wenn ich deine geschichte lese, fehlen mir wirklich die worte! unglaublich, was euch angetan wurde... unglaublich aber auch, was für eine starke frau du geworden bist - zumindest erweckst du diesen eindruck durch jedes wort! es tut mir sehr leid, das euch geschehen ist, was ihr durchmachen musstet. das gefühl der...hilflosigkeit kann man sich nicht mal ansatzweise vorstellen. aber umso stolzer könnt ihr beide auf das sein, was ihr erreicht habt. ihr habt euer leben selbst in die hand genommen, anstatt euch in eine opferrolle zu begeben, und dies finde ich wirklich bewundernswert! auch ich wünsche euch beiden alles gute für die zukunft. schön, dass ihr einander habt! krissi
Leider konnte nur die Hälfte meiner Forenaktivität gelöscht werden. Und so treibt mich einiges, was hier vor sich ging, weiterhin um. Ich bin auf eine neue Idee für eine kleine Petition gekommen, also nicht im Sinne einer Kampagne, die keiner Argumente, sondern nur eines kollektiven Wunsches bedarf. Eine kleine Petition, bei der ich mit einer Abschmetterung rechne, die mich aber dennoch einen Schritt weiter bringen kann bei dem Versuch, das System auszuhebeln. Das überraschend positive Feedback auf meinen Gedanken an einen bestimmten Paragraphen des BGB hat mich darauf gebracht, Strafbarkeit für die Beurkundung der Mutterschaft einer Frau für ein Kind, von dem bekannt ist, dass es von einer anderen Frau geboren wurde, zu fordern. Und des Weiteren die erste Festlegung einer Definition für ein nicht zur Adoption geeignetes Kind zu fordern, nämlich für den Fall, dass die Mutter eines Kindes bekannt ist und eine Frau beantragt, dieses Kind zu adoptieren. Die Tatsache, dass die Hälfte aller Adoptionen Stiefkindadoptionen sind, sprich, das rechtliche Verhältnis des Kindes zu seiner Mutter durch die Adoption nicht angetastet wird, bestätigt meine Sichtweise, insofern als dass sie darauf hindeutet, dass es eben doch eine gewisse Achtung in unserer Gesellschaft vor der Mutter-Kind-Bindung gibt. Keine Sorge, ich werde mich nicht mehr an personenbezogenen Diskussionen beteiligen. Wer es nötig hat, mich noch einmal zu verleumden, den bestrafe das Karma. Hier das positive Feedback, von dem weiter oben die Rede ist. Erstaunlicherweise von Repräsentanten einer bestimmten Gruppe des sogenannten Adoptionsdreiecks.
Zitat von Martina
Zitatnancy schrieb: Tatsache ist, dass "Geburt", das Substantiv zum Verb "gebären", ein Bestandteil des Kompositums "Geburtsurkunde" ist. Tatsache ist, dass auf der Geburtsurkunde das Wort "Mutter" steht. Tatsache ist, dass ein Kind, das alt genug ist, Bewerbungen zu schreiben, seinen Personalausweis zu beantragen oder sonstiges, nicht die Wahl hat, wenn eine die Wahrheit beinhaltende Geburtsurkunde unnütz ist und stattdessen nur eine wahrheitswidrige Urkunde verwendet werden darf.
Wir wissen es, dank Deiner ausdauernden Wiederholung und des damit verbundenen Einhämmerns[...].
Mein Vorschlag: Du reichst umgehend eine Petition ein[...]. Dabei kannst Du ja auch gleich noch die Geburtsurkunde Adoptierter erwähnen, die unbedingt und ausschließlich die Herkunftseltern enthalten muss und nicht die Ado-Eltern. Das würde doch Deinem Gemüt eine große Entlastung bringen.
Eine Adoptivmutter grüßt (ach ja, so darf ich mich ja gar nicht nennen, dann grüßt eine Adoptivanmaßung)
Zitat von MartinaDu weißt ganz genau: Keine Adoptivmutter stand je beim Standesamt auf der Matte und forderte eine Geburtsurkunde die sie und ihren Mann als Eltern ausweist. Diese Geburtsurkunde wird den Ado-Eltern nach erfolgter Adoption automatisch zugesandt. Das, sowie der Inhalt der Geburtsurkunde für Adoptierte, ist gängige Rechtspraxis und die kann von keinem der Adoptiveltern umgekehrt werden.
