nancy, könntest Du bitte nochmal das alte Urteil des BVerfG zitieren, wie es gestern Abend noch zu lesen war, welches die Adoption als Institution hervorhebt ggü. anderen Formen der Langzeitpflege?
Zitat von ThomasKölnKann man seine posts nachträglich korrigieren? Gestern Abend klang dieser noch ganz anders.
24 h lang als User, aber deute nichts an. Er war nur entgegenkommender und ich habe ihn nur um einen verlinkten Beschluss gekürzt, nicht neu geschrieben.
ZitatIch spreche von tendentiellen Unterschieden, dass Pflegekinder und Heimkinder zu wenig adoptiert werden. Zahlen und Gründe habe ich oben bereits dargelegt, soweit ich diese recherchieren konnte. Hierzu konnte ich keine Widerlegung feststellen.
Was du an Quellen zum Besten gegeben hast, habe ich entkräftet: die amerikanischen Statistiken, den Beschluss und die unseriösen Arbeitsempfehlungen fürs Jugendamt. Nichts davon lässt deinen verqueren Schluss zu, dass mehr Heimkinder in Deutschland adoptiert werden müssen. Er ist deshalb nur eine Meinung, die nicht widerlegt werden kann. Ich jedenfalls kann keine Meinungen widerlegen. Ich kann sie nur vertreten. Es gibt keine deutschen Statistiken über sämtliche Rückführungen deutschlandweit in einem Jahr. So eine Zahl wird meines Wissens nicht erhoben. Es gibt weniger als eine Hand voll Zahlen über abgebrochene Adoptionspflegen und aufgehobene Adoptionen in bestimmten Landkreisen. Sprich' eine bestimmte Statistik an, wenn sie die gesuchte Zahl doch enthält oder sie mit verschiedenen Statistiken ermittelbar ist. Wie stellst du dir das mit dem Ombudsmann konkret vor?
Was ist eigentlich das Problem?? Heime sind nicht grundsätzlich schlecht. Es nützt auch nicht mehr viel, wenn ein Kind in schwierigen Adoptivverhältnissen aufwächst.
Nicht genetische Verwandte Personen, sollen sich zurückhalten, grundsätzlich bei solchen Entscheidungen!
Zitat von MausWas ist eigentlich das Problem?? Heime sind nicht grundsätzlich schlecht. Es nützt auch nicht mehr viel, wenn ein Kind in schwierigen Adoptivverhältnissen aufwächst.
Stimmt, aber wie wir aus diesem Forum von Adoptierten wissen, gibt es auch gute Adoptionsverhältnisse.
Also, um die Leser nach den "Nettingkeiten" nochmal ins Boot zu holen, geht es um folgende zwei Sachverhalte:
a) Auslöser des Fadens war meine Vermutung, dass aus Heimen heraus zu wenig adoptiert wird, was sich im Verlauf der Diskussion auch auf Langzeitpflegeverhältnisse ausgedehnt hat. Ein Aspekt hierbei ist, dass die Stabilität der Bindung auch in einer Heimpflege einer Adoption nach vermeintlicher Auffassung der Jugendhilfe vorangehen kann (abgesehen davon, dass viele Heimkinder professioneller Hilfe bedürfen, und wenn nicht, für diese zu prüfen ist, ob Pflegeeltern zu finden sind). Da eine Adoption ohne die Einwilligung der leiblichen Eltern nur mit der Ersetzung ihrer Einwilligung erfolgen kann, erfolgt eine Abwägung von Interessen der Herkunftseltern, Pflegeeltern und des Kindes (sofern nicht gröbliche Vernachlässigung/Ignoranz seitens der Herkunftseltern vorliegt). Es geht hier lediglich um Situationen, wo eine Perspektive in der Herkunftsfamilie definitiv nicht mehr gegeben ist und eine Adoption dem Kindeswohl am besten entspricht, dann aber auch gegen den Willen der Herkunftsfamilie. Zumindest im Vergleich zu den USA begünstigen diese Abwägungen bzw. die hierfür zu überwindenden Hürden nach meiner Auffassung tendentiell die Herkunftsfamilie, sprich das Kindeswohl steht hier nicht notwendigerweise allein im Vordergrund (siehe mein post weiter oben mit Vergleich der Gesetzeslage und Statistiken).
