natürlich bin ich kein Moderator, das Forum ist zur Zeit mangels Moderator vogelfrei und ich habe mich mehrfach für einen höflichen Umgangston eingesetzt und werde es auch weiterhin tun, da ich persönlich darauf Wert lege.
Golfi, unhöflich war ich sicher nicht. Julie hat Fakten geschildert, die ich auch ohne Zitation hätte posten können, aber dann hätte es das "credits where credits are due to" prinzip verletzt. du übertreibst. kümmere dich lieber um die trolls.
Nancy, die einzige fachlich tiefgründige Antwort kam von Julie (weshalb ich diese auch zitiert habe). und dort heißt es "ist dem nicht so" und "Hilfeform für die Eltern". Mich interessiert, ob letztlich dem Kind geholfen wird. im Keim erstickt mag die diskussion nur denjenigen erscheinen, die in der jugendhilfe involviert sind, aber mir ist das keineswegs so klar. Also: Warum "wenn dem nicht so ist", dh, wenn sich die Eltern nicht kümmern, eine Ersetzung nebst Adoption nachteiliger als eine dauerhafte Fremdunterbringung. das würde ich gerne verstehen.
Zum "ist dem nicht so": bezogen auf den Satz davor, macht dieser Halbsatz für mich insofern Sinn, als dass näher auf den Fall eingegangen wird, wenn das Jugendamt seine gesetzlich festgeschriebenen Pflichten verletzt und die Familie effektiv auseinandergerissen und voneinander entfremdet hat, statt dort zu helfen, wo der Schuh gedrückt hat.
Zur Ersetzung von elterlichen Einwilligungserklärungen kann ich mich auch äußern. Diese Hürden liegen eigentlich niedriger als bei Gewaltschutzsachen nach § 1666 BGB, sprich Inobhutnahmen, finde ich. Das Jugendamt braucht nur ein Mal eine Warnung auszusprechen und drei Monate lang die elterlichen Bemühungen nicht zu dokumentieren, schon sind die Voraussetzungen für die Zwangsadoption erfüllt. Es ist ja bekanntlich schon im Fall von Pflegekindern so, dass bereits nach wenigen Wochen oder Tagen, spätestens aber nach 2 Jahren, offiziell jedes Familiengericht der Ansicht ist, dass eine Zusammenführung einer Familie sowie ein Umgangskontakt, der dazu führen könnte, dass die Eltern zu Bezugspersonen ihres Kindes werden, dem Kindeswohl schadet. Dabei gilt, was julieseliger geschrieben hat für diese Kinder, was bei potentiellen Adoptivkindern ja gar nicht gegeben ist, da in dem Fall von Pflege mit dem Ziel der Adoption schon nicht mehr an Daten, beispielsweise den Aufenthaltsort des eigenen Kindes, heranzukommen ist, selbst wenn keine Einwilligungsurkunde oder Ersetzung einer solchen existiert. Das Problem mit der mangelhaften Sensibilität für das Kind in einem solchen System sehe ich auch. Aber an einer anderen Stelle als du.
Zitat von ThomasKölnAlso: Warum "wenn dem nicht so ist", dh, wenn sich die Eltern nicht kümmern, eine Ersetzung nebst Adoption nachteiliger als eine dauerhafte Fremdunterbringung.
Wo ist der Unterschied zwischen Adoption und dauerhafter Fremdunterbringung?