Nein, nancy, Du änderst die Abläufe im Zusammenhang mit der Adoption nicht, genau so wenig, wie Du die Adoption Deines Sohnes verhindern konntest. An Deiner Stelle würde ich [...] mich den Dingen zuwenden, bei denen eine Änderung möglich und notwendig ist. Da gibt es viele Baustellen, die auf Deine Intelligenz und Dein Durchsetzungsvermögen warten.
Zitat von Guilia
Zitat von nancyTrotzdem bist du bereit, es zu tun? In vollstem Bewusstsein, wie weittragend dieser Eingriff für beide ist - Mutter und Kind.
Spontan würde ich sagen: Nein. Denn ich will meinem Kind später nicht vormachen, dass ich seine leibliche Mutter bin und das würde eine solche Urkunde tun.
Die Tatsache, dass die Hälfte aller Adoptionen Stiefkindadoptionen sind, sprich, das rechtliche Verhältnis des Kindes zu seiner Mutter durch die Adoption nicht angetastet wird, bestätigt meine Sichtweise, insofern als dass sie darauf hindeutet, dass es eben doch eine gewisse Achtung in unserer Gesellschaft vor der Mutter-Kind-Bindung gibt.
Wer sagt, daß bei Stiefkindadoptionen nur der Vater "ersetzt" wird? Dir ist schon klar, daß es auch Stiefmütter gibt!?
Ja, das ist mir klar, aber ich glaube, dass viel dafür spricht, dass die Anzahl der Stiefmütter, die ein fremdes Kind adoptieren, vernachlässigbar ist. Oder kannst du eine Studie oder Statistik nennen, die das widerlegt oder kennst Stiefmütter, die allein adoptiert haben, persönlich, dass du so argumentierst?
Zitat von nancyJa, das ist mir klar, aber ich glaube, dass viel dafür spricht, dass die Anzahl der Stiefmütter, die ein fremdes Kind adoptieren, vernachlässigbar ist. Oder kannst du eine Studie oder Statistik nennen, die das widerlegt oder kennst Stiefmütter, die allein adoptiert haben, persönlich, dass du so argumentierst?
Tatsächlich kenne ich nur 2 Stiefmütter, die adoptiert haben. Einmal ist die H-Mutter abgehauen und zeigte auch kein Interesse am Kind, das andere Mal ist die H-Mutter verstorben.
Die Stiefväter, die ich kenne, haben nicht adoptiert.
Das finde ich interessant. Ich nahm an und nehme an, dass die Stiefkindadoptionen so aussehen, dass Männer adoptieren und das Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter bestehen bleibt. Ich glaube weiterhin, dass die Zahl der umgekehrten Fälle, wie du sie kennst, vernachlässigbar ist (vergleichbar mit der Anzahl von aufgehobenen Adoptionen). Meinst du, dass ich mein Bild davon ändern sollte, glaubst du, dass generell der Anteil solcher Fälle an den Stiefkindadoptionen relevant ist und wenn ja, warum?
ZitatBei einer Trennung wird der bisherige Partner entliebt, oftmals artet das in einen regelrechten Trennungskrieg aus. Wenn dann die Eltern nicht zwischen der beendeten Partnerschaft und der eigentlich nicht auflösbaren Elternschaft unterscheiden können, werden häufig betroffene Kinder in den Trennungskrieg hinein gezogen. Der getrennt lebende Partner wird herabsetzt, der Umgang zwischen Vater und Kind verhindert und im schlimmsten Fall wird der Vater entsorgt.
Wenn nun die Mutter mit dem neuen Partner eine neue Familie gründen will, entsteht häufig das Bedürfnis, nach außen hin den Anschein zu erwecken, der neue soziale Vater sei der "richtige". Über eine Einbenennung bekommt das Kind den neuen Familiennamen und Außenstehenden wird vorgespielt, diese Familie sei eine natürlich gewachsene. Tatsächlich aber ist der neue Vater der soziale Vater eines Gebrauchtkindes.
