Zitat von k11mich würde in diesem zusammenhang sehr interessieren, was ihr von adoption durch einen single haltet. nicht nur im juristischen sinne single (=ledig), sondern eine alleinstehende person, die ein kind alleine adoptiert. wer mit "normal" und gesellschaftlich anerkannt argumentiert, dem könnte das modell einer alleinerziehenden person vertrauter sein als das modell einer gleichgeschlechtlichen partnerschaft - und somit weniger negativ aufstoßen.
Also dafür würde ich aber schon einen neuen Post aufmachen.
ich weiß nicht. hier wurde schon so viel vom thema wegdiskutiert, da passt das meiner meinung nach schon wieder mehr rein.
Zitat von k11mich würde in diesem zusammenhang sehr interessieren, was ihr von adoption durch einen single haltet. nicht nur im juristischen sinne single (=ledig), sondern eine alleinstehende person, die ein kind alleine adoptiert. wer mit "normal" und gesellschaftlich anerkannt argumentiert, dem könnte das modell einer alleinerziehenden person vertrauter sein als das modell einer gleichgeschlechtlichen partnerschaft - und somit weniger negativ aufstoßen.
Also dafür würde ich aber schon einen neuen Post aufmachen.
ich weiß nicht. hier wurde schon so viel vom thema wegdiskutiert, da passt das meiner meinung nach schon wieder mehr rein.
Tja und genau da liegt ja das Problem. Dieses ganze wegdiskutieren.
Eben - es liegt mal wieder an der Toleranz der Erwachsenen. Kinder haben grundsätzlich kein Problem mit Homosexuellen. Kinder lernen erst durch andere Erwachsene, dass es "nicht normal" ist. Wächst ein Kind bei einem homosexuellen Paar auf und lernt, dass diese Art zu Leben und zu Lieben genauso normal ist wie bei Heteros, ist das für das Kind überhaupt kein Problem.
Von daher hat das imho nichts mit "zum Wohle des Kindes zu tun" sondern nur damit, dass die Moralvorstellungen einiger Erwachsener nicht erfüllt werden.
Zitat von nancyDarüberhinaus denke ich persönlich schon, dass es zum Thema gehört, ob fremde Menschen an sich, hier Homosexuelle, als Eltern eines fremden Kindes bezeichnet, erklärt, beurkundet werden können. Das ist eine Adoption nämlich.
Das Bundesverfassungsgericht sagt: ja.
Eben. Darum geht es doch. Ich habe es auch gerade gelesen. Sukzessivadoptionen durch Homosexuelle sind ab sofort legal in Deutschland. Es gibt für Männer tatsächlich die Möglichkeit ihr gezeugtes Kind rechtlich als vaterlos zu erklären, sprich, eine verbindliche Unterscheidung zwischen sozial-familiärem Vater und leiblichem Vater. Für Frauen gibt es diese Unterscheidung aber nicht. Sie ist fiktiv. Das BGB sagt, die Frau, die ein Kind geboren hat, ist dessen Mutter - keine andere. Die Paragraphen 1591 bis 1600 regeln die Abstammung von deutschen Bürgern. Dabei werden die Nomen "Vater" und "Mutter" benutzt.
Zitat§ 1600 Anfechtungsberechtigte
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: [...] 2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,[...] (2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html Nachtrag: Es sollte demnächst eine Gesetzesänderung hin zu einem wesentlich einfacher zugesprochenen Sorgerecht für unverheiratete Väter kommen, das wird die Vaterschaft(sfeststellung), sprich -definition, aber nicht berühren. Das oben Zitierte steht also nicht wie so Vieles auf der Kippe. Es ist verbindlich. Ein Mann kann sagen: "Hey, ich habe dieses Kind gezeugt, logo, ich bin aber nicht sein Vater" - und Recht bekommen - eine Frau kann dies nicht tun, sie ist die Mutter, basta. Übrigens: mit der notariell beglaubigten Freigabe, wird das Sorgerecht und die damit verbundenen Pflichten explizit auf eine anonyme Person übertragen, nicht jedoch das Verwandtschaftsverhältnis. Sie kann somit eine Abänderung der Geburtsurkunde überhaupt nicht begründen, und damit auch nicht einer anderen Frau oder einem anderen Mann das Recht übertragen, sich Mutter oder Vater zu nennen. Schließlich haben die Adoptiveltern weder das Kind geboren, noch die Vaterschaft anerkannt oder sonstige Voraussetzungen nach den genannten Paragraphen erfüllt. Rechtlich sind Adoptiveltern demnach in Deutschland definitiv und verbindlich nicht die Eltern ihres Adoptivkindes, sondern seinen Eltern gleichgestellt. Eine Kopie des Originals sozusagen.
