Hallo, vielen Dank für die lieben Wünsche. Laut der Mitarbeiterin des JA bin ich die einzige im Kreisgebiet, bei der die Zusammenführung so reibungslos geklappt hat. Auf einer Veranstaltung wurde sogar von dem Fall berichtet, ich war aus anderen Gründen da und musste mir das Lachen verkneifen, als ich gesehen habe, wie die Dame vom Amt am Rednerpult rot angelaufen ist, als sie mich erkannt hat... Wir sind alle inzwischen so weit, dass wir mit der Situation gut leben können, man weiß ja nie, was aus mir geworden wäre, wenn ich in meiner Familie geblieben wäre. Von meiner A- Mutter und meiner Oma bin ich bedingungslos geliebt worden, das kann nicht jeder sagen. Und dann später die Chance zu haben, alle zu treffen und noch ein paar Dinge zu erfahren, einige Halbgeschwister kennenzulernen, ist schon großartig.
Ich möchte niemanden hier verurteilen, aber es kann Segen und Fluch zugleich sein -> Segen: Kind wird vor Ablehnung der leiblichen Eltern geschützt. Fluch: Bevor Totgeburten unter 500 g noch keinen Totenschein bekamen, kann es sein, dass in Deutschland Menschen leben, die den Namen eines toten Kindes tragen.
Ich habe heute beim Standesamt beantragen wollen, dass mein leiblicher Vater in meiner Abstammungsurkunde nachgetragen wird, das er noch vor meiner Geburt dem Jugendamt als auch dem Amtsgericht durch entsprechende Dokumente (Bescheinigung des Gesundheitsamt über den Gesundheitszustands meines leiblichen Vaters, Dokument eines Notars über die Zahlung von Unterhalt bis zu meinem 18. Lebensjahr etc.) bekannt war. Allerdings gibt es angeblich keine übliche (welche gab es denn damals?) Vaterschaftsanerkennung. Inzwischen ist mein Vater tot. Aufgrund der fehlenden Unterstützung seitens des für mich damals zuständigen Adoptionsbehörde, konnte ich meinen Vater nicht mehr persönlich kennenlernen; inzwischen ist er gestorben. (Hätte man bei meiner ersten Nachfrage vor etlichen Jahren sofort gehandelt, hätte ich meinen leiblichen Vater noch ein Gespräch führen können). Ich frage mich, ob ich auf Unterstützung seitens des Amtsgerichts hoffen kann, dass mein leiblicher Vater in meiner Abstammungsurkunde nachgetragen wird. Eine genetische Analyse inklusive Exhumierung hinsichtlich tatsächlicher verwandtschaftlicher Beziehung möchte ich verständlicherweise nicht vornehmen lassen.
Dass eine Geburtsurkunde mit lediglich der Information über die Adoptiveltern alltagstauglich ist, kann ich bestätigen, denn ich habe auch keine Lust, irgendwelchen Menschen, mit denen ich nichts Persönliches teilen möchte (z.B. bei Einschulung, Verbeamtung etc.), unbedingt von meiner Adoptionsgeschichte zu erzählen. Auf der anderen Seite hat die Abstammungsurkunde für mich aber eine andere Bedeutung bzw. einen anderen Sinn. Sie sollte die tatsächlichen verwandtschaftlichen Verhältnisse deutlich aufzeichnen. Meine Adoptiveltern sind wahrlich meine Eltern, die ich auch so als Mama, Mutter usw. bezeichne. Verwandt bin ich mit ihnen jedoch nicht; so sehe ich es. Insofern würde ich es auch begrüßen, wenn die Geburtsurkunde einen anderen Namen erhalten würde (z.B. Personenstandsurkunde und das für alle gleich!). Wenn Leibliche Väter nicht eingetragen werden, bestünde doch theoretisch die Gefahr, dass Geschwister Ehen eingehen oder / und Kinder zeugen könnten. Wenn eine Mutter, den Namen des leiblichen Vaters nicht preisgibt, muss sie damit rechnen, dass es im falle von Unterhaltsansprüchen auch kein Geld vom Staat gibt, das sich der Staat u.U. von Seitens des leiblichen Vaters zurückholen könnte?! Enis
Ich habe heute beim Standesamt beantragen wollen, dass mein leiblicher Vater in meiner Abstammungsurkunde nachgetragen wird, das er noch vor meiner Geburt dem Jugendamt als auch dem Amtsgericht durch entsprechende Dokumente (Bescheinigung des Gesundheitsamt über den Gesundheitszustands meines leiblichen Vaters, Dokument eines Notars über die Zahlung von Unterhalt bis zu meinem 18. Lebensjahr etc.) bekannt war. Allerdings gibt es angeblich keine übliche (welche gab es denn damals?) Vaterschaftsanerkennung. Inzwischen ist mein Vater tot. Aufgrund der fehlenden Unterstützung seitens des für mich damals zuständigen Adoptionsbehörde, konnte ich meinen Vater nicht mehr persönlich kennenlernen; inzwischen ist er gestorben. (Hätte man bei meiner ersten Nachfrage vor etlichen Jahren sofort gehandelt, hätte ich meinen leiblichen Vater noch ein Gespräch führen können). Ich frage mich, ob ich auf Unterstützung seitens des Amtsgerichts hoffen kann, dass mein leiblicher Vater in meiner Abstammungsurkunde nachgetragen wird. Eine genetische Analyse inklusive Exhumierung hinsichtlich tatsächlicher verwandtschaftlicher Beziehung möchte ich verständlicherweise nicht vornehmen lassen.