Die Steigerung dieses Geschehens ist die Stiefkindadoption. Hier wird der tatsächliche Vater des Kindes derart entsorgt, dass er nach dem Gesetz nicht einmal mehr mit seinem Kind verwandt ist. Durch die Adoption wird der soziale Vater zum Vater des Kindes erhoben. Es entsteht der Anschein, der Adoptivvater sei der biologische Vater des Kindes. Das wird dadurch unterstützt, dass der Staat sogar eine letztlich falsche Geburtsurkunde ausstellt, in die mit dem Datum der ersten Geburtsurkunde die fälschliche Vaterschaft eingetragen wird. Der neue Vater des Kindes mag nun scheinbar der "richtige" Vater des Kindes sein. Dennoch ist der Adoptivvater der Vater eines Gebrauchtkindes.
Ein Elternteil, meistens die Mutter, bringt Kinder in eine neue Ehe mit. Es gibt auch die Situation, in der ein Vater die Kinder in eine neue Verbindung mitbringt, dies ist aber deutlich seltener der Fall. Wenn ich hier von der Frau oder Mutter spreche, meine ich damit ausdrücklich auch die Väter, die in der gleichen Situation sind.
Aus den Märchen kennen wir die "böse Stiefmutter", lesen aber kaum von einem Stiefvater. Heute haben Stiefeltern den negativen Ruf abgelegt und die Verhältnisse haben sich umgekehrt. Meistens lebt nach einer Trennung die Mutter mit ihren Kindern und einem neuen Stiefvater zusammen. Während die "böse Stiefmutter" im Märchen meistens nach dem Tod der Mutter ins Haus kam (Scheidungen waren damals nicht üblich), ist die Situation für die Kinder heute anders: In der Regel haben sie neben der Mutter und dem Stiefvater weiterhin einen leiblichen Vater. Durch die Trennung der Eltern haben sie nun zwei Familien zu denen sie gehören: die des Vaters und die der Mutter.
Die Zahl der Adoptionen in Deutschland ist deutlich rückläufig und hat im Jahr 2009 mit insgesamt 3888 einen erneuten Tiefststand erreicht. Damit setzte sich die Entwicklung der letzten Jahre fort: Allein seit 2004 ist die Zahl der Adoptionen um 23% gesunken, gegenüber 1994 sogar um 54%.
2002 gab es 5668 Minderjährigenadoptionen. Davon wurden 3117 Stiefkindadoptionen gezählt.
Bei 3888 Adoptionen im Jahr 2009 waren davon 2011 Stiefkindadoptionen.
ZitatKann der leibliche Vater das Kind bzw. seine Rechte daran zurückfordern?
Ab wann muss der leibliche Vater keinen Unterhalt mehr zahlen? Ab der Einwilligung beim Notar wird die Unterhaltsverpflichtung ausgesetzt, ab diesem Zeitpunkt muss er keinen Unterhalt mehr zahlen. Scheitert die Stiefkindadoption, wird er sogar rückwirkend unterhaltspflichtig.
Ich habe gelesen, dass das Amtsgericht den leiblichen Vater anschreibt. Die Arbeit kann ich mir dann doch sparen, oder? Falls Sie das Einverständnis des leiblichen Vaters nicht erbringen können oder wollen, wendet sich das Gericht an ihn. Insbesondere, wenn Sie den Aufenthaltsort des leiblichen Vaters gar nicht kennen, ist das der einzige mögliche Ablauf. Falls Sie den Aufenthaltsort des leiblichen Vaters kennen, kümmern Sie sich selbst um seine Zustimmung, das spart viel Zeit!
Der leibliche Vater will nicht zustimmen. Muss ich nun gegen ihn klagen oder macht das das Amtsgericht? Nochmals, weil sehr wichtig: Sie gewinnen unheimlich viel Zeit, wenn Sie selbst seine Einwilligung einholen.
Wir wissen nicht, wo der leibliche Vater steckt. Was tun? Hier hilft § 1747 Absatz 4 BGB. Danach kann von der Einwilligung des leiblichen Vaters abgesehen werden, wenn sein Aufenthaltsort dauerhaft unbekannt ist.