Was nützt es einem von der leiblichen Mutter geborenen Kind,wenn diese Mutter es nicht will? Was hilft einem Kind der Vater,der es gezeugt hat,aber nicht will?
Zitat von KäferWas nützt es einem von der leiblichen Mutter geborenen Kind,wenn diese Mutter es nicht will? Was hilft einem Kind der Vater,der es gezeugt hat,aber nicht will?
Dass es so auch sein kann, wollen/ können manche nicht wahrhaben
Zitat von KäferWas nützt es einem von der leiblichen Mutter geborenen Kind,wenn diese Mutter es nicht will? Was hilft einem Kind der Vater,der es gezeugt hat,aber nicht will?
Es geht mir um die Definition. Per deutscher Rechtslage gibt es keine Unterscheidung zwischen leiblicher Mutter oder sonst etwas. Eine Adoptivmutter nimmt den rechtlichen Status einer leiblichen, biologischen, Herkunfts-, oder wie ihr es sonst nennen mögt, Mutter ein. Damit wird sie selbst zur leiblichen Mutter erklärt, weswegen ihr auch beurkundet wird, dass sie an einem bestimmten Tag ihr Adoptivkind höchstpersönlich aktiv geboren hat. Versteht ihr? Es gibt keine "leibliche" ODER (geschweige denn "und") "sozial-familiäre" Mutter, sondern einer Adoptivmutter wird mit dem Gerichtsbeschluss die einzige, rechtliche Definition für den Begriff "Mutter" übergestülpt. Lediglich ein Registereintrag, der kein ausgehändigtes Dokument für den Bürger ist, wird in Deutschland nicht überschrieben. Das ist ein Widerspruch mit dem EU-Recht, welches so etwas nicht toleriert und auf lange Sicht verlangt, dass die Identität der Frau, die vor dem Adoptionsbeschluss Mutter des im Verfahren steckenden Kindes war, nach der beschlossenen Adoption nie wieder aufgedeckt werden kann.
Hallo Arkanaut, ganz allgemein würde ich es bevorzugen, wenn Kinder von heterosexuellen Paaren adoptiert werden. Begründung: Seit Jahren werben wir darum, das mehr männliche Erzieher in die Kitas gehen, das es ein ausgeglicheneres Geschlechterverhältnis in den Grundschule gibt. Es ist für die Kinder einfach wichtig, beide Geschlechterrollen und Identifikationsmerkmale vorgelebt zu bekommen. Mit der gleichen Argumentation bekommen heute auch unverheiratete Väter viel selbstverständlicher das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen. Es scheint also dem Kindeswohl durchaus zuträglich zu sein, von BEIDEN Geschlechtern gleichermaßen erzogen zu werden. Das gilt dann natürlich auch für adoptierte Kinder (und spricht auch gegen Adoption durch Einzelpersonen). ABER: Das Leben ist nicht 08/15 Ideal Standard, sondern eher eine Wundertüte. Schema F. greift da leider überhaupt nicht. Wir haben (neben der "üblichen" Familie) alleinerziehende Eltern, Patchworkfamilien und auch homosexuelle Partnerschaften mit leiblichen Kindern eines Lebenspartners gleichermaßen. Und man müsste man sich schämen, wenn man lediglich aufgrund dieser Abweichung von der Norm eine Kindeswohlgefährdung annimmt. Vielmehr ist doch immer der Einzelfall zu sehen und oft ist es sogar besser, vom Idealbild Abstand zu nehmen, weil viele Vorteile den kleine Nachteil locker aufwiegen. Gerade in Bezug auf das aktuelle Gerichtsurteil schließe ich mich daher komplett der Meinung an, das es positiv zu werten ist. Die Kinder leben in dieser Familienform, unabhängig des rechtlichen Statusses. Im Alltag werden es von beiden Lebenspartnern gleichermaßen erzogen (und ich hoffe doch gut ). Das Ganze jetzt noch rechtlich zu legitimieren erscheint mir dem Kindeswohl da durchaus zuträglich.
