Hallo an Alle !!1 Ich habe mal eine Frage. Unser Pflegekind lebt seit der Geburt vor 6 JAhren bei uns. Wir lieben es wie unsere anderen Kinder auch,sie gehört zu uns
Nun hat die leibliche Mutter(wo unregelmässiger Kontakt bestand),sie zur Adoption freigegeben und uns vorher gefragt,ob wir Sie adoptieren möchten,das Sie sieht,dass das Kind zu uns gehört.Wir haben zugestimmt !!
Sie hat Anfang des Jahres beim Notar unterschrieben,das Jugendamt hat den Vater angeschrieben,der unsere Kleine noch nie gesehen hat und er noch nie Kontakt zu uns oder dem Jugendamt hatte.Er hat Anfang des JAhres dem Jugendamt geschrieben dass er nicht zustimmt.
Nun haben wir einen Termin zu einer Anhörung bekommen bez. Ersetzung der Unterschrift des VAters.
Hat jemand dieses auch durch ???MAn liest der Richter ersetzt die Unterschrift zum Wohle des Kindes wenn es keinen Kontakt zum Vater gibt ??Was püassiert wenn der Vater vorm Richter wieder Nein sagt ?
Habt ihr eine Ahnung was in dieser Anhörung auf uns zukommt ????Geladen sind LV und LM und das Jugendamt und wir.
Das Jugendamt geht ganz optimistisch in diese Verhandlung
Zitat von Mama1978MAn liest der Richter ersetzt die Unterschrift zum Wohle des Kindes wenn es keinen Kontakt zum Vater gibt ??Was püassiert wenn der Vater vorm Richter wieder Nein sagt ?
Bleibt zu hoffen, dass es niemals zu einer solchen Ersetzung kommt. Der Vater wird sein Einverständnis nicht ohne Grund verweigern. Der fehlende Kontakt zu ihm ist wahrscheinlich Eure Schuld. Der Rest liegt beim Richter. Jede Prognose unsererseits wäre die reinste Glaskugelschau.
Was ist denn mit Dir los ????? Der Vater hat sich noch nie bei uns oder dem Jugendamt über unser Kind erkundigt !!! Die Mutter wird für uns aussagen .... wir haben einen guten Kontakt......
Man kommt neu hier ins Forum rein mit ??? Im Kopf... und es wird einem sowas unterstellt.......
Zitat von Mama1978MAn liest der Richter ersetzt die Unterschrift zum Wohle des Kindes wenn es keinen Kontakt zum Vater gibt ??Was püassiert wenn der Vater vorm Richter wieder Nein sagt ?
....... Der fehlende Kontakt zu ihm ist wahrscheinlich Eure Schuld. Der Rest liegt beim Richter. Jede Prognose unsererseits wäre die reinste Glaskugelschau.
.....uih Harry, hast Du einen schlechten Tag? Die Situation und das verhalten des leibl. vaters zu beurteilen ist doch weder in die eine, noch in die andere Richtung möglich.
da hast Du mal wieder besonders scharf geschossen. Dass sich der Vater, oftmals die Eltern, nicht um ein abgegebenes Kind kümmern gibt es zigtausendfach. Bekannte, die ihren Pflegesohn adoptieren wollten, können ein Lied davon singen. Bei ihrem inzwischen erwachsenen Sohn war es ähnlich. Die Mutter kümmerte sich persönlich nicht um ihr Kind, die Vaterfrage stand außen vor. Sie wusste: Alle 3 Jahre ein Postkarte an das Kind genügte, um eine Zwangsadoption unmöglich zu machen, das nutzte sie auch aus; wurde sogar vom Jugendamt an diese Frist immer wieder erinnert. Weder der Sohn noch die Pflegeeltern bekamen die Mutter je zu Gesicht.
Weil wir uns aus den Augen verloren, weiß ich nicht, wie das Verhältnis zur Mutter heute ist und ob unsere Bekannten noch an Adoption denken, oder sie sogar schon durchgezogen haben.
@Mama1978,
bitte entschuldige die harrsche Antwort von Harald. Er ist massiv adoptionsgeschädigt und muss das von Zeit zu Zeit raushängen lassen. Meiner Meinung nach hast Du gute Karten, die Adoption durchzubekommen. Wenn sich ein Elternteile jahrelang nicht kümmert, hat es sein Bestimmungsrecht über das Kind verloren und das Gericht kann die Unterschrift ersetzen und führt das auch in den meisten Fällen aus.