nancy, ich beginne mit Deiner Frage am Ende Deiner Antwort, was also die Adoption auszeichnet. Ich könnte es nicht besser sagen, als das Kind, das seine Adoption begehrt (natürlich in der Sprache der durch den Amtsvormung beauftragten Juristen, vgl. BVerfG 1 BvR 310/98 I Nr. 2):
"... Die Frage, welcher Familie er angehören soll, stelle einen seiner zentralsten Lebensbelange dar. Auch in seinem Alter hätte er bei einer Anhörung seine Neigungen, seine Bindungen sowie seinen Willen, welcher Familie er angehören wolle, vortragen können. Er habe ein Recht auf ein ungestörtes Aufwachsen in einer der leiblichen Familie rechtlich angeglichenen Familie, um so eine den späteren Anforderungen des Lebens gewachsene Persönlichkeit zu entwickeln. Selbst das Amtsgericht sei in seinem Beschluss davon ausgegangen, dass eine Beziehung zur Mutter schon durch die langjährige Trennung zerstört sei. Ihm werde durch eine missbräuchliche Ausübung des Einwilligungsrechts durch die Kindesmutter die Möglichkeit genommen, Teil einer intakten Familie zu sein." (Anm.: Dem 9-jährigen Kinde wurde keine Anhörung vor dem LG gewährt, was vom BVerfG gerügt wurde.)
Die Adoption kann der Langzeitpflege überlegen sein u.a. im Hinblick auf die rechtliche Absicherung des Kindes und der Ewigkeit der Bindung auf dem gleichen Niveau wie eine leibliche Kindschaft. Es gibt ja durchaus auch volljährige Pflegekinder, die von ihren Pflegeeltern adoptiert werden, was auf die rechtlichen Schwierigkeiten der Adoption vor Vollendung des 18ten Lebensjahres hinweisen könnte. Hier stellt sich die Frage, ob die Entwicklung des Kindes einfacher bzw. besser verlaufen wäre, hätte eine Adoption schon vorher stattgefunden.
Ich möchte damit aber nicht sagen, dass die Adoption in allen Fällen der Langzeitpflege, sei es in einer Familie oder in einem Heim, überlegen sein muss. Das kommt sicher auf den Einzelfall an. Mir ist lediglich aufgefallen, dass die Adoption in anderen Ländern (insb. USA) gegenüber der Langzeitpflege einen höheren Stellenwert genießt, was ich grundsätzlich nachvollziehen kann, was aber natürlich nicht verallgemeinerbar ist. Die Gegenüberstellung dieser unterschiedlichen Ansätze halte ich zumindest für interessant.
Eine lange Zeit in einer Pflegefamilie erfolgreich integriert zu sein, also ab circa 2 Jahren, führt zwar idR zu einem dauerhaften Verbleib in dieser Pflegefamilie, nicht aber zur Möglichkeit der Adoption durch die Pflegefamilie, sofern ein leiblicher Elternteil keine Gleichgültigkeit an den Tag legt, also regelmäßig zu den Besuchsterminen erscheint (gröbliche Pflichtverletzungen mal außen vor). Ich plädiere hier nicht für Zwangsadoptionen, aber ein Kind von 12 Jahren oder älter wird - zumindest meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach - irgendwann auch mal in der Lage sein, den Wunsch nach Adoption zu äußern, nicht erst mit 18.
An welcher Stelle siehst Du denn die mangelnde Sensibilität für das Kind?
Der Beschluss, auf den du verweist, ist nichtssagend. Inhaltlich teile ich die Meinung der Gerichte, deren Beschlüsse durch den von dir zitierten Beschluss aufgehoben wurden. Im Abschnitt II 2 b) wird diesbezüglich anders argumentiert und die Perspektive weg von der Unterhalts- und Umgangspflicht, hin zur auch von mir schon erwähnten Möglichkeit, der Mutter Gleichgültigkeit zu unterstellen, gelenkt. Das sehe ich nicht so. Der Junge hätte gehört werden müssen, aber dann bitte auch jedes Baby vor einer Adoption nochmal beiden möglichen Müttern und konkurrierenden Frauen in den Arm und an die Brust legen, bevor das Gericht einen Beschluss fällen darf. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht war der Beschwerdeführer 13 Jahre alt und hat bereits 5 Jahre lang mit dem Ziel der Adoption vor deutschen Gerichten prozessiert, nachdem er mit 2 Jahren zu Adoptionsbewerbern vermittelt worden war. Ich persönlich glaube nicht, dass seine Argumentation mit Verweis auf Art. 1 (!), 2 und 103 GG, sowie seine jahrelange Wut im Bauch über das nicht Erlauben einer Aussage vor Gericht, die er jahrelang in Schriftstücken an die verschiedenen Gerichtsinstanzen wiederholt, von ihm persönlich ausgedacht wurde. Auch zum Zeitpunkt des BVerfG-Beschlusses war der Beschwerdeführer nicht einmal alt genug um persönlich in seine Adoption einwilligen zu dürfen. Man weiß nur, dass er sich in all den Gerichtsverfahren rund um seine Identität nie selbst geäußert hat.