Käfer, Sicher kannst du dich an den Faden "Mütter dürfen anonym bleiben" oder so erinnern. Es gab Bemühungen anonyme Geburten explizit zu legalisieren. Die scheinen momentan eingefroren zu sein. Wenn ich mich nicht irre, sind solche Regelungen in Frankreich dem Adoptionsrecht für LPs, bzw. der sogenannten Homo-Ehe vorausgegangen. Ich habe zu solchen rechtlichen Ideen ja im anderen Faden schon Stellung genommen und denke auch, dass das wenig mit dem Adoptionsrecht für Homosexuelle zu tun hat, es sei denn, man nimmt die Vogelperspektive ein - mit den Adoptionsabkommen mit Ländern in nahezu dreistelliger Anzahl im Hinterkopf. Ich persönlich bezweifle, dass Mütter gerne anonym bleiben und ihr frisch geborenes Kind nie wieder sehen wollen. Wir haben seinerzeit in der Oberstufe im Französischunerricht darüber gesprochen. Es war wie hier. Angeblich entscheiden diese Frauen das erst nachdem sich die Eingangstüren der Geburtsklinik hinter ihnen geschlossen haben und verlassen die Klinik Stunden oder selten Tage später froh und frei - allein. Es gab ernstzunehmende, kritische Stimmen, was die Glaubwürdigkeit der von diesen Frauen unterschriebenen Dokumente anbelangt, ich glaube, vor allem von terre des hommes, aber auch von anderen. Das gebe ich jetzt aber nur aus meiner Erinnerung des Schulunterrichts wieder. Es war so geregelt, so habe ich es verstanden, dass die Mütter innerhalb einer Frist zurück in die Klinik kommen und ihren Name doch noch angeben dürfen (ähnlich wie die 8-Wochen-Frist hier), tun sie dies nicht, sind die Kinder offiziell und unwiderrufbar vom Himmel gefallen. Ich kenne mich aber nicht mit dem französischen Familienrecht aus und es ist mir auch zu viel in diese Richtung zu recherchieren, es ist nur, ich meine: "wo führt das hin?". Was deine Mutter fühlt und denkt, weiß ich nicht, Käfer. Ich kenne sie nicht und sie äußert sich nicht persönlich.
Ich gebe Nancy etwas Recht...für mich als A-Mutter und leibliche Mutter ist es fast befremdlich, wenn ich auf die Geburtstúrkunden meiner beiden Kinder schaue und diese bezüglich Eltern gleich aussehen.
Nancy, ich betrachte mich schon als Mutter, auch meinem A-Kind gegenüber. Auch wenn ich es nicht geboren habe, so fühle ich die gleiche Liebe und mache die gleiche "Arbeit" wie bei meinem leiblichen Kind. Da gibt es keinen Unterschied.
Und trotzdem finde auch ich nicht richtig, daß auf der G-Urkunde meines A-Kindes nicht zu vernehmen ist, wie die Frau heißt, die es geboren hat.. Ich werde nie die leibliche Mutter sein.
Zitat von Lattitia...für mich als A-Mutter und leibliche Mutter ist es fast befremdlich, wenn ich auf die Geburtstúrkunden meiner beiden Kinder schaue und diese bezüglich Eltern gleich aussehen...