"bitte entschuldige die harrsche Antwort von Harald. Er ist massiv adoptionsgeschädigt und muss das von Zeit zu Zeit raushängen lassen. "
Im Grunde Unverschaemt die Antwort Harrys somit als Unzurechnungsfaehig zu deklarieren., so als habe Martina die Deutungshoheit ueber Denken und Sprechen von Harry. Das sagt ja alles ueber diese weibliche Struktur.
Es kann tausend Gruende geben warum der Vater die Unterschrift verweigert. Am ehesten scheint mir ein tief sitzender Schmerz (Groll) zu sein, der sich weigert mit der Mutter des Kindes in ehrlichen Kontakt zu treten. Da sollte man zuerst ansetzen: was stimmt nicht zwischen der leiblichen Mutter und dem leiblichen Vater, um das zu klaeren (ist natuerlich nicht die Aufgabe von Mama1978! Das waere die Aufgabe eines Jugendamtes, wenn denen ueberhaupt etwas ehrliches am Kind liegen wuerde!)), damit eventuell dem Kind doch noch eine natuerliche Elternschaft ermoeglicht werden koennte.
Es sollte ja immer zuerst um das Kind gehen, nie um das Adoptierenwollen.
Die Moeglichkeit der Adoption wurde nicht geschaffen um Kinderlose Paare zu einem Kind zu verhelfen, sondern um Kindern ein Zuhause zu geben. Was waere da besser als die natuerlichen Eltern ? Der Mann als Erzeuger muss nicht immer der Boese sein, auch wenn das nun so hingestellt wird. Man sollte den Vater direkt fragen. Warum nicht?? Wer mittels Amt, Buerokratie udn Anwalt hinterfragt wird, reagiert durchaus auch trotzig, weil er sich etwa in seiner Ehre, seinem Stolz, gekraenkt oder hintergangen oder unterlaufen fuehlt.
Wenn das Kind seit der Geburt bei euch ist, dann liegt es vielleicht an der leiblichen Mutter, dass der Vater so reagiert. Vielleicht hatte er es nie zur Pflege abgeben wollen, vielleicht wollte er das Kind und die Mutter hat es ihm verweigert (wie das oft so ueblich ist).Und im Grunde will der Erzeuger vielleicht gerne Vater sein, ist aber rechtlich nicht geschuetzt. "Der entsorgte Vater" ist ja ein bitteres Beispiel solcher Machenschaften.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/vaeter-rechte.html "Haben Sie ohne Trauschein mit Ihrer Partnerin zusammengelebt und nicht nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt, konnte es bislang unter Umständen schwierig werden, als Vater den Kontakt zum Kind zu halten. Grundsätzlich hatte die Mutter dann das alleinige Sorgerecht. Zwar können Eltern seit 1998 relativ formlos das gemeinsame Sorgerecht beantragen - aber nur, wenn die Mutter dem zustimmte. Verweigerte sie sich, hatte der Vater keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Im Falle einer Trennung konnte die Mutter dann im schlimmsten Fall dem Vater den Kontakt zu seinem Kind größtenteils verweigern."
Das alles muss nicht sein, aber man soll bitte nicht pauschal hier den Mann verurteilen (weil, ich kenne eine Bekannte die kann ein Lied davon singen....)
Wenn es wirklich um das Kind geht, sollte man mit dem leiblichen Vater eine echte Uebereinkunft finden und nicht ueber dessen Kopf hinweg Aemter und Gerichte bemuehen. Das hilft dem Kind gar nichts. Amter haben nichts mit Liebe zu tun.
Also, direkt fragen. In Kommunikation mit dem Erzeuger. Alles andere ist die denkbar schlechteste Basis fuer das Kind, das spaeter mal, wenn es sich auf die Suche nach dem Papa macht, vom leiblichen Papa erfahren muss, dass er es ja nie abgeben wollte. Was soetwas fuer ein Kind bedeutet sollte eigentlich klar sein.
Also, versuchen persoenlich in Kontakt mit dem Erzeuger treten. Warum nicht?
Ähmmmm,nur mal so zum Verständnis,dass Kind hat den VAter nie gesehen der VAter hatte auch noch nie Interesse. Die Eltern waren nur ein paar Tage /Wochen zusammen nach der Zeugung....