Ich könnte, wenn ich mir die Zeit nehmen würde, auf wohl mindestens fünf Beschlüsse verweisen, die Beweisen, dass auch in Deutschland die Adoption einen ideologisch wesentlich höheren Stellenwert einnimmt als das Pflegeverhältnis, wenn mit Kindeswohl argumentiert wird. Das ist so auffällig, wenn man sich hineinliest, dass ich jedem, der versucht damit zu argumentieren, dass Adoption besser für ein Kind sein "kann" als Pflege, unterstellen möchte, dass er eine Anschauung als Basis suggeriert, die nie Basis gewesen ist. Die Pflege ist das Zwischenglied der beiden Formen der Institution Familie. Die gesunde einerseits, die durch krankhafte Ideologie aufgezwungene andererseits. Die Pflege spielt dabei die Rolle des Alibis. Das Pflegesystem ist ein riesengroßes Täuschungsmanöver, das die Geister der Masse auf Dauer verwirren sollte, sodass alle glauben, dass Vollzeitpflege eine Hilfe und Entlastung für Eltern ist. Und erst dann, wenn man betroffen ist, erfährt man zusätzlich, dass man aus Dankbarkeit für diese Hilfe und Entlastung dem eigenen Kind gegenüber dazu verpflichtet ist, ihm den Gefallen zu tun, ihm eine perfekte Kindheit, ja ein Perfektes Leben als Adoptivkind zu schenken. Ich könnte dir auch mindestens einen Beschluss nennen, in dem der gesellschaftliche Stellenwert der Adoption über die andere Institution gehoben wird.
Ich sehe die mangelnde Sensibilität für das Kind an der Stelle, wo Leute hingehen, hinschauen, ein eingefrorenes Bild sehen, die Ärmel hochkrempeln, sich überlegen, wie man das Beste draus machen kann, und solche verqueren Ideen dabei herauskommen, wie deine, statt, dass da eine vernünftige Ursachenforschung betrieben würde, wie jeder normale Mensch mit gesundem Menschenverstand das tun würde und es zufälligerweise auch die Gesetze vorschreiben.
Übrigens habe ich Käfer nie eine PN geschrieben, nicht dass es eines Tages zu Missverständnissen kommt.
Deine Replik, nancy, ist dermaßen unsachlich und niveaulos, dass ich mir die Antwort darauf im Detail spare.
Eine provokante These ist noch lange keine Überzeugung und ich gehöre auch nicht zu den Menschen, die ihre Meinung nicht revidieren oder anpassen können, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Insofern halte ich das Hinschauen, wie es andere Länder machen, für eine gute Methode der Reflexion für Rechtspraxis und Institutionen, und nicht für einen Angriff auf das Kindeswohl oder die Rechtsordnung. Diesen Threatpost habe ich aus persönlichem Interesse gestartet, und nicht um Meinungsmache zu betreiben.
Nun zurück zum Thema. Mit etwas Aufwand konnte ich dann doch etwas zur Erhellung des Sachverhalts recherchieren.
Die Arbeitshilfe für Adoptionsvermittlungsstellen: "§ 1748 BGB Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils/leiblicher Eltern in eine beantragte Adoption" des LWL finde ich sehr aufschlussreich, auch mit Zusammenfassungen zu vielen Urteilen; sie ist hier zu finden: http://www.lwl.org/LWL/Jugend/La...on_Materialien/ und beantwortet meine diesbezüglichen Fragen.