b) nancy ist der Ansicht, dass schon die langfristige Inobhutnahme, ob nun bei Pflegeeltern oder im Heim, ein nicht statthafter Eingriff in das Leben der Herkunftsfamilie darstellt, denn das Jugendamt hätte alles Erdenkliche zu leisten, die Rückkehr zu ermöglichen. Indes nimmt die Jugendhilfe - nach nancys Auffassung - die Kinder oft zu früh aus den Familien. Wenn schon die Langzeitpflege nicht statthaft ist, kann es die "Zwangsadoption" (hiermit bezeichnet sie die Adoption gegen den Willen der Herkunftseltern) erst recht nicht sein. Davon abgesehen, sei meine unter a) vertretene Auffassung "verquer". Das ist meine Interpretation ihrer Position, da nancy diese nur partiell konkret formuliert hat.
Sofern nancy den Eindruck vermitteln wollte, ich trete dafür ein, leiblichen Eltern die Kinder aus dem Heim wegzuadoptieren, trifft dies nicht zu. Zur Problematik nach b) habe ich bisher keine fundierte Meinung vertreten. Wenn dies zutrifft, wie nancy dies behauptet, ist das natürlich skandalös, stellt letztlich die Auffassung nach a) dennoch nicht in Frage, sofern das Kindeswohl ausschlaggebend ist.
Dass nicht genetisch verwandte Personen Endscheidungen treffen, Maus, war nicht Gegenstand der Diskussion. M.W. wird ein Ersetzungsersuchen durch den Vormund des Kindes oder, ab dem 14. Lebensjahr, auch durch das Kind selbst beim Familiengericht gestellt. Die Pflegeeltern haben hierauf natürlich mittelbar Einfluss. Vormund, Jugendhilfe und Gerichtsbarkeit werden natürlich in der Regel durch nicht genetisch verwandte Personen vertreten. Diese sind gefordert, Entscheidungen zu treffen.
Meines Erachtens sind die beiden Sachverhalte dennoch getrennt zu betrachten.
nancy, natürlich kann man Meinungen widerlegen, z.B. die Meinung, das BVerfG begehe keine Fehlurteile. Hierauf beruht die Wissenschaftstheorie, dass nämlich Hypothesen falsifiziert, aber idR. nicht verifiziert werden können, und gegeneinander ob der vermuteten Wahrscheinlichkeit ihres Zutreffens antreten. Ist halt nicht Jura.
Wie zuvor geschrieben, ist zwischen zwei Problemkreisen zu differenzieren, die Du in einen Topf wirfst. Ich schaue mir die von Dir genannten Quellen dahingehend gerne an.
Das mit dem Ombutsmann habe ich nicht durchdacht. Es gibt ja vergleichbare Konstrukte, wie den Wehrbeauftragten oder den Datenschutzbeauftragten. Das Problem ist, dass angesichts der Heftigkeit der Maßnahmen der Jugendhilfe eine sehr schnelle Reaktion erforderlich werden müsste, wenn ein vorläufiger Rechtsschutz angestrebt wird. Das wäre nur durch einen mit Personal und Macht komfortabel ausgestatteten Ombutsmann zu leisten. Die Rechtsaufsicht durch die höheren Behörden (z.B. Landesjugendamt), wenn es diese überhaupt gibt, ist ja eher ein zahnloser Tiger.
Evtl. eine verrückte Idee: Bei Pflegekindern die Ausnahme einer Adoption durch zwei Eltern zu gestatten, zwischen denen das Sorge-/Umgangs-/Personenstandsrecht gerichtlich geregelt wird. Das würfe natürlich so einiges durcheinander in den Gesetzen.
Zitat von ThomasKölnHierauf beruht die Wissenschaftstheorie, dass nämlich Hypothesen falsifiziert, aber idR. nicht verifiziert werden können, und gegeneinander ob der vermuteten Wahrscheinlichkeit ihres Zutreffens antreten.
Das brauchst du mir nicht zu erklären. Ich werde eine gute Antwort darauf finden. Ich werde diesen Wahnsinn widerlegen, verlass' dich drauf.
