ZitatAdoption ist eine Form der Familiengründung wie das Zeugen von leiblichen Kindern.
ZitatIch frage mich aber, ob Herkunftseltern, die ihr Kind erst zur Adoption frei geben, im Nachhinein die Adoption abschaffen wollen, wirklich das Kindeswohl im Auge haben, dass so manchen Adoeltern abgesprochen wird, oder ob dort nicht Besitzwahrungsansprüche gegenüber dem Kind erhoben werden, d.h. es geht nicht ums Kindeswohl, sondern ums Herkunfstelternwohl, denn eine Freigabe und die Forderung, dass die Verwandtschaft erhalten bleiben sollte, verträgt sich nicht.
Und ich frage mich grade ob Du noch alle Tassen im Schrank hast!
Zitat von mausi51Theoretiwch eine gute Idee, aber wenn man alleine Rösler betrachtet, wäre er wohl nicht der geeignete Ansprechpartner. Im Vorfeld zu seinem Vietnambesuch hat er deutlich kund getan, dass er weder früher noch jetzt ein Interesse daran hat(te) seine Herkunft zu erforschen. Zitat "Zeit": "... Nein, er wolle seine leiblichen Eltern nicht kennenlernen, er habe schon welche. Nein, er habe kein Bedürfnis, sein altes Waisenhaus zu besuchen, bei seinem letzten Besuch vor sechs Jahren nicht und jetzt auch nicht. Nein, ihm fehle nichts, schon gar nicht irgendwelche Wurzeln in Vietnam. ..."
Dann haben wir verschiedene Artikel über den Vietnambesuch Röslers in verschiedenen Zeitungen gelesen oder im TV gesehen. Mir ist noch die Bemerkung von ihm im Kopf, wo er sagte, er wolle demnächst mit seiner Frau privat wiederkommen und dann seiner Vergangenheit nachspüren. Dass er das als "Offizieller" nicht möchte, liegt auf der Hand und dabei in Begleitung seiner Frau sein will, auch.
Was die Herkunftseltern angeht, sehe ich das ähnlich wie "golfi", allerdings nur, wenn die Freigabe wirklich aus Überzeugung und freiwillig erfolgte. Nachtrag: nein, das ist nicht richtig, denn ich habe gerade gesehen, dass ich falsch gelesen hatte: @ "golfi" Was ist daran so verkehrt, wenn man sich Jahre nach der Weggabe dafür einsetzt, dass das System geändert wird? Das heißt ja nicht, dass man sein KInd wieder haben will.
Aber grundsätzlich sollte weder an die Befindlichkeiten der einen noch der anderen Eltern gedacht werden, sondern an die Bedürfnisse der betroffenen Adoptierten. Tatsache ist, dass sie über ihren Kopf hinweg und unumkehrbar umgepflanzt werden.
Im Gesetz steht z. B., dass Adoptierte ihrer Adoption zustimmen müssen. Bis zum Alter von 14 Jahren tun das andere für sie; danach "dürfen" sie selbst mitentscheiden. Man kann also sagen, dass die 0 bis 13-jährigen hier benachteiligt sind. Hier könnte man mit Änderungen ansetzen.
ZitatIm Gesetz steht z. B., dass Adoptierte ihrer Adoption zustimmen müssen. Bis zum Alter von 14 Jahren tun das andere für sie; danach "dürfen" sie selbst mitentscheiden. Man kann also sagen, dass die 0 bis 13-jährigen hier benachteiligt sind. Hier könnte man mit Änderungen ansetzen.
Die 0 bis 13-jährigen werden durch ihren Vormund vertreten.
Du meinst doch jetzt nicht, dass Du das ähnlich siehst, oder?
ZitatIch frage mich aber, ob Herkunftseltern, die ihr Kind erst zur Adoption frei geben, im Nachhinein die Adoption abschaffen wollen, wirklich das Kindeswohl im Auge haben, dass so manchen Adoeltern abgesprochen wird, oder ob dort nicht Besitzwahrungsansprüche gegenüber dem Kind erhoben werden, d.h. es geht nicht ums Kindeswohl, sondern ums Herkunfstelternwohl, denn eine Freigabe und die Forderung, dass die Verwandtschaft erhalten bleiben sollte, verträgt sich nicht.
1. wir haben hier in Deutschland eine Meinungsfreiheit. Von dieser habe ich Gebrauch gemacht. Ich habe dabei allgemein geschrieben und keinen persönlich angesprochen. Die Frage, ob ich noch alle Tassen im Schrank habe, ist eine plumpe Beleidigung und ist somit nach Art. 5 Abs. 2 GG eine Grenze der Meinungsfreiheit.
2. Die Adoeltern müssen immer mit harten Fakten konfrontiert werden, die Herkunftseltern haben ein Schonrecht garantiert?
3. Wenn den Herkunftseltern es so wichtig ist, dass die Verwandtschaftsbeziehungen erhalten bleiben ist das nichts anderes, als wenn Adoeltern wollen, das das adoptierte Kind mit ihnen verwandt ist. Darüber hinaus haben sie es letztendlich großgezogen. Ich meine damit immer nur Herkunftseltern, die ihr Kind freiwillig weggegeben haben.
