dann lasst doch das inhaltliche Diskutieren mit Nancy, anderenfalls beherrscht sie weiterhin mit ihren "Beiträgen" das Forum. Sie kann nur an Bedeutung verlieren, wenn sie ignoriert wird und zwar nicht durch die Taste ignorieren, sondern dadurch, dass ihr einfach nicht mehr geantwortet wird, auch wenn sie selbst Themen anreißt.
Zitat von PattyDu bräuchtest das nicht als Argument bringen, das würden dann schon Andere tun.
Wann? Jetzt? Ich bin schon zu Beginn meiner Recherche über Adoptionsaufhebungen in Deutschland über Annehmende gestolpert, die weit gegangen sind für ihr Interesse an einer Rückabwicklung. Die Relevanz ihrer Bemühungen hält sich meiner Ansicht nach die Waage mit den Bemühungen von Adoptierten mit demselben Ziel, aber ich mag die Art ihrer Argumente nicht. Ich habe nicht vor, die Annehmenden mit ihrer Nachfragerolle als Opfer darzustellen oder mit einem blauen Auge davonkommen zu lassen. Meine Vision beinhaltet nichts a la Entschädigung für Plantagenbesitzer. Menschen wie dich werde ich bei meiner Arbeit das Adoptionsrecht betreffend auf jeden Fall immer so unmissverständlich wie möglich von dieser Arbeit ausschließen und abgrenzen. Nochmal: das eine Ziel hat mit dem anderen Ziel nicht das geringste zu tun. Wenn ich erfolgreich sein werde, dann wird es keine sich die Hände reibenden Annehmenden geben.
Gräuther, Welches Feindbild? Welche Mitkämpfer? Welche Zwecke? Welche Vorgaben?
Zitat von Patty Ich kenne nur 1 Paar das nachträglich das Pflegegeld für ihr überhaupt nicht frei gegebenes angeblich in Adopflege befindliches Pflegekind eingeklagt hat. Sie haben es bekommen!
Diesen Fall würde ich aktuell als beweiskräftigen Präzedenzfall gebrauchen können um meine Meinung zu untermauern, dass vor den elterlichen Freigabeurkunden oder -ersetzungen keine rechtswirksame Adoptionspflege vor liegt. Würdest du die Stadt und das Jahr nennen?
Ich kenne auch ein Paar, das Pflegegeld für das zur Adoptionspflege gegebene Kind für vergangene Jahre eingeklagt hat und es auch bekommen hat, soweit es nicht schon verjährt war. Aber weitere Informationen gebe ich hierzu nicht weiter. Patty, vielleicht kennen wir die gleichen
Die Rede ist von dem Zeitraum zwischen einer Absichtserklärung zur Adoptionsfreigabe und dem Eingang bei Gericht der Einwilligungsurkunden zur Adoption, die erst eine rechtswirksame Adoptionspflege mit Umgangsverbot und Datenschutz nach sich ziehen, richtig?
Zitat von lucaIch kenne auch ein Paar, das Pflegegeld für das zur Adoptionspflege gegebene Kind für vergangene Jahre eingeklagt hat und es auch bekommen hat, soweit es nicht schon verjährt war. Aber weitere Informationen gebe ich hierzu nicht weiter. Patty, vielleicht kennen wir die gleichen