Hier die entsprechenden Infos zu den USA: https://www.childwelfare.gov/ado...ent/tpr.cfm https://www.childwelfare.gov/sys...ination.cfm http://nationalparalegal.edu/public_...ination.asp Hier sind die wesentlichen Gründe für die Beendigung der Elternrechte nach US-Recht, in Folge dessen eine Adoption stattfinden kann (es gibt daneben noch einzelstaatliche Gesetze mit teils harschen Terminierungsgründen, z.B. Haft): The Adoption and Safe Families Act (ASFA) requires State agencies to file a petition to terminate parental rights, with certain exceptions, when: - A child has been in foster care for 15 of the most recent 22 months. - A court has determined: o A child to be an abandoned infant o That the parent committed murder or voluntary manslaughter …
Ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Rechtspraxis dürfte vermutlich der von mir hervorgehobene erste Spiegelstrich sein. Die Petition führt zwar nicht automatisch zu einer Terminierung der Elternrechte, insb. nicht, wenn diese gegen das Kindeswohl sprechen würde, weil beispielsweise noch eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie erwartet werden kann, nichtsdestotrotz wird dieser Überprüfungsprozess automatisch in Gang gesetzt und führt – in Verbindung mit einer ausgeprägten Adoptionsvermittlung von älteren Kindern aus dem Foster Care - vermutlich auch zu mehr Adoptionen aus der Langzeitpflege heraus. Während nach deutscher Rechtslage eine grobe oder schwere Pflichtverletzung oder Gleichgültigkeit durch die leiblichen Eltern in Verbindung mit einem ansonsten unverhältnismäßigen Nachteil für das Kind (unter Abwägung gegenüber den Nachteilen für die leiblichen Eltern) für die Ersetzung vorliegen muss, scheint nach US-Recht die Tatsache einer längeren Fremdbetreuung in Verbindung mit überwiegenden Vorteilen allein für das Kind auszureichen.
Ergänzend dazu noch einige vergleichende Zahlen aus USA und Deutschland: USA: Von den rd. 241 Tsd. Kindern, die das US-amerikanische Foster Care in 2012 verlassen haben, wurden 21% adoptiert, 51% leben wieder mit der Herkunftsfamilie. Gemäß Hilfeplan sollen von allen Kindern in Foster Care 24% adoptiert und 53% mit ihrer Herkunftsfamilie wieder vereinigt werden. Vgl. https://www.childwelfare.gov/pub...0Exiting%20Care http://www.acf.hhs.gov/sites...eport20.pdf S. 1 u. 3
DE: Bei 255 von insgesamt 3.886 in 2012 stattgefundenen Adoptionen wurde die Einwilligung der leiblichen Eltern ersetzt (7%), davon 103 mit vorheriger Unterbringung bei einer Pflegefamilie, im Heim oder im Krankenhaus. Von den in 2011 insgesamt rd. 32 Tsd. beendeten Hilfen der Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnformen nach § 34 SGB VIII führten 40 zu einer Adoption (< 1%), und von den rd. 14 Tsd. beendeten Vollzeitpflegen endeten 267 mit der Adoption(-spflege), also ca. 2%. Rd. 14 bzw. 4 Tsd. Maßnahmen wurden durch die Rückkehr zu den leiblichen Eltern beendet, also ca.44% bzw. 29%. Quellen: https://www.destatis.de/DE/Publi...pflege.html Tab. 14.6 Nr. 1, 13.6 Nr. 1 https://www.destatis.de/DE/Publi...hnform.html Tab. 13.7 Nr. 1, 14.7 Nr. 1 https://www.destatis.de/DE/Publi...tionen.html Tab. 5
Auch wenn mir die US-Praxis sehr weitgehend erscheint, bin ich noch nicht vom Gegenteil überzeugt, dass die deutsche Praxis in Bezug auf Ersetzungen zu restriktiv gelebt wird.