Aus Zeitgründen erlaube ich mir, meinen Gegenbeweis nur skizzenhaft vorzustellen. Sei jeder vor dem Gesetz gleich. Dann gelten für Eltern die gleichen Vorschriften, wie für Annehmende. Da Annehmenden nicht mit der Inobhutnahme gedroht werden darf und sie auch dann nicht vor dem Gesetz als Versager deklariert werden, wenn Angenommene Misshandlungen nachweisen können, bzw solche während ihrer Minderjährigkeit dem Jugendamt bekannt waren, sind Zwangsadoptionen verfassungswidrig, sofern sie Blutsverwandte betreffen. Insbesondere sind strengere Kindeswohlkriterien für natürliche Familien im Vergleich zu Annahmeverhältnissen verfassungswidrig. Die Kriterien, nach denen Kindeswohlprüfungen hinsichtlich einer Eignung für die Pflege eines Kindes und seine Aufnahme in den Haushalt vorgenommen werden, müssen demnach flächendeckend an die Kriterien im standardisierten Adoptionsbewerbungsverfahren angeglichen sein, die da wären: ein Mindestalter, ein polizeiliches Führungszeugnis, die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ein einmaliges Präsentieren der Wohnung und ein mit der Unterstützung von fördernden Beratern verfasster Lebensbericht - oder für den Fall, dass das Kind bereits in dem Haushalt lebt und mehrere Monate gepflegt, bzw. finanziell unterhalten wird, ausschließlich ein notariell beurkundeter Antrag auf lebenslange Elternschaft zum Kind.
Zitat von ThomasKölnIrgendwie werde ich aber doch nicht die Zweifel los, es gibt von ihren leiblichen Eltern aufgegebene Heimkinder, die besser adoptiert gehörten.
Wer sagt das?
Zitat von julieseeliger
Zitat von ThomasKölnVorab folgende nützliche Infos, die ich von einer Mitlesenden als private Mail erhalten habe, daher hier anonym zitiert:
Kinder, die in Kinder -und Jugendhilfeeinrichtungen, Kleinstheimen oder auch Erziehungsfamilien untergebracht sind, sind Kinder, deren Eltern (Sorgeberechtigten) eine Hilfe zur Erziehung (§34 SGB VIII) in Anspruch nehmen, wenn diese mit der Erziehung ihrer Kinder nicht alleine zurrechtkommen. Die Eltern haben dieser Fremdunterbringung also zugestimmt, die Sorge bleibt bei ihnen. Das oberste Ziel ist meist eine Rückführung des Kindes in die Familie, dafür wird viel Elternarbeit oder ähnliche Hilfe geleistet. Ist dem nicht so, durchlaufen diese Kinder oft lange Zeiten der Fremdunterbringung, manchmal kommen sie bei entsprechender Sachlage in eine Pflegefamilie (§33 SGB VIII), oder sie werden verselbstständigt,wenn sie alt genug sind. Adoptionen snd demnach hierbei auszuschließen, da es sich um eine Hilfeform für die Eltern (Sorgeberechtigten) handelt.
Sehr hilfreich, vielen Dank!
Hallo, das war ich, hätte es auch so schreiben können, also wollte nicht unbedingt anonym bleiben meine ich. war eher ein Versehen, dass ich es privat verschickt habe. Bin noch nicht so geschickt hier im Umgang mit den Mails, Entwürfen, Zitaten u.s.w. LG Julie
Würdest du also sagen, dass das Aufwachsen eines Kindes im Heim eine Hilfe für Eltern in Not ist, während das adoptiert Werden eines Kindes von Eltern in Not im Vergleich eine Hilfe für das Kind ist?
Hi, ich habe lediglich eine Sachinfo gegeben, ich stelle keine Vergleiche auf, ich werte nicht und ich werde nicht mehr dazu schreiben, da ich hier in diesem Forum keine wirklich sachlichen Gespräche erwarte. Zu groß ist das Thema, sind die Themen und zu groß die subjektiven Empfindungen. Lieber Gruß Julie Seeliger
Zitat von ThomasKölnGolfi, unhöflich war ich sicher nicht. Julie hat Fakten geschildert, die ich auch ohne Zitation hätte posten können, aber dann hätte es das "credits where credits are due to" prinzip verletzt. du übertreibst. kümmere dich lieber um die trolls.
Nancy, die einzige fachlich tiefgründige Antwort kam von Julie (weshalb ich diese auch zitiert habe). und dort heißt es "ist dem nicht so" und "Hilfeform für die Eltern". Mich interessiert, ob letztlich dem Kind geholfen wird. im Keim erstickt mag die diskussion nur denjenigen erscheinen, die in der jugendhilfe involviert sind, aber mir ist das keineswegs so klar. Also: Warum "wenn dem nicht so ist", dh, wenn sich die Eltern nicht kümmern, eine Ersetzung nebst Adoption nachteiliger als eine dauerhafte Fremdunterbringung. das würde ich gerne verstehen.