Was bekommt ein kleines Kind eigentlich von der Adoption mit? Der einfachste Fall der Stiefkind-Adoption ist sicherlich, dass das Kind den Annehmenden als Papa kennt und zum leiblichen Vater keinen Kontakt hat. Trotzdem besteht das Jugendamt in den meisten Fällen darauf, dass dem Kind die Situation erklärt wird: Dass es “adoptiert” wird, dass es noch einen “leiblichen Vater” hat etc. Persönlich halte ich das bei einem Kleinkind für überflüssig und kontraproduktiv, denn wie will man einem beispielsweise sechsjährigen Kind erklären, dass die Mutter mal Sex hatte mit jemandem, der sich noch vor der ersten Morgenübelkeit aus dem Staub gemacht hat, dass es den “leiblichen Papa” gar nicht kennt, und dass dieser auch nichts von ihm wissen will.
Was sind Beispielgründe für das Jugendamt, die Stiefkind-Adoption abzulehnen? Bereits erwähnt haben wir Versuche, mit einer Stiefkind-Adoption die Regeln der Ausländergesetzgebung zu umgehen. Was Jugendämter ebenfalls hassen sind sachfremde Motive, die Sie deswegen keinesfalls auch nur erwähnen sollten:
Die Adoption war eine Bedingung für die Eheschließung: Die Frau hätte den Mann nie geheiratet, wenn er sich nicht irgendwie verpflichtet hätte, das Kind dann zu adoptieren. Alternativ: Die Frau will sich wieder scheiden lassen, wenn der Mann sein Stiefkind nicht adoptiert. Der Annehmende will die Adoption nur, um dem Ehepartner einen Gefallen zu tun. Durch die Adoption will man den leiblichen Vater aus der Patchworkfamilie werfen. Die Adoption soll ihn seiner Rechte als leiblicher Vater berauben. Die besten Gründe für eine Stiefkind-Adoption sind demnach:
Zum anderen Elternteil besteht mindestens seit mehreren Jahren kein Kontakt. Man will das Kind nicht ohne “Papa” aufwachsen lassen. Man liebt das Stiefkind genauso wie ein leibliches Kind. Die Adoption soll das nur “dokumentieren”. Das Kind sieht den Stiefvater bereits als Papa, so dass sich im Endeffekt gar nichts ändert. Im Regelfall wird eine Stiefkind-Adoption alle drei Gründe haben. Wenn nicht zwei oder alle drei bei Ihnen zutreffen, läuft sowieso was schief.
Wir sind noch gar nicht verheiratet, mein Lebensgefährte will aber mein Kind adoptieren. Wie können wir das machen?
Diese beiden bekanntesten Seiten zum Thema mögen subjektiv anmuten, aber auch sonst habe ich noch nie von Adoptivstiefmüttern gehört oder gelesen.
ZitatDie Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist in Deutschland, Finnland[20], Slowenien[21][22] und in der Schweiz [23] erlaubt. Im Februar 2006 entschied das höchste französische Gericht (Cour de Cassation), dass beide Partner in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft das Elternrecht über die leiblichen Kinder des anderen Partners ausüben dürfen.
Ich kann mir vorstellen, dass die meisten Adoptivstiefmütter zu einer Regenbogenfamilie gehören, also auch da das Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter durch die Adoption nicht angetastet wird. Versetze dich bitte in meine Lage, Lattitia: ich versuche, allgemeine Verhältnisse in großem Stil zu verstehen. Schön und gut, es gibt 2 Fälle von Stiefkindadoptionen in Deutschland, bei denen das Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter aufgehoben wurde. Aber gibt es auch noch wesentlich mehr? Ich spekuliere: gibt es nicht.
ZitatIn Deutschland sind in den drei Jahren, seit die Möglichkeit der Stiefkindadoption besteht, sicherlich eine Fülle von Stiefkindadoptionen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften durchgeführt worden. Im Projekt Regenbogenfamilien sind bislang etwa 40-50 Stiefkindadoptionen bei lesbischen Paaren bekannt geworden – jedoch noch keine bei einem schwulen Paar.
Wie gesagt, vieles spricht meiner Ansicht nach dafür, dass die von dir genannten Fälle vernachlässigbar sind, du hast mich aber mit deinem Hinweis auf eine Schwäche in der Formulierung meiner Argumentation aufmerksam gemacht. Danke dafür.