Sollte ich einen Aspekt unrichtig oder verfälscht dargestellt haben, bitte ich um Hinweis.
PS: Das wäre doch sicher eine interessante BA-Arbeit, die Ansätze und Statistiken zur Ersetzung und zur Adoption aus der Pflege international zu vergleichen.
ZitatEin unverhältnismäßiger Nachteil liegt vor, wenn das Kind ohne Adoption nicht in einer Familie aufwachsen könnte, z.B. die Pflege – bzw. Adoptivpflegeeltern ohne die Adoption das künftige Zusammenleben mit dem Kind in Frage stellen würden. Dabei ist der für das Kind zu erwartende unverhältnismäßige Nachteil unmittelbar in Verbindung zu sehen mit seiner Aufenthaltsdauer in der bisherigen Adoptivpflege/Pflegefamilie. Ein eindeutiger Nachteil für das Kind bestünde auch in dem Umstand, in den Folgejahren auf Grund seiner persönlichen Problematik durch die Pflegefamilie abgegeben zu werden verbunden mit einer nachfolgenden Heimunterbringung/Heimerziehung. Allein die Erklärung von Pflegeeltern, dass sie das Kind auch ohne Adoption weiter in ihrer Familie behalten würden, gewährleistet den dauerhaften Aufenthalt des Kindes in der Pflegefamilie nicht, insoweit ist in die erforderliche Abwägung aller Umstände immer mit einzubeziehen, dass die Adoption eine wesentlich weitergehende Integrierung in einem Familienverband gestattet als die Übernahme eines Kindes zu Pflege und dass im Einzelfall in dem Unterbleiben der Adoption durchaus eine Gefährdung des Kindeswohls zu sehen sein kann.
Findest du das in Ordnung eine Notwendigkeit der Ersetzung einer elterlichen Adoptionseinwilligungserklärung aus dem Umstand abzuleiten, dass ein Paar ein Kind kategorisch ablehnt, wenn eine Adoption nicht gestattet wird? Im Ernst? Nichts von dem, was in der Datei steht, steht im Widerspruch zu meiner Darstellung. Ein weiteres Beispiel:
ZitatZwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie besteht eine Konkurrenz von beiderseits verfassungsrechtlich geschützten Positionen, von denen keine der anderen von vornherein überlegen ist. (AmtsG Nidda 27.2.2007 6 X 30/02)
oder hier:
ZitatIst eine Adoption für das Wohl eines Kindes anzustreben – gerade Kinder mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten oder Traumata benötigen verlässliche, tragfähige und abgesicherte Beziehungen, um zu lebenstüchtigen und selbstbewussten Menschen heranzuwachsen – so ist es Aufgabe der Fachkraft, dies den Eltern ausführlich zu erläutern und auf die Möglichkeit der Adoption und damit verbunden die Einwilligung der Eltern hierzu hinzuweisen. Falls eine Adoption aktuell an der fehlenden Einwilligung der Eltern scheitert, so ist nach Möglichkeit eine Vermittlung zu Pflegepersonen anzustreben, die sich eine spätere Adoption gut vorstellen können. Pflegeeltern sollten keinesfalls zur Adoption ihres Pflegekindes gedrängt oder gar genötigt werden. Insbesondere dann, wenn ein Kind sich gut in die Pflegefamilie integriert hat, darf weder offen noch verdeckt mit der Herausnahme des Kindes zur Adoption gedroht werden. Dies verbietet auch die mögliche Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB. Vielmehr sollte den Pflegeeltern die Vorteile einer Adoption nahegebracht werden, was auch die Beratung hinsichtlich nachgehender Hilfen beinhaltet. Nach § 9 AdVermiG haben die am Adoptionsverfahren beteiligten Personen auch nach erfolgter Adoption einen gesetzlich einklagbaren Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstelle.