4. Soweit ich weiß, bist auch du Administratorin bzw. Moderatorin. Hälts du es für ein gutes Vorbild mit plumpen Beleidigungen um dich zu werfen? Ist das deine Vorstellung von Nettikette?
5. Wenn hier allgemeine postings mit Beleidigungen beantwortet werden, wird der ehrliche Meinungsaustausch darunter leiden. Denn die Meinungen der Adoeltern und- bewerber sind genauso wertvoll wie die der Adoptierten und der Herkunftseltern.
deinen Aspekt finde ich spannend, dass man Jahre später die Adoption anders sieht.
Ich weiß selbst nicht, welches die beste Lösung für ein Kind ist, das nicht bei seinen Eltern aufwachsen kann, warscheinlich gibt es dafür keine perfekte Lösung.
Ebenso ist es fatal für Kinder, die bei ihren Eltern aufwachsen müssen, egal ob leiblich oder adoptiert.
1. wir haben hier in Deutschland eine Meinungsfreiheit. Von dieser habe ich Gebrauch gemacht. Ich habe dabei allgemein geschrieben und keinen persönlich angesprochen. Die Frage, ob ich noch alle Tassen im Schrank habe, ist eine plumpe Beleidigung und ist somit nach Art. 5 Abs. 2 GG eine Grenze der Meinungsfreiheit.
2. Die Adoeltern müssen immer mit harten Fakten konfrontiert werden, die Herkunftseltern haben ein Schonrecht garantiert?
3. Wenn den Herkunftseltern es so wichtig ist, dass die Verwandtschaftsbeziehungen erhalten bleiben ist das nichts anderes, als wenn Adoeltern wollen, das das adoptierte Kind mit ihnen verwandt ist. Darüber hinaus haben sie es letztendlich großgezogen. Ich meine damit immer nur Herkunftseltern, die ihr Kind freiwillig weggegeben haben.
4. Soweit ich weiß, bist auch du Administratorin bzw. Moderatorin. Hälts du es für ein gutes Vorbild mit plumpen Beleidigungen um dich zu werfen? Ist das deine Vorstellung von Nettikette?
5. Wenn hier allgemeine postings mit Beleidigungen beantwortet werden, wird der ehrliche Meinungsaustausch darunter leiden. Denn die Meinungen der Adoeltern und- bewerber sind genauso wertvoll wie die der Adoptierten und der Herkunftseltern.
Golfi
Herzchen, ich habe Dich nicht beleidigt. Ich habe Dir mitgeteilt was mir bei Deinen Aussagen durch den Kopf geht. Lies doch mal richtig. Süße Träume wünsche ich Dir!
Ich frage mich, was du eigentlich unter Altruismus verstehst. Das Recht, auf anderer Gefühle herumzutrampeln, denen du ihr Fleisch und Blut genommen hast um es dein Eigentum zu nennen - das Ganze plump in den Mantel der allgemeinen Meinungsfreiheit gehüllt? In der Annahme, dass du bei deiner Beschreibung von Menschen, die Adoptionen abschaffen wollen, auch an mich gedacht haben könntest, möchte ich dich mit meiner Petitionsbegründung konfrontieren:
Es ist nicht der Sorgerechtsentzug, der zu verbieten ist, sondern die Veräußerung, das heißt das vertragliche Verschenken von Sorgerecht. Es gilt seine Veräußerlichkeit zu verbieten, weil ein unbeteiligter Dritter, nämlich das Kind des sorgeberechtigten Elternteils, davon in seinem Recht von diesem versorgt und umsorgt zu werden, eingeschränkt wird. "Wenn die Erlaubnis, bestimmte Rechte zu veräußern, unbeteiligte Dritte schädigen würde, ist es geboten, die Veräußerung dieser Rechte zu verbieten: Wenn die Erlaubnis, daß P2 das Recht von P1 verletzen darf, nur weil P1 der Verletzung zugestimmt hat, die Rechte anderer Personen (die nicht zugestimmt haben) gefährdet, dann ist es berechtigt, die Verletzung des Rechts von P1 nicht zu erlauben." Seite 38 aus dem Buch: Terrance C. McConnell: Inalienable Rights. The Limits of Consent in Medicine and the Law, Oxford 2000. Warum gibt es gesetzlich festgeschriebene Gründe für Sorgerechtsentzug (vergleichbar mit dem StGB bezogen auf das Grundrecht Freiheit), wenn dieses Recht gar kein Recht im eigentlichen Sinne ist, sondern eine willkürliche Sache, mit der man Handel treiben kann? Zu bedenken gebe ich Folgendes: Wenn eine Freigabeerklärung unterschrieben ist, ruht die elterliche Sorge ab dem Zeitpunkt zu dem sie beim Amtsgericht eingeht. Dann übernimmt das Jugendamt die rechtliche Vormundschaft, trägt aber auch nicht Sorge. Auch Pflegeeltern oder Adoptionsbewerber, bei denen das entsprechende Kind unterkommen muss, sind ihrerseits nicht sorgeberechtigt wie es Eltern wären. Insofern werden die Rechte des Kindes eindeutig eingeschränkt, da es praktisch durch die geteilten Zuständigkeiten für alle Beteiligten erschwert wird, sich vernünftig um das Kindeswohl zu kümmern, weil Arztbesuche zur bürokratischen Angelegenheit werden und der Amtsvormund, der die Souveränität über die wichtigsten Dinge hat, sich kein eigenes Bild machen kann - was für ihn für eine richtige Entscheidung unabdingbar wäre - weil er das Kind gar nicht zu Gesicht bekommt. Genau genommen, hat das Kind zwangsläufig eine ganze Weile lang keinen Sorgeberechtigten, der die nötige Kompetenz hat, sich zu kümmern, nachdem ein Sorgerecht veräußert wurde. Ein Recht, das per Gesetz entzogen werden kann, sollte wenigstens auch per Gesetz als solches definiert werden. Insgesamt geht aus dem Art. 6 GG allein nicht hervor, was Sorgerecht eigentlich ist: Naturrecht? Zuvörderst den Eltern obliegende Pflicht? Von Willensäußerungen abhängige Staatssouveränität? Allein die Einschränkung des Sorge"rechts" mittels Gesetze, suggerriert den Bürgern, dass es sich dabei um ein unveräußerliches Grundrecht im Sinne von Art. 2 GG handelt. Eine Veräußerlichkeit von Sorgerecht tastet die Würde jedes Menschen an und verstößt somit gegen Art. 1 GG.