Wollte Dir nur mal sagen, dass es völlig in Ordnung ist, dass Du das nochmal hingeschrieben bzw. zitiert hast :-) LG Julie
private mails gehören m.E. auch nicht anonym zitiert, ansonsten bräuchten sie nicht als PNs verschickt zu werden.
Um das Restvertrauen hier im Forum zu gewährleisten, sollten private PNs unbedingt privat bleiben d.h. zwischen Absender und Adressat.
Toll Julie, dass du dich zu deinen Zeilen bekennst, trotzdem wäre es besser nicht zitiert worden.
Golfi
Hallo, ich kann gut damit leben. Es war ja mein Versehen, weil ich es eigentlich nicht privat verschicken wollte. Es ist aber auch schön ein liebes Wort zu lesen. Vielen Dank :-)
Zitat von nancy Sei jeder vor dem Gesetz gleich. Dann gelten für Eltern die gleichen Vorschriften, wie für Annehmende. [...] Die Kriterien, nach denen Kindeswohlprüfungen hinsichtlich einer Eignung für die Pflege eines Kindes und seine Aufnahme in den Haushalt vorgenommen werden, müssen demnach flächendeckend an die Kriterien im standardisierten Adoptionsbewerbungsverfahren angeglichen sein, die da wären: ein Mindestalter, ein polizeiliches Führungszeugnis, die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ein einmaliges Präsentieren der Wohnung und ein mit der Unterstützung von fördernden Beratern verfasster Lebensbericht
Hmmm, gerecht wäre es schon...und sicher auch im Sinne des Kindeswohls. Aber wer soll das Deiner Meinung nach kontrollieren? Weißt Du, wieviele Kinder im Jahr geboren werden? Und die wenigsten Frauen werden sich freiwillig dem Prozedere unterziehen, bevor sie die Pille absetzen. Es gibt auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl an ungeplanten Schwangerschaften (wo man sich dann logischerweise keine Genehigung zur Zeugung im Vorfeld hat holen können) und überhaupt, was soll denn mit den Kindern passieren, wenn die werdende Mutter ob schuldhaft (weil z.B. unterhalb des Mindestalters) oder nicht (weil Verhütung versagt) ihren Pflichten im Vorfeld nicht nachkommen ist? (Adoeltern würden dann einfach kein Kind zugeteilt bekommen ;-)) Fragen über Fragen.....
Zitat von strampelhexeHmmm, gerecht wäre es schon...und sicher auch im Sinne des Kindeswohls. Aber wer soll das Deiner Meinung nach kontrollieren? Weißt Du, wieviele Kinder im Jahr geboren werden? Und die wenigsten Frauen werden sich freiwillig dem Prozedere unterziehen, bevor sie die Pille absetzen. Es gibt auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl an ungeplanten Schwangerschaften (wo man sich dann logischerweise keine Genehigung zur Zeugung im Vorfeld hat holen können) und überhaupt, was soll denn mit den Kindern passieren, wenn die werdende Mutter ob schuldhaft (weil z.B. unterhalb des Mindestalters) oder nicht (weil Verhütung versagt) ihren Pflichten im Vorfeld nicht nachkommen ist? (Adoeltern würden dann einfach kein Kind zugeteilt bekommen ;-)) Fragen über Fragen.....
Schwangere haben ihr ungeborenes Kind natürlich schon bei sich. Eine dem Bewerbungsverfahren identische Eignungsprüfung ist deshalb wie im Fall von Stiefkindadoptionen hinlänglich. Es müsste nur ein Antrag beim Notar unterschrieben werden. Die Prüfung findet statt bei voneinander getrennt lebenden Verwandten, mit beteiligtem, minderjährigen Kind, wovon es derzeit vielleicht Millionen in Deutschland gibt.
Adoptionsrecht ist Polemik auf die Spitze getrieben. Ja wisst ihr denn nicht, wo Kinder herkommen? Ich lese hier konkret, dass Kinder in Deutschland von Behörden zugewiesen werden. Das ist krank. Ja, es ist wahr, aber es ist auch krank, bei allem Respekt.