Ist also ein Kind sehr verhaltensauffällig, beispielsweise wegen einer angeborenen Krankheit, dann darf seinen Eltern offiziell gar keine Wahl mehr gelassen werden. Eine Adoption wird offiziell als notwendig und dem Kindeswohl dienlich angesehen. Kann mir einer sagen, warum? Oder hier ganz klar eine nahtlose Verbindung zwischen Jugendhilfe und Adoptionsvermittlung:
ZitatZuständig für die Hilfe zur Erziehung ist je nach Organisation eines Jugendamtes z. B. die Fachkraft des ASD. Ob eine Adoption in Betracht kommt, ist von der Adoptionsfachkraft zu prüfen, da die Eignungsprüfung Teil der Adoptionsvermittlung und damit diesen Fachkräften vorbehalten ist (§ 3 AdVermiG). Daraus ergibt sich i. d. R., dass nur die Fachkraft des ASD und die Adoptionsfachkraft zusammen die Prüfung vornehmen können: „Die Fachkräfte sind sowohl bei der Erarbeitung als auch bei der Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplanes zu beteiligen (§§ 36, 37 SGB VIII).“ 3 Unterlässt das Jugendamt diese Prüfung, verstößt es gegen eine Verfahrensvorschrift mit der Folge, dass der daraufhin ergehende Bescheid über die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung (formell) rechtswidrig ist.
Die Adoption hat einen höheren Stellenwert als das Pflegeverhältnis:
ZitatAuch bei längerfristig zu leistenden Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie, in denen sich eine Rückkehroption nicht verwirklichen lässt, soll eine auf Dauer angelegte Perspektive angestrebt werden (§ 37 Abs. 1 S. 4 SGB VIII). Auch hier ist die Adoption sicherlich an erster Stelle anzustreben.
Ich wiederhole es nochmal. In Deutschland genießt die Familie wegen unserem Grundgesetz ein hohes gesellschaftliches Ansehen. Das vergleichsweise riesengroße Pflege- und Heimsystem für Kinder ist ein Zwischenglied mit dem einzigen Sinn, die ethischen Prinzipien unserer Gesellschaft zu unterwandern und zu suggerieren, dass wirklich nur diejenigen Kinder adoptiert werden, für die das die allerletzte Überlebenschance ist, weil die Eltern so asozial sind. Die Ideologie ist aber dieselbe, nämlich, dass Adoption mindestens so gut, aber eigentlich besser ist, als selbst ein Kind zu zeugen, bzw. schwanger zu sein und zu gebären. Diese Ideologie ist menschenverachtend und verfassungswidrig.
Die Frage sollte nicht sein, wie man die Masse an Pflege- und Heimkindern raus aus der Jugendhilfe schaffen kann und welche neuen Wege man dafür beschreiten kann, sondern wie es sein kann, dass das Jugendamt seiner Pflicht offensichtlich nicht nachkommt, alles Denkbare zu tun um die Kinder und ihre Eltern zu einer gesunden Familie, der es gut geht und die nicht mehr auf Hilfe angewiesen ist, zu verschweißen, und zwar ausnahmslos alle.
Ähm, was dichtest Du mir eigentlich alles an, nancy?
Wenn ich eine Quelle empfehle oder zitiere, heißt das doch nicht, ich stimme allem zu, was dort steht, sondern lediglich, dass dort interessante Informationen zu finden sind oder eine Textstelle meinen Beifall findet.
Dann stellst Du mir die Frage, wo denn schon der Unterschied zwischen Adoption und Langzeitpflege liege, nur um mir einen drüberzubraten, wenn ich es für Dich nicht absolutistisch genug formuliere.
Dass die Vereinigung mit der Herkunftsfamilie auch für die Jugendämter an erster Stelle steht, würde ich nicht zögern anzuzweifeln. Du wirfst den Jugendämtern vor, für dieses Ziel nicht genug zu tun, weil sie es bei vielen Kindern nicht schaffen. Diese Kritik belegst Du nur leider nicht. Offenkundig dürfte es so wenig erfolgreich sein, "ausnahmslos alle" Kinder wieder mit der Herkunftsfamilie zu vereinigen, wie die Rückfälligkeit von Straftätern zu verhindern.