Dem VAter geht es nicht darum für sein Kind da sein zu wollen,er will Sie auch nicht sehen.
Mit der Mutter gab es immer mal wieder Kontakt,es geht hier nicht um uns oder dass wir unbedingt ein Kind adoptieren wollen denn wir haben schon Kinder....es geht hier um eine Mutter die möchte dass das Kind nun bei uns zur Ruhe kommt und dass Sie Sicherheit bekommt......
Verstehe mich irgendwie von den Männern hier missverstanden ??!!
Und meine Frage war ja auch was passiert bei so einer Verhandlung,wie reagiert so ein Richter und nicht ob wir den VAter unserer Pflegtochter nun plötzlich nach 6 Jahren ins Boot zwingen wollen,darum geht es hier gar nicht mehr.....
Und ausserdem sind wir Pflegeeltern,da entscheiden nur wie ADo ja oder Nein und nicht ob ich den Vater nun ins Boot hole den ich ja gar nicht kenne.....dass machen dann öffentliche Stellen ....
"bitte entschuldige die harrsche Antwort von Harald. Er ist massiv adoptionsgeschädigt und muss das von Zeit zu Zeit raushängen lassen. "
Im Grunde Unverschaemt die Antwort Harrys somit als Unzurechnungsfaehig zu deklarieren., so als habe Martina die Deutungshoheit ueber Denken und Sprechen von Harry. Das sagt ja alles ueber diese weibliche Struktur.
Es kann tausend Gruende geben warum der Vater die Unterschrift verweigert. Am ehesten scheint mir ein tief sitzender Schmerz (Groll) zu sein, der sich weigert mit der Mutter des Kindes in ehrlichen Kontakt zu treten. Da sollte man zuerst ansetzen: was stimmt nicht zwischen der leiblichen Mutter und dem leiblichen Vater, um das zu klaeren (ist natuerlich nicht die Aufgabe von Mama1978! Das waere die Aufgabe eines Jugendamtes, wenn denen ueberhaupt etwas ehrliches am Kind liegen wuerde!)), damit eventuell dem Kind doch noch eine natuerliche Elternschaft ermoeglicht werden koennte.
Es sollte ja immer zuerst um das Kind gehen, nie um das Adoptierenwollen.
Die Moeglichkeit der Adoption wurde nicht geschaffen um Kinderlose Paare zu einem Kind zu verhelfen, sondern um Kindern ein Zuhause zu geben. Was waere da besser als die natuerlichen Eltern ? Der Mann als Erzeuger muss nicht immer der Boese sein, auch wenn das nun so hingestellt wird. Man sollte den Vater direkt fragen. Warum nicht?? Wer mittels Amt, Buerokratie udn Anwalt hinterfragt wird, reagiert durchaus auch trotzig, weil er sich etwa in seiner Ehre, seinem Stolz, gekraenkt oder hintergangen oder unterlaufen fuehlt.
Wenn das Kind seit der Geburt bei euch ist, dann liegt es vielleicht an der leiblichen Mutter, dass der Vater so reagiert. Vielleicht hatte er es nie zur Pflege abgeben wollen, vielleicht wollte er das Kind und die Mutter hat es ihm verweigert (wie das oft so ueblich ist).Und im Grunde will der Erzeuger vielleicht gerne Vater sein, ist aber rechtlich nicht geschuetzt. "Der entsorgte Vater" ist ja ein bitteres Beispiel solcher Machenschaften.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/rec ... echte.html "Haben Sie ohne Trauschein mit Ihrer Partnerin zusammengelebt und nicht nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt, konnte es bislang unter Umständen schwierig werden, als Vater den Kontakt zum Kind zu halten. Grundsätzlich hatte die Mutter dann das alleinige Sorgerecht. Zwar können Eltern seit 1998 relativ formlos das gemeinsame Sorgerecht beantragen - aber nur, wenn die Mutter dem zustimmte. Verweigerte sie sich, hatte der Vater keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Im Falle einer Trennung konnte die Mutter dann im schlimmsten Fall dem Vater den Kontakt zu seinem Kind größtenteils verweigern."
Das alles muss nicht sein, aber man soll bitte nicht pauschal hier den Mann verurteilen (weil, ich kenne eine Bekannte die kann ein Lied davon singen....)