Dass eine Geburtsurkunde mit lediglich der Information über die Adoptiveltern alltagstauglich ist, kann ich bestätigen, denn ich habe auch keine Lust, irgendwelchen Menschen, mit denen ich nichts Persönliches teilen möchte (z.B. bei Einschulung, Verbeamtung etc.), unbedingt von meiner Adoptionsgeschichte zu erzählen. Auf der anderen Seite hat die Abstammungsurkunde für mich aber eine andere Bedeutung bzw. einen anderen Sinn. Sie sollte die tatsächlichen verwandtschaftlichen Verhältnisse deutlich aufzeichnen. Meine Adoptiveltern sind wahrlich meine Eltern, die ich auch so als Mama, Mutter usw. bezeichne. Verwandt bin ich mit ihnen jedoch nicht; so sehe ich es. Insofern würde ich es auch begrüßen, wenn die Geburtsurkunde einen anderen Namen erhalten würde (z.B. Personenstandsurkunde und das für alle gleich!). Wenn Leibliche Väter nicht eingetragen werden, bestünde doch theoretisch die Gefahr, dass Geschwister Ehen eingehen oder / und Kinder zeugen könnten. Wenn eine Mutter, den Namen des leiblichen Vaters nicht preisgibt, muss sie damit rechnen, dass es im falle von Unterhaltsansprüchen auch kein Geld vom Staat gibt, das sich der Staat u.U. von Seitens des leiblichen Vaters zurückholen könnte?! Enis
Zitat von EnisWenn eine Mutter, den Namen des leiblichen Vaters nicht preisgibt, muss sie damit rechnen, dass es im falle von Unterhaltsansprüchen auch kein Geld vom Staat gibt, das sich der Staat u.U. von Seitens des leiblichen Vaters zurückholen könnte?!
Ja, das ist richtig. Trifft auch auf Kindergeld zu.
Mit den Eltern aber und dem Vater auch. Soweit ich weiß, bekommt man es als Mutter, wenn man sich entschließt beim Antrag ausdrücklich zu behaupten, dass dessen Identität unbekannt/nicht feststellbar ist.
Oh, welch grenzenlose Unkenntnis. Bei Alleinerziehenden: das volle Kindergeld bekommt dasjenige Elternteil, bei dem das Kind aufwächst. Beim unterhaltspflichtigen Elternteil wirkt das Kindergeld hälftig steuermindernd. Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebensgemeinschaften bekommt die Familie das volle Kindergeld.
Zitatnancy schrieb in einem anderen Faden: Ich bin sprachlos. Allein schon, dass du dir seinerzeit trotz bewusster Erkenntnis den Bären hast aufbinden lassen, dass ein Kind, das bereits lesen kann, keinen Inhalt einer so schlichten Urkunde erklären könnte, ist bemerkenswert genug. Ich selbst war schon in der Grundschule vor die Aufgabe gestellt, weltpolitische Ereignisse zu erklären um verständlich zu machen, warum ich einen Akzent habe und dennoch deutscher Herkunft bin - und habe die Herausforderung gemeistert, aber "deine" Kinder brauchen dringend eine Lebenslüge, damit sie sich ja nicht eventuell als Teenager erklären müssen... Die Sturheit, mit der du, mats, meinem bereits von mehreren Adoptivmüttern verstandenen und bestätigten und wirklich eingängigen Kritikpunkt begegnest, zeugt weder von Liebe, noch von Wertschätzung deinerseits für die Kinder ihrer Eltern, deren Adoptivmutter du bist.
Ein Kind kann mit 6 Jahren schon wissen was in dem Dokument steht und versteht es auch da brauch niemand drüber zu diskutieren!
Die Geburtsurkunde ist KEINE Lüge warum denn auch? Sie ist das A und O zum Beispiel bei Suche nach Angehörigen, auch wenn ich meine bis heute nicht gesehen habe. (Bei mir war es der Auszug aus dem Geburtenregister)
Das wird auch durch Wiederholung und ganz viel Gestrampel mit den Beinchen nicht richtig.
Die Geburtsurkunde ist nicht dazu da, an der Wand hübsch auszusehen, sondern sie dient dem Beweis im Rechtsverkehr. Deswegen stehen dort auch nur rechtlich relevante Informationen und nicht die Lieblingsfarbe der Uroma drin. Erloschene Verwandtschaftsverhältnisse sind in diesem Zusammenhang irrelevant.