Gekränkt? Ich habe hauptsächlich Allgemeinplätze formuliert. Wenn es etwas gibt, das du ihnen entgegen halten kannst, immer raus damit. Welche Textstelle findet denn deinen Beifall? Ich habe dir einen drübergebraten? Wer nannte nochmal wen niveaulos? Deine Verweise und Anschauungen haben Potenzial für eine Diskussion auf Augenhöhe. Dabei erwarte ich aber, dass du nicht hypersensibel auf Gegenargumente reagierst. Ich habe dich durchaus ernsthaft nach dem Unterschied zwischen Adoption und Fremdunterbringung gefragt und deinen Vergleich zwischen Adoption und Langzeitpflege verstanden. Es scheint mir aber eine persönliche Anschauung, eine Interpretation bestimmter Informationen zu sein. Gut ist dabei, dass du, vorbildlicher als ich, deine Quellen nennst. Ich würdige das durchaus. Jedoch teile ich deine Anschauung nicht und bin mir dabei dessen bewusst, dass ich nicht allein bin. Meiner Meinung nach ist Adoption nicht identisch mit Blutsverwandtschaft. Dies setzt du für deine Antwort aber voraus. Hier scheiden sich unsere Geister, verstehst du? Das ist nichts Persönliches. Du kannst weiter argumentieren und deine Ansicht, resp. Idee verteidigen oder schmollen.
Zitat von ThomasKölnDass die Vereinigung mit der Herkunftsfamilie auch für die Jugendämter an erster Stelle steht, würde ich nicht zögern anzuzweifeln. Du wirfst den Jugendämtern vor, für dieses Ziel nicht genug zu tun, weil sie es bei vielen Kindern nicht schaffen. Diese Kritik belegst Du nur leider nicht.
Ich kenne tatsächlich keine deutsche Statistik über Rückführungen von Kindern, die vom deutschen Jugendamt in Obhut genommen wurden, die vergleichbar mit deinen amerikanischen Zahlen ist. Ich nehme wegen vieler Berichte an, dass die Rate in Deutschland weit unter der in Amerika liegt. Da könnte das deutsche Jugendamt vielleicht mal rüber schauen und sich überlegen: "Warum schaffen die das?".
nancy, wenn ich mir deine posts so anschaue, gibt es wohl nur wenige, die aggressiver schreiben und dünnhäutiger reagieren als du. ich ziehe vielleicht nicht ganz so viel befriedigung aus der abwertung anderer personen wie du es tust (und es threats über dich belegen). mir liegt aber daran, einen threat lesenswert zu halten und nicht mit persönlichen scharmützeln zu verhunzen; das ist nämlich für viele leser sehr langweilig, wenn man sich eigentlich zu einem thema informieren oder austauschen möchte. insofern hätte ich mich gefreut, wenn auch du zu einer sachlichen argumentation findest, statt erneut zu provozieren. aber offenkundig bist du ein hoffnungsloser fall, wenn ich mir den missglückten versuch deines "friedensangebots" vergegenwärtige. es reicht vollkommen aus, höflich, respektvoll und sachlich zu schreiben. auf die ehre, auf augenhöhe mit dir zu diskutieren, verzichte ich im übrigen gern, mit gebeugtem rücken ist's mir zu unbequem, und ätzender spott fließt mir einfach nicht so leicht aus der feder.
In der F.A.Z. von heute (19.10.13) gibt es einen lesenswerten Artikel zum relativ neuen geschlossenen Kinderheim in Hessen, das von den Salesianern betreut wird. Es schildert recht nüchtern, welche Kinder dort unterkommen, und wie ihnen geholfen wird.
Zitat von ThomasKöln befriedigung aus der abwertung anderer personen ... threats über dich belegen ... mit persönlichen scharmützeln zu verhunzen ... erneut zu provozieren ... hoffnungsloser fall ... missglückten versuch deines "friedensangebots" ... ätzender spott ...