Eine weitere Schwäche habe ich schon selbst erkannt. Die Forderung einer Definition für nicht zur Adoption geeignete Kinder und die damit einhergehende Förderung des bestehen Bleibens des Adoptionsrechts, kommt für mich natürlich nicht in Frage. Für besser halte ich es, die Nichteignung eines Kindes, dessen Mutter bekannt ist und beim Standesamt als Mutter registriert ist, für eine Adoption, durch die die bekannte Mutterschaft verschwindet, vorauszusetzen und mich dabei auf Sittenwidrigkeit (und eben das in diesem Punkt unmissverständliche BGB) zu berufen.
Dass niemand argumentativ widerspricht, fasse ich als ein gutes Zeichen auf. Ich könnte damit nahe an eine Formulierung herangekommen sein, die es sehr erschwert, das Recht von Mutter und Kind aneinander legal zu brechen. Ich hoffe es. Noch habe ich es, wie ihr wisst, nicht eilig mit einer neuen Petition. Also den Verweis auf Stiefkindadoptionen verwerfe ich einfach wieder und setze voraus, dass nach deutschem Recht Kinder, deren Mutter bekannt und registriert ist, ungeeignet für eine Adoption durch eine andere Frau sind, oder mit anderen Worten, Frauen kein Adoptionsrecht haben, da alles andere den Paragraph 1591 BGB brechen würde, da selbst bei Findel- und Waisenkindern wegen diesem Paragraph kein Mutter-Kind-Verhältnis zu erwarten sein kann, was die Voraussetzung für einen Adoptionsbeschluss wäre und wie gesagt mit der rechtlich nicht existenten Trennung von biologischer und sozialer Mutter zusammenhängt. Und damit argumentierend könnten, glaube ich, strafrechtliche Verfolgung von standesamtlichen Beurkundern wegen Urkundenfälschung und Entschädigungen für die betroffenen Adoptivkinder gefordert werden. Schöner wäre es natürlich, auch eine Entschädigung für die Adoptivmütter in Höhe des erbrachten Unterhalts zu fordern, aber da es sich bei einer Adoption immer um einen Eingriff in die Rechte anderer, gleichwertiger Bürger handelt, kann wegen der bewussten Antragstellung, Bewerbung beim Jugendamt und Beratung durch dasselbe davon ausgegangen werden, dass Adoptivmütter sich des Eingriffs in die Rechte von Mutter und Kind voll bewusst waren und deshalb die Opferrolle nicht verdienen. Strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, kann man sie, abgesehen vom Verbotsirrtum, Erlaubnisirrtum und Tatbestandsirrtum, aber auch nicht, wenn stimmt, was Martina geschrieben hat und Adoptivmütter an der neuen Geburtsurkunde nicht direkt beteiligt sind. Ich war an der Beurkundung meiner Mutterschaft direkt beteiligt und habe das beantragt. Es war mir neu, dass Adoptivmütter dafür keinen Finger krümmen müssen. So haben zwar deutsche Ehepaare, die jung oder mittleren Alters sind, theoretisch ein gemeinschaftliches Recht auf Voll-Fremdadoption, diese entsprechenden Anträge hätten praktisch aber in allen Fällen am §1591 BGB in Verbindung mit §1741 Abs.1, Satz 1 BGB auch bei vorliegender Freigabeerklärung scheitern müssen. Gleichzeitig könnte auch, einfach um die Botschaft zu unterstreichen, das Verhängen eines allgemeingültigen Verbots der Verwendung der zusammengesetzten Worte "Adoptivmutter" und "Pflegemutter" gefordert werden, finde ich - begründet mit der Gefahr von Volksverhetzung und dem Art. 6 GG. Gruß
Ok. Danke für die Information! Dann weiß ich bescheid und es ist kein Problem für mich, dass meine Idee nicht sofort in der Luft zerfetzt wird, im Gegenteil. Wie gesagt, ich habe es damit nicht eilig. Du kannst gerne zu einem späteren Zeitpunkt einen Kommentar abgeben.