Aus meiner Sicht wäre eine zweiteilige Geburtsurkunde eine gute Lösung, wobei z. B. Im ersten Teil nicht die leiblichen, sondern die Adoptiveltern als Eltern vermerkt sind, im zweiten Teil z. B. Als leibliche oder biologische Eltern diese eingetragen werden. Ebenso müsste klar definiert werden, dass z. B. Arbeitgeber, Krankenkassen, etc. Nur Teil 1 zur Vorlage verlangen dürften. Den tatsächlichen Begebenheiten der Adoption würde so aber trotzdem in einem Dokument Rechnung getragen, aber ich selbst könnte immer noch entscheiden, wem ich wieviel offenlege.
Zitat von KäferWas nützt es einem von der leiblichen Mutter geborenen Kind,wenn diese Mutter es nicht will? Was hilft einem Kind der Vater,der es gezeugt hat,aber nicht will?
Es geht mir um die Definition.
Genau - Dir gehts nur um die Definition - nicht ums Kind. Danke dass Du es endlich mal selbst zugibst.
Hallo zusammen Ich habe lange keine so menschenverachtenden und respektlosen Beiträge mehr gelesen. Homosexuelle lieben das selbe Geschlecht und lehnen nicht das andere Geschlecht ab! Wir als Lesben haben Väter und Brüder, leben in einer gemischten Gesellschaft mit männlichen Kollegen, Nachbarn und Chefs. Unsere 4 Adoptivkinder (3 Jungs!) haben sich noch nie für ihre lesbischen Mütter geschämt oder wurden wegen uns gehänselt! Die Beiträge von Senah und Martina kommen dicht an die makellosen blonden und blauäugigen Ideologien ran! Was macht ihr bloß, wenn eure Kinder homosexuell sind? Freigeben zur Adoption, aussetzen im Wald???
Wir sind immer als lesbische Mütter zu Kindergärten und Schulen gegangen und haben uns geoutet, damit die Situation für alle klar ist und die Kinder nicht in Erklärungsnöte gelangen. Drei unserer Kinder besuchen das Gymnasium (11.,10. und 7. Klasse ), der 4. eine Gemeinschaftsschule. Die Lehrer loben unsere Kinder wegen ihres sozialen und friedfertigen Verhaltens, wir engagieren uns wie andere auch in Elternarbeit in der Schule, im Fussballverein, in der Musikschule für unsere Kinder. Zunächst sind die Menschen vorsichtig und zurückhaltend uns gegenüber- aber wenn sie merken, das wir keine Hörner haben oder 666 auf dem Kopf, dann ist alles normal- nicht besser, aber auch nicht schlechter als mit Heteros! Wir haben nicht nur zum Mitagessen und zur Übernachtung Feunde unserer Kinder bei uns, wir nehmen auch die Freundin unseres Ältesten (17 Jahre alt) mit in den Sommerurlaub. Auch unsere Kinder sind überall willkommen. Und alle kommen ohne grüne Pickel wieder unbeschadet zu ihren Eltern zurück!
Natürlich wollen wir, dass die Grünen / SPD die Wahlen gewinnen, damit wir nicht nur moralisch und sozial sondern auch endlich rechtlich gemeinsam die Sorge für unsere Kinder tragen können. Denn bisher sind wir keine Familie sondern alleinstehend mit Kind- jede ist vom Gesetzgeber nur für das selber adoptierte Kind anerkannt. Das bedeutet Nachteile bei ärztlichen Notfällen (die jeweils andere Mutter ist nicht befugt, z.B. einer Operation zuzustimmen), dem Kindergeld, der Einkommensteuerveranlagung und im Todesfall betrifft es jeweils auch das Waisengeld und die Erbschaftssteuer!
Und um noch mit einem weiteren Vorurteil aufzuräumen (Homos sind nicht beziehungsfähig): wir leben seit 32 Jahren glücklich und zufrieden zusammen, seit 17 Jahren mit 4 Adoptivkindern aus Vietnam, 3 Hunden und 7 Landschildkröten! Wer sich uns respektvoll gegenüber benehmen kann- denn das tun wir auch dem Anderen gegenüber - kann uns gerne besuchen kommen um sich zu überzeugen, dass es uns gibt- wir wohnen in Schleswig Holstein.