Ich habe dir kein Friedensangebot gemacht, sondern niemals Krieg mit dir geführt.
Hier nur ein Beispiel Deiner persönlichen Angriffe:
Zitat von nancy Ich sehe die mangelnde Sensibilität für das Kind an der Stelle, wo Leute hingehen, hinschauen, ein eingefrorenes Bild sehen, die Ärmel hochkrempeln, sich überlegen, wie man das Beste draus machen kann, und solche verqueren Ideen dabei herauskommen, wie deine, statt, dass da eine vernünftige Ursachenforschung betrieben würde, wie jeder normale Mensch mit gesundem Menschenverstand das tun würde und es zufälligerweise auch die Gesetze vorschreiben.
Deine Widerlegung dieser "verqueren Ideen" konnte ich bisher nicht erkennen.
Wenn dies alles erfunden ist, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung! Dann dürfte ich diese Unsachlichkeiten in Deinen posts in Zukunft ja auch nicht mehr lesen. Wunderbar!
Das sind alles allgemein gehaltene Äußerungen, bis auf den Halbsatz, in dem ich deine Idee mit dem Erzwingen von Adoptionen aus deutschen Kinderheimen als verquer bezeichne. Was meinst du mit Widerlegung der verqueren Idee? Soll ich jetzt im Denkmodell beweisen, dass es nicht gut wäre, Heimkinder flächendeckend zwangszuadoptieren?
Kann man seine posts nachträglich korrigieren? Gestern Abend klang dieser noch ganz anders.
Offenkundig treffen Deine mir zugeschriebenen Übertreibungen wie immer nicht zu. Wie ich bereits zuvor betont habe, kann das Heim die bessere Alternative sein als eine Adoption oder Langzeitpflege. Ich spreche von tendentiellen Unterschieden, dass Pflegekinder und Heimkinder zu wenig adoptiert werden. Zahlen und Gründe habe ich oben bereits dargelegt, soweit ich diese recherchieren konnte. Hierzu konnte ich keine Widerlegung feststellen. Dass Heimkinder flächendeckend "zwangsadoptiert" werden sollen, habe ich weder behauptet noch befürwortet.
nancy, korrigiere mich, aber du verstehst unter Zwangsadoption sämtliche Adoptionen, die gegen den Willen der Herkunftseltern durchgeführt werden, und lehnst solche Adoptionen ausnahmslos ab. Hierin stimmen wir in der Tat nicht überein. Ich glaube auch nicht, dass der Staat unbegrenzte Mittel dafür bereitzustellen hat, die Beziehung zu den Herkunftseltern zu reparieren, wenn sich jene als unfähig und unwillig erweisen. Allerdings sollte die Macht der Jugendämter einer stärkeren und unabhängigen vorgerichtlichen Kontrolle unterliegen, z.B. durch einen Ombutsmann/-frau für Herkunfts-/Pflegeeltern/Kind, o.ä.
Statistiken über die Rückführung aus der Pflege in die Herkunftsfamilie gibt es einige, z.B.: https://www.destatis.de/DE/Publikationen...derJugendhilfe/ Nur wird der Vergleich zu anderen Ländern dadurch erschwert, dass die Pflegepraxis hinsichtlich des Interventionszeitpunkts abweichen kann. Je früher eine Hilfe zur Erziehung greift, desto besser sind wohlmöglich die Chancen der Rückführung. Die von mir oben zitierte Statistik zeigt - ungeachtet der eingeschränkten Vergleichbarkeit - zweierlei: Die USA sind "erfolgreicher" in der Reintegration des Kindes, aber auch in der Adoption.
Wenn Deine PauschalKritik am Jugendamt auf Berichte zurückgeführt wird, kann ich nur hoffen, dass diese Berichte auch Statistiken beinhalten und Kausalzusammenhänge analysieren, die mich natürlich interessieren. Ansonsten: Es gibt halt keine unfehlbaren Institutionen und es wird folglich immer über das Negative berichtet, was die öffentliche Meinung bestimmt.