haraldchen" mal sein lassen? Harald hat genügend Anlass zum Kopfschütteln.
Zitat von SenahGanz ehrlich? Ich hoffe es wird nicht zu der Ersetzung der Unterschrift kommen. Meiner Meinung nach sollte sowas auch verboten sein. Wenn der leibliche Vater die Adoption nicht unterschreiben möchte, dann wird er seinen Grund haben. Egal ob er sich um das Kind all die Jahre gekümmert hat oder nicht, dass sollte in dem Fall erstmal keine so große Rolle spielen. Ich finde eher, ihr solltet die Entscheidung des leiblichen Vater akzeptieren.
Liebe Senah
Rechte sind in diesem Falle auch mit Pflichten verbunden. Wenn die Unterschrift verweigert wird, dann impliziert der Vater, dass er eben auch seine väterlichen Pflichten wahrnehmen will. Ob das tatsächlich so ist, weiss ich nicht.
In diesen Fall kann viel hineininterpretiert werden, auf der einen Seite, weil man vielleicht adoptionskritisch ist oder die Adoption gar ganz ablehnt, auf der anderen Seite, weil man vielleicht die Gefühlswelt und Ängste von sozialen Eltern nachempfinden kann. Wie dem auch sei. Keinem hier ist die konkrete Sachlage bekannt. Es bleibt zu hoffen, dass die verantwortlichen Stellen die Sachlage richtig erfassen und daraus die beste Entscheidung zum Wohle des Kindes fällen.
.Väter sind nicht gleich Väter, nicht mal leibliche ...
."Ich bin doch nicht so blöd und unterschreibe die Freigabe, der soll später mal schön mein Altersheim zahlen. Schlieslich gäbe es ihn ja ohne mich nicht!" O-Ton eines leiblicher Vaters Gesehen hat er seinen Sohn bisher noch nie , dabei könnte er wenn er wollte.
Und ein anderer leiblicher Vater, der seinen gut bezahlten Nachtjob in einem großen Frankfurter Hotel aufgegeben hat und bei Aldi Dosen einsortiert hat um sein Kind alleine und mit segen des Jugendamts groß zu ziehen. Seine Tochter studiert inzwischen.
Wenn ein leiblicher Vater sich kümmern will dann kann er das auf vielfältige Weise aber vor allem tut er was er kann um seinem Kind zu zeigen das es ihn gibt. Nach 6 Jahren einfach nur Nein sagen langt da nicht.
Zitat von MaggieMaeIch akzeptiere Notlagen und finde es richtig das es Hilfsmöglichkeiten gibt die Zeit verschaffen sich um sich selbst zu kümmern um dann fürs Kind dazusein.
Vergleiche § 37, Abs. 1 SGB VIII
Zitat§ 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
(1) Bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Absatz 2 Nummer 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden.
Der Fragesteller gibt an, niemals Kontakt zum Vater seines Pflegekindes gehabt oder gesucht zu haben. Da wurde sich also nicht an die gesetzlichen Vorschriften gehalten.
Und Gräuther, es ist ein kleiner, aber feiner Unterschied ob eine Mutter hilflos erkennt, dass ihr vorsätzlich entfremdetes Kind zu den Menschen gehört, denen das Recht zugesprochen wird, es zu vereinnahmen, oder ob sie sagt, dass es dort in besseren Händen ist.
Kannst du dein herablassendes "Haraldchen" mal sein lassen? Harald hat genügend Anlass zum Kopfschütteln.
Erstens ist es absolut nicht herablassend gemeint, das weiß Harald auch, zweitens gehe ich umgehend auf diese Aufforderung/Bitte ein, wenn sie von Harald geäußert wird.