Zitat von golfideinen Aspekt finde ich spannend, dass man Jahre später die Adoption anders sieht.
Ich bin mir gerade nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe. Meinst du auch die Herkunftsseite?
Es gibt einige, wenn auch sehr alte, Untersuchungen dazu und da ist zu lesen, dass viele abgebende Eltern(teile) bereits kurz nach der verbrieften Abgabe ihre Entscheidung bereut haben. Es dauert also keine Jahre oder gar Jahrzehnte, bis man zu dieser Erkenntnis gelangt. Für mich ist das ein eindeutiger Hinweis darauf, dass in viel zu vielen Fällen der Abgabeentschluß zum Zeitpunkt der Freigabe nicht ausgereift war. Ich selbst kann mich da nicht einschließen, denn ich wurde dazu genötigt und habe bereits bei der Unterschrift mit den Tränen gekämpft.
Und um das noch mal klarzustellen: Ich persönlich würde meinem erstgeborenen adoptierten Sohn nicht raten seine Adoption aufzuheben! Meine Liebe zu ihm ändert sich dadurch nämlich nicht!!!
Und wo wir schon mal beim Geld sind: Es wäre auch schön blöd sich das Erbe der Adoptiveltern entgehen zu lassen und sich statt dessen das Erbe mit seinen leiblichen Geschwistern zu teilen.
Zitat von golfideinen Aspekt finde ich spannend, dass man Jahre später die Adoption anders sieht.
Ich bin mir gerade nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe. Meinst du auch die Herkunftsseite?
Es gibt einige, wenn auch sehr alte, Untersuchungen dazu und da ist zu lesen, dass viele abgebende Eltern(teile) bereits kurz nach der verbrieften Abgabe ihre Entscheidung bereut haben. Es dauert also keine Jahre oder gar Jahrzehnte, bis man zu dieser Erkenntnis gelangt. Für mich ist das ein eindeutiger Hinweis darauf, dass in viel zu vielen Fällen der Abgabeentschluß zum Zeitpunkt der Freigabe nicht ausgereift war. Ich selbst kann mich da nicht einschließen, denn ich wurde dazu genötigt und habe bereits bei der Unterschrift mit den Tränen gekämpft.
Cornelia
Es gibt ja durchaus auch Adoptiveltern, die später die Adoption anders sehen.
Zitat von BibiBlocksteinUnd um das noch mal klarzustellen: Ich persönlich würde meinem erstgeborenen adoptierten Sohn nicht raten seine Adoption aufzuheben! Meine Liebe zu ihm ändert sich dadurch nämlich nicht!!!
Und wo wir schon mal beim Geld sind: Es wäre auch schön blöd sich das Erbe der Adoptiveltern entgehen zu lassen und sich statt dessen das Erbe mit seinen leiblichen Geschwistern zu teilen.
Sehe ich ganz genau so. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Man kann die Weggabe als falsch bewerten, sie aber trotzdem akzeptieren.
Zitat von BibiBlockstein Es gibt ja durchaus auch Adoptiveltern, die später die Adoption anders sehen.
Klar! Ich denke, dass alle drei Seiten im Laufe der Zeit die Adoption anders sehen können. Menschen sind so.
Es gab Ado-Eltern, die haben sich beim Anwalt erkundigt, ob es Möglichkeiten gibt, ihr adoptiertes Kind wieder zur Adoption freizugeben Hat sich vermutlich nicht so entwickelt, wie sie es gerne gehabt hätten.
Dann gab es doch mal den Fall in den USA, wo die A-Eltern das russische A-Kind einfach in den Flieger gesetzt haben, weil sie es nicht mehr haben wollten.