Und ja, eine Forderung von Verurteilungen wird kommen, obwohl ich den Paragraph 27, Absatz 3, Nr. 1 Personenstandsgesetz kenne, nachdem eine geänderte Geburtsurkunde "bei Annahme als Kind" vorgeschrieben ist. Hier kann die Annahme nur im Sinne von "Vermutung" verstanden werden. Die Überlappung einer Beurkundung dafür, dass eine beliebige Frau ein von einer anderen Frau geborenes Kind geboren hat, mit der Annahme, dass zwischen ihnen ein Mutter-Kind-Verhältnis entstehen wird, ist ein Teufelskreis, der, wie ich finde, gebrochen werden kann. Man bedenke dabei, dass in den Freigabeerklärungen nicht erklärt und beurkundet wird, dass frau ihr Kind nicht geboren habe. Jede auf der "Annahme als Kind" beruhende Nachbeurkundung einer Geburtsurkunde ist demnach de facto ein Straftatbestand nach Paragraph 267, Abs. 1 und 3, Nr. 3 und 4, StGB.
Ich weiß ja nicht, wie das heute ist, aber ich habe 2 Urkunden, eine Geburts- und eine Abstammungsurkunde. Die 2. brauchte ich nur auf dem Standesamt. Und da meine A-Eltern meine Eltern sind, warum sollen sie dann nicht in meinen Papieren stehen??? Ich bin 31, wurde direkt nach dem Krankenhaus in meine neue Familie gegeben, nach 8 Monaten war der Papierkram durch. Und ich finde es gut, dass ich beide Urkunden habe, denn ich möchte nicht jedes Mal erklären, warum ich andere Nachnamen trage als alle anderen in diesen Dokumenten. So entscheide ich, wer wieviel erfährt, außer natürlich die Behörden.
erst einmal herzlich willkommen im Forum. Toll, dass Du mit Deinen Standesurkunden so konform gehen kannst. Deine Einstellung finde ich gut, beweist sie doch, dass Du mit Deiner Adoption nicht auf Kriegsfuß stehst und Dein Dasein und Sosein entspannt nach eigenen Vorstellungen leben kannst.
Hast Du noch Kontakt zu Deiner Herkunftsmutter? Wie gestaltete sich das Kennenlernen?
Hallo Martina, ich habe meine H-Mutter mit 17 kennengelernt. Es war eine Inkognito-Adoption, aber es hat mir keine Ruhe gelassen, man will ja doch wissen, wer man ist, und manchmal auch, warum man nicht bei seiner Familie sein kann. Ich habe meine damalige JA-Mitarbeiterin gefragt, die zu dem Zeitpunkt in Rente war und krank im Bett lag. Sie war trotzdem begeistert und wollte mir helfen. Sie hat auch mit dem JA gesprochen, die haben meine H-Mutter angeschrieben, nachdem sie das OK von meiner A-mutter eingeholt hatten. Eine Woche nach diesem Brief kam es zu einem Treffen im JA. Wir haben alle gezittert und wussten nicht so ganz, was wir uns sagen sollten. Für sie war wichtig, mir zu erklären, warum sie mich abgegeben hat. Ihre Sorge, ich wäre böse auf sie, ist unbegründet. Sie war so jung und man hat sie nicht gefragt. Heute ist sie meine beste Freundin und war letztes Jahr meine Trauzeugin. Und in 8 Wochen bekommt sie wieder ein Enkelkind von mir... Sie freut sich riesig.
Zitat von minniemausFür sie war wichtig, mir zu erklären, warum sie mich abgegeben hat. Ihre Sorge, ich wäre böse auf sie, ist unbegründet. Sie war so jung und man hat sie nicht gefragt. Heute ist sie meine beste Freundin und war letztes Jahr meine Trauzeugin. Und in 8 Wochen bekommt sie wieder ein Enkelkind von mir... Sie freut sich riesig.
Das mit dem Erklären des Abgabegrundes kann ich gut nachvollziehen.
Es ist sehr erfreulich zu erfahren, dass es bei euch so gut klappt. Gratulation dazu
eine ergreifende Lebensgeschichte, die Du da berichtest. Es freut mich immer sehr, wenn sich bei Adoptierten der Kreis schließt und sie dann mit ihrer Herkunftsfamilie in Harmonie und in einer glücklichen Beziehung leben können. Besseres kann gar nicht passieren.
Wünsche Dir für die kommende Zeit alles Gute und viel Freude auf die Ankunft des Babys.