Wenn es wirklich um das Kind geht, sollte man mit dem leiblichen Vater eine echte Uebereinkunft finden und nicht ueber dessen Kopf hinweg Aemter und Gerichte bemuehen. Das hilft dem Kind gar nichts. Amter haben nichts mit Liebe zu tun.
Also, direkt fragen. In Kommunikation mit dem Erzeuger. Alles andere ist die denkbar schlechteste Basis fuer das Kind, das spaeter mal, wenn es sich auf die Suche nach dem Papa macht, vom leiblichen Papa erfahren muss, dass er es ja nie abgeben wollte. Was soetwas fuer ein Kind bedeutet sollte eigentlich klar sein.
Also, versuchen persoenlich in Kontakt mit dem Erzeuger treten. Warum nicht?
Entschuldige bitte, heute scheint hier ein schlechter Tag zu sein. Ansonsten bekommt man hier immer vernünftige Antworten, aber es sind einig User hier, die ihre eigene Suppe kochen, mit der andere nicht so viel anfangen können und die auch nicht das Talent haben, Beiträge richtig zu lesen.
Ich glaube, Ihr habt die besten Aussichten, die Unterschrift ersetzt zu bekommen. Hier hatten sich in der Vergangenheit schon einige erkundigt, wie man das Ersetzen der richterlichen Unterschrift vermeiden kann; aber es hat nicht geklappt. Bei Gericht siegt in der Regel das Kindeswohl und nicht, was Elternteile wollen, die das nicht sicherstellen können oder wollen.
Erkundigt Euch beim Familien/Amtsgericht unverbindlich, das wird auch keine Gebühren kosten. Das Jugendamt wird diese Prozedur ja auch nicht zum ersten mal durchführen und mit der Sache vertraut sein.
"bitte entschuldige die harrsche Antwort von Harald. Er ist massiv adoptionsgeschädigt und muss das von Zeit zu Zeit raushängen lassen. "
Im Grunde Unverschaemt die Antwort Harrys somit als Unzurechnungsfaehig zu deklarieren., so als habe Martina die Deutungshoheit ueber Denken und Sprechen von Harry. Das sagt ja alles ueber diese weibliche Struktur.
...und täglich grüßt das Murmeltier.
Hallo Mama1978,
Ich finde es schon erstaunlich, dass einige user die Gründe des Vaters besser kennen als die Pflegemutter selbst.
Der Richter wird zum Wohle des Kindes entscheiden. Die meisten Familienrichter sind in solchen Verfahren eigentlich ganz vernünftig. Wenn ein Richter den Eindruck hat, dass der Vater der Adoption nicht zustimmt aus Gründen, die neben dem Kindeswohl liegen, wird das richterliche Urteil die Unterschrift ersetzen.
Letztendlich ist der Richter aber auch frei in seiner Entscheidung. Von daher wirst du das Risiko eingehen müssen.
Hallo Mama1978, wir haben eine solche Anhörung gerade hinter uns. Wenn du schreibst, das JA ist bei der Anhörung anwesend: meinst du damit die betreuenden SA, oder den Vormund? Ich weiss ja nicht, welche Vollmachten euch übertragen sind, aber der Amtsvormund ist ja als Vetreter der Interessen des Kindes für die Beantragung der Unterschriftenersetzung zuständig und hat dann auch bei der Anhörung das Kind zu vertreten, nicht ihr. Sprich: Das Gericht wird euch wahrscheinlich zu euren Familienverhältnissen und eurem Verhältnis zum Pflegekind befragen (euer Kind ist ja auch schon alt genug für sich selbst zu sprechen) und sich so ein Bild von euch als Familie verschaffen. Alles ganz unkompliziert und entspannt. Andersherum wird es sich mit den Wünschen und Motivationen der leiblichen Eltern befassen. Sollte es vor Ort (ist ja schließlich nur eine Anhörung) wirklich zu Entscheidungen und Regelungen kommen, dürftet ihr eigentlich gar nicht anwesend sein (so wurde es uns jedenfalls gesagt), weil der Vormund sich für die Interessen des Kindes einzusetzen hat und ihr in diesem Sinne "Unbeteiligte" seid. Aber ich denke, ihr könnt da ganz entspannt hingehen. Es bleibt ja auch abzuwarten, ob alle Geladenen auch erscheinen. LG Morgenmuffel