Zitatnancy schrieb: mit der notariell beglaubigten Freigabe, wird das Sorgerecht und die damit verbundenen Pflichten explizit auf eine anonyme Person übertragen, nicht jedoch das Verwandtschaftsverhältnis. Sie kann somit eine Abänderung der Geburtsurkunde überhaupt nicht begründen, und damit auch nicht einer anderen Frau oder einem anderen Mann das Recht übertragen, sich Mutter oder Vater zu nennen. Schließlich haben die Adoptiveltern weder das Kind geboren, noch die Vaterschaft anerkannt oder sonstige Voraussetzungen nach den genannten Paragraphen erfüllt. Rechtlich sind Adoptiveltern demnach in Deutschland definitiv und verbindlich nicht die Eltern ihres Adoptivkindes,
Mein Sohn sagte vor einiger Zeit zu uns: Ihr seid meine Eltern, mein Vater und meine Mutter. Und was nun? Sollen wir ihm diesen Gedanken oder dieses Gefühl aus dem Kopf schlagen? Haben nicht die Adoptierten (teilweise auch langjährige Pflegekinder) in erster Linie das Recht, festzulegen, wer für sie Vater oder Mutter sind - womöglich auch alle beiden Elternpaare oder die Herunftseltern alleine -? Elternschaft ist für einen Adoptierten ein tiefgreifendes Gefühl und kann und darf nicht an irgendwelchen Paragraphen festgemacht oder durch irgendwelche politischen Entscheidungen aufoktroyiert werden, schon gar nicht von Leuten, die Adoptiveltern absolut nicht anerkennen.
Nach vollzogener Adopton bekamen wir vom Standesamt zwei Urkunden: Eine Abstammungsurkunde mit den Namen der Herkunftselter und eine Geburtsurkunde mit unseren Namen, aus der wir absolut nicht als leibliche Eltern hevorgehen, sondern nur: ....... ........wurde am ........ in .........geboren. Eltern sind: .......... ............ und .......... ........ . Vielleicht wid die Abstammungsurkunde nach einer Adoption heute nicht mehr automatisch ausgestellt, man kann sie aber jederzeit beim zuständigen Standesamt anfordern.
es wird gar nicht drauf eingegangen was adoptierte hier sagen. Das Thema driftet zu weit ab. Geburtsurkunden sind doch ein ganz anderes Thema ebenso wie Definitionen von Eltern und still Diskussionen. Die Frage war doch ob man sich als Adoptiertes Kind vorstellen kann von einem homosexuellen Paar adoptiert zu werden. Ich habe bisher keinen wirklich auf unsere antworten eingehen sehen??
Find ich Klasse, dein Statement Fine-fluffy. Die ganze Zeit habe ich auf einen Beitrag von Lesben gewartet nachdem eher nur von männlichen Homos (ich achte auch sie) die Rede und im (einseitigen) Blickfeld war. Herzlich willkommen! Ihr sprecht mir aus der Seele mit eurer Liebe zu Kindern, der Natur und den Tieren. Ich würde euch gerne besuchen kommen. Auf die Liebe kommt es an. Nada más.
Herzlich Annalis
nancy kam mir dazwischen, macht nix, nancy mein post ist an Fine-fluffy gerichtet.
kenza, frag doch mal die A-Kinder bei Fine-fluffy wie es ihnen in der erlebten Praxis geht.
Zitat von MartinaMein Sohn sagte vor einiger Zeit zu uns: Ihr seid meine Eltern, mein Vater und meine Mutter. Und was nun? Sollen wir ihm diesen Gedanken oder dieses Gefühl aus dem Kopf schlagen? Haben nicht die Adoptierten (teilweise auch langjährige Pflegekinder) in erster Linie das Recht, festzulegen, wer für sie Vater oder Mutter sind - womöglich auch alle beiden Elternpaare oder die Herunftseltern alleine -? Elternschaft ist für einen Adoptierten ein tiefgreifendes Gefühl und kann und darf nicht an irgendwelchen Paragraphen festgemacht oder durch irgendwelche politischen Entscheidungen aufoktroyiert werden, schon gar nicht von Leuten, die Adoptiveltern absolut nicht anerkennen.
Nach vollzogener Adopton bekamen wir vom Standesamt zwei Urkunden: Eine Abstammungsurkunde mit den Namen der Herkunftselter und eine Geburtsurkunde mit unseren Namen, aus der wir absolut nicht als leibliche Eltern hevorgehen, sondern nur: ....... ........wurde am ........ in .........geboren. Eltern sind: .......... ............ und .......... ........ . Vielleicht wid die Abstammungsurkunde nach einer Adoption heute nicht mehr automatisch ausgestellt, man kann sie aber jederzeit beim zuständigen Standesamt anfordern.
Natürlich wird, wer namentlich und als Eltern bezeichnet auf einer Geburtsurkunde steht, explizit und definitiv und unbestreitbar als leibliche und biologische Eltern beurkundet. Damit gehen diese auf einer Geburtsurkunde genannten Individuen als leibliche oder auch biologische Eltern aus dieser beglaubigten Urkunde hervor. Das ist keine Haarspalterei, sondern offensichtlich. Soweit ich weiß, wurde die Abstammungsurkunde vor einer Weile abgeschafft. Jetzt gibt es nur noch das Personenstandsregister, das eingesehen, aber nicht herausgegeben werden kann, ganz sicher bin ich mir niicht. Es ist auch klar, dass ein Kind, das mit einer Lebenslüge erzogen wurde, wenig Widerstand leisten wird, wenn man es danach fragt, ob es seinen Status Quo annimmt. Wir kennen das von Wolfskindern. Das sind Kinder, die bei Tieren aufgewachsen sind. Diese Tiere sind die sozial-familiären Eltern der Wolfskinder und die Kinder trennen sich nicht (freiwillig) von ihnen, sondern sind Zeit ihres Lebens aufs Engste mit den Tieren verbunden, die sie als ihre Eltern ansehen. Einfach deshalb, weil die Kinder mit ihnen aufgewachsen sind und sich von klein auf an sie gewöhnt haben. Eine Bewusstwerdung, dass sie sich in vielen Dingen von ihren "Eltern" unterscheiden, erlaubt diesen Kindern nicht sich emotional von ihnen abzunabeln. Die Tiere bleiben für ein Wolfskind seine gefühlte und wahrgenommene Familie. http://www.uni-koblenz.de/~instso/albrec...power_point.pdf
@ Martina, nur zum Nachdenken: Ihr habt vom Standesamt zwei Urkunden erhalten, nämlich die Abstammungs- urkunde und die Geburtsurkunde. Heisst das im Klartext, das Kind stammt von den Herkunftseltern ab und ihr habt es geboren??? Jetzt verstehe ich überhaupt nix mehr. Kannst Du es mir bitte erklären? Damit meine ich nicht ein Papier, das besitzt nämlich weder Hirn noch Gefühl.
@Annalis, ja, wir bekamen eine Abstammungsurkunde für unseren Sohn, auf der waren die leiblichen Eltern vermerkt. Gleichzeitig bekamen wir eine Geburtsurkunde, die uns als Eltern aufführten (allerdings steht dort nichts von geboren oder leiblich usw., sondern nur Vater: ......... Mutter ......... Es ist anzunehmen, dass die hier posteneden Adoptierten das bestätigen können, weil sie die gleichen Urkunden erhielten.
Komisch....wir, die Herkunftseltern haben nur eine Abstammungs- aber keine Geburtsurkunde erhalten, Heisst das, dass wir unser Kind nicht geboren haben? Hat es der Klapperstorch gebracht? Aber das kann auch nicht sein da er nirgends erwähnt wird...der heilige Geist tritt auch nicht in Erscheinung. Wer hat also das Kind laut Aktenlage geboren? Das Kind stammt also von mir ab. Lt. Abstammungsurkunde. Die Adoptiveltern haben also das Kind geboren. Lt. Geburtsurkunde. Ich frage mich nur, wie ein Adoptivkind mit diesem Durcheinander, das wie die Aufklärung mittels Biene und Blüte klingt, klarkommen soll wenn es auf der Suche nach seiner wahren Identität ist.
Habe ich nicht drei Mal geschrieben was die gesetzliche und verbindliche Definition für das Wort "Mutter" ist? Wenn das dann auch noch auf einer beglaubigten Geburtsurkunde steht, und man dennoch leugnet, dann stößt man sein Gegenüber vor den Kopf, finde ich.
Annalis, ich stimme dir da uneingeschränkt zu.
Ich selbst habe mich der Vorschrift widersetzt und meine Originale der Geburtsurkunden versteckt, statt sie der Vermittlerin auszuhändigen. Ich habe sie in meinem Ordner. Die eine nur mit mir eingetragen und die andere nach der Vaterschaftsanerkennung vollständig und wahr. Mir war das wichtig. Wäre mein Baby kleiner und flacher gewesen, ich hätte es ebenso versteckt... Ich musste vier Mal zum Standesamt gehen, wenn ich mich recht erinnere, um diese Urkunden zu bekommen. Die meisten Mütter von Adoptierten haben nie eine bekommen. Falls doch, muss sie abgegeben werden, wie der Impfpass und alles andere, was beweiskräftig wäre, auch. Einfach nur damit es unverzüglich vernichtet wird. Diese Sachen kommen nicht in die Akte, sie werden vernichtet.
"Geburts"-urkunde hat im Wortstamm mit Geburt zu tun, also mit geboren werden, nicht wahr? "Abstammungs"-urkunde hat mit Abstammung zu tun. Diese zwei Dinge scheinen also nicht identisch zu sein und evtl. mit Recht, denn lt. Darwin stammen wir ja vom Affen ab. Heisst das, dass wir euch einen Affen geschenkt haben, den ihr geboren habt?
Ich bin jetzt echt orientierungslos, denn als Affenmutter habe ich mich bis jetzt noch nicht empfunden.
Annalis
nancy, du bist mir wieder mal dazwischengeraten, mein post bezieht sich auf den vorherigen.
Das ist doch eine weitere Sauerei, nancy. Uns wird doch ganz einfach abgesprochen, ein Kind geboren zu haben. Ich finde es nur komisch, dass es mit Fleisch und Blut unter uns existiert. Ist es ein wahres Wunder? Das wär toll! Es lebe die Bigotterie und mit ihr die Ignoranz!
Zitat von Maxi89Uns wird doch ganz einfach abgesprochen, ein Kind geboren zu haben.
Ja. Richtig. Absolut. Jetzt schon. Macht Deutschland so weiter, dann haben wir's jetzt 5 vor 12 bis auch der Eintrag im Personenstandsregister oder was auch immer, abgeschafft ist.
Uff, ich habe mich mal wieder verirrt... eben holte ich mein Familienstammbuch und da heisst es für meine ehelich gebotenen Söhne: Abstammungsurkunde. Bei meinem Sohn, den ich aus Liebe hergegeben habe, heisst es:"Geburtsbescheinigung". Im Wort "Bescheinigung" steckt das Wort "Schein". Wie Martina schreibt. bekam sie eine Abstammungsurkunde, auf dem die leiblichen Eltern vermerkt sind. Auf der Geburtsurkunde war sie und ihr Ehemann vermerkt. Ich habe also zum Schein ein Kind geboren, das lt. amtlichem Papier von mir abstammen soll, aber die Geburtsurkunde ist auf ihren Namen ausgestellt. Also soll sie es lt. Urkunde geboren haben, jedoch soll es von mir abstammen. ich habe es aber nur scheinbar geboren, lt. meiner Bescheinigung.
Hilfe, wie geht das zusammen? Ich